Steuerausfälle von 87,5 Milliarden Euro bis 2030 erwartet
08.05.2026 - 03:03:32 | boerse-global.deHaupttreiber sind die Wirtschaftsflaute und die Folgen des Iran-Kriegs.
Der Arbeitskreis Steuerschätzung legte am 7. Mai 2026 seine aktuelle Prognose vor – und die ist düster. Gegenüber den bisherigen Erwartungen fehlen dem Staat bis 2030 rund 87,5 Milliarden Euro. Allein für das laufende Jahr rechnen die Experten mit 17,8 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen als noch im Herbst angenommen.
Finanzminister Klingbeil macht dafür vor allem die geopolitischen Verwerfungen verantwortlich. „Der Iran-Krieg hat einen Energieschock ausgelöst, der unsere Industrie und den Konsum belastet“, so der Minister. Von den 17,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen in diesem Jahr entfallen rund elf Milliarden auf die schwache Konjunktur, knapp sieben Milliarden auf Steuerrechtsänderungen.
Wirtschaft lahlt im dritten Jahr
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Für 2026 erwartet die Regierung Steuereinnahmen von 998,7 Milliarden Euro, für 2027 von 1.033,3 Milliarden Euro. Das Bruttoinlandsprodukt soll 2026 nur um 0,5 Prozent wachsen, 2027 um magere 0,9 Prozent. Es wäre das dritte Jahr der wirtschaftlichen Schwäche in Folge.
Besonders der Bund ist betroffen. Bis 2030 fehlen ihm 52,3 Milliarden Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose. Für den Haushalt 2027 zeichnet sich ein Konsolidierungsbedarf von mindestens 20 Milliarden Euro ab – Experten halten sogar 60 Milliarden bis 2030 für möglich.
Die Industrie schlägt Alarm. Der BDI und die DIHK fordern strukturelle Reformen und Ausgabenkürzungen. Die Gewerkschaften hingegen plädieren für eine Vermögenssteuer, um Investitionen in Infrastruktur und Energieunabhängigkeit zu finanzieren.
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E-Rechnungspflicht: Neue Standards ab 2027
Trotz der Haushaltsmisere treibt die Regierung die Digitalisierung der Steuerverwaltung voran. Am 6. Mai 2026 verabschiedete das Europäische Komitee für Normung (CEN) den EN 16931-1:2026 als neuen Referenzstandard für elektronische Rechnungen. Er soll die Anforderungen der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) erfüllen, die bis 2030 eine Echtzeit-Meldung von Umsatzsteuerdaten vorsieht.
Der Zeitplan fĂĽr die deutsche E-Rechnungspflicht steht:
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können
- Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zum Versand fĂĽr Firmen mit ĂĽber 800.000 Euro Jahresumsatz
- Ab 1. Januar 2028 sind alle Unternehmen betroffen
Ein Problem: Rund 62 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Neue Tools wie Software-Entwicklungskits und kostenlose Rechnungsgeneratoren fĂĽr die Formate ZUGFeRD 2.3 und XRechnung 3.0 sollen helfen. Das Peppol-Netzwerk wird dabei zur zentralen Infrastruktur.
E-Auto-Prämie: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss
Um die Konjunktur anzukurbeln und Klimaziele zu erreichen, startet die Regierung ein neues Förderprogramm für Elektroautos. Ab Mitte Mai 2026 können Privatpersonen über das BAFA-Portal Kaufprämien von bis zu 6.000 Euro beantragen. Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und staffelt sich nach Einkommen und Kinderzahl.
Der Zeitpunkt ist klug gewählt: Im April 2026 erreichten die Neuzulassungen von Batterie-Elektroautos einen Marktanteil von 25,8 Prozent – der höchste Wort des Jahres. 64.350 BEVs wurden registriert, ein Plus von 41,3 Prozent gegenüber April 2025. Die hohen Benzinpreise infolge des Iran-Kriegs machen E-Autos offenbar attraktiver.
Doch Analysten warnen vor Euphorie. Der Preisunterschied zwischen E-Autos und Verbrennern liegt im Schnitt bei 1.823 Euro. Sobald die Förderung ausläuft, könnten die Verkaufszahlen wieder einbrechen – es sei denn, die Hersteller gewähren weiter hohe Rabatte.
BFH schafft Klarheit bei Steuerzinsen und Corona-Boni
Der Bundesfinanzhof (BFH) fällte am 7. Mai 2026 mehrere Grundsatzurteile. Im Verfahren V R 7/24 bestätigten die Richter: Der volle Zinssatz für Steuernachzahlungen nach Paragraf 233a AO verstößt nicht gegen EU-Recht. Die Zinsen seien ein fairer Ausgleich für den Liquiditätsvorteil des Steuerpflichtigen, keine EU-widrige Sanktion.
Im Urteil VI R 25/24 entschied der BFH: Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro bleiben steuerfrei – selbst wenn der Arbeitgeber andere Boni wie Urlaubsgeld gekürzt hat. Ein individueller „Corona-bedingter Aufwand“ des Arbeitnehmers müsse nicht nachgewiesen werden.
Und noch eine Klarstellung: Bestattungsdienstleistungen wie die Kühlung von Verstorbenen und die Bereitstellung von Trauerräumen unterliegen der Umsatzsteuer. Der BFH stufte sie als aktive Dienstleistungen ein, nicht als steuerfreie Vermietung.
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Ausblick: Haushaltsentwurf im Juli
Die Bundesregierung will den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 bis Anfang Juli 2026 vorlegen. Die Verhandlungen über Einsparungen werden hart – das 20-Milliarden-Loch muss gestopft werden. Gleichzeitig müssen Unternehmen ihre Vorbereitungen für die E-Rechnungspflicht 2027 vorantreiben, besonders die Integration des neuen EN-16931-1:2026-Standards.
In der Autobranche wird die Wirkung der 6.000-Euro-Prämie im Sommer genau beobachtet. Hält der Zulauf aus dem April an, könnte das der Industrie einen echten Schub geben. Ob der Trend nachhaltig ist, hängt jedoch von stabileren Energiekosten und einer Entspannung der geopolitischen Lage ab.
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