Steuer-Update, BMF

Steuer-Update: BMF kippt 2014er-Regelung zu verdeckten Einlagen

24.05.2026 - 12:30:53 | boerse-global.de

Bundesfinanzministerium hebt Verwaltungsanweisung zu verdeckten Einlagen auf. Neue BFH-Rechtsprechung und SteuerÀnderungen prÀgen die aktuelle Steuerpraxis.

Steuer-Update: BMF kippt 2014er-Regelung zu verdeckten Einlagen - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Steuer-Update: BMF kippt 2014er-Regelung zu verdeckten Einlagen - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zu verdeckten Einlagen bei Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrern aufgehoben. Seit dem 19. Mai 2026 ist das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 nicht mehr anwendbar. Grund sind wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs, die die alte Praxis infrage stellten.

Die Änderung betrifft vor allem den Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei beherrschenden Gesellschaftern. Bislang legte die Finanzverwaltung streng fest, wann und wie VergĂŒtungen als zugeflossen galten. Steuerberater mĂŒssen nun die aktuelle BFH-Rechtsprechung direkt anwenden.

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Neue Regeln fĂŒr Schönheits-OPs und Online-Handel

Nur drei Tage spĂ€ter, am 21. Mai, veröffentlichte das Ministerium einen koordinierten LĂ€ndererlass zur Umsatzsteuer bei Ă€sthetischen Behandlungen. Die Kernbotschaft: Solche Eingriffe sind nur dann steuerfrei, wenn sie medizinisch notwendig sind – etwa wegen Krankheit, Verletzung oder angeborener Defekte.

Praktiker benötigen dafĂŒr ein qualifiziertes Ă€rztliches Attest eines Facharztes. Ein Allgemeinchirurg reicht nicht aus. Die Neuregelung gilt fĂŒr alle offenen FĂ€lle und setzt BFH-Urteile aus dem Jahr 2024 um.

Bereits einen Tag zuvor, am 20. Mai, stellte das Ministerium neue Verwaltungsvordrucke fĂŒr die Haftung bei Internet-Umsatzsteuer bereit. Die Formulare USt 1 TK und USt 1 TL betreffen Paragraf 25e UStG – ein Dauerbrenner fĂŒr Plattformbetreiber und HĂ€ndler.

Bundestag: Steuerberatungsgesetz und Luftverkehrssteuer

Parallel zu den VerwaltungsÀnderungen lÀuft die parlamentarische Maschinerie. Am 21. Mai fand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (Drucksache 21/6002) statt. Er soll das Steuerberatungsgesetz und weitere Steuergesetze Àndern.

Der Entwurf Ă€hnelt einer frĂŒheren Version (21/4550), die am 13. Mai im Bundesrat gescheitert war. Die umstrittene Steuerfreistellung einer 1.000-Euro-PrĂ€mie wurde jedoch gestrichen. Das Gesetz geht nun in die Ausschussberatung, federfĂŒhrend ist der Finanzausschuss.

Am selben Tag beschloss der Bundestag die Senkung der Luftverkehrssteuer. Ab 1. Juli 2026 gelten wieder die SĂ€tze von vor Mai 2024. KurzstreckenflĂŒge werden von 15,53 auf 13,03 Euro verbilligt, Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro. Der Staat rechnet mit Mindereinnahmen von rund 330 Millionen Euro bis 2027. Die Branche hĂ€lt die Entlastung fĂŒr zu gering.

BFH zwingt Verwaltung zum Umdenken

Der aktuellen Welle von BMF-Schreiben liegt ein Muster zugrunde: Der Bundesfinanzhof wird selbstbewusster. So musste das Ministerium bereits im April 2026 seine Position zu nichtwirtschaftlichen TĂ€tigkeiten in Umsatzsteuer-Organschaften anpassen – nach Urteilen des EuGH und des BFH. Interne Leistungen zwischen Mutter und Tochter sind demnach nicht steuerpflichtig, wenn die Mutter sie fĂŒr nichtwirtschaftliche Zwecke nutzt.

Auch ImmobilieneigentĂŒmer sind betroffen. Seit Januar gelten neue Leitlinien zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand bleibt sofort abzugsfĂ€hig. Ein „Standardhebungseffekt“ wird nur noch angenommen, wenn mindestens vier von vier Bereichen (Fenster, Elektrik, SanitĂ€r, Heizung) wesentlich verbessert werden. Wichtig: Der Einbau einer WĂ€rmepumpe löst allein noch keinen Standardhebungseffekt aus.

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Ausblick: Steuerreform fĂŒr die Mitte

Die Aufhebung der 2014er-Regelung dĂŒrfte nur der Auftakt sein. Im Koalitionslager von Union und SPD wird ĂŒber eine große Steuerreform fĂŒr mittlere Einkommen (2.500 bis 7.000 Euro brutto monatlich) diskutiert. Im Raum stehen Entlastungen von 22 bis 28 Milliarden Euro jĂ€hrlich.

Die Finanzierung ist umstritten. Mögliche Optionen: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent (brĂ€chte 31 Milliarden Euro) oder die EinfĂŒhrung einer Vermögensteuer. Finanzminister Klingbeil sorgte zudem mit Äußerungen zur Selbstanzeige fĂŒr Aufsehen. Er will verhindern, dass sich Steuerhinterzieher „freikaufen“ können. KĂŒnftig soll die strafbefreiende Wirkung auf kleinere BetrĂ€ge begrenzt sein; bei grĂ¶ĂŸeren Summen wirkt die Selbstanzeige nur noch strafmildernd.

Ab 1. Januar 2027 startet zudem die neue private Altersvorsorge: Staatlich geförderte Depotlösungen mit Aktien und ETFs ersetzen die Riester-Rente. Die Auszahlungen unterliegen jedoch der vollen Besteuerung. Die kommenden Monate versprechen fĂŒr Unternehmen und Steuerberater reichlich Beratungsbedarf.

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