Steuerbehörden rüsten auf: 45 neue Stellen, 1,4 Mrd. Euro Mehreinnahmen bis 2029
19.06.2026 - 20:34:03 | boerse-global.de
Verschärfte Geldwäschevorschriften, die NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit und der EU AI Act treiben die persönliche Haftung von Geschäftsführern voran.
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Früher standen vor allem Finanzinstitute im Visier der Regulierungsbehörden. Das hat sich geändert: Der Immobilienmarkt, der handel mit hochwertigen Gütern und beratende Berufe werden jetzt intensiver überwacht.
Risiko im eigenen Haus: Das KYE-Prinzip
Geldwäscheprävention beschränkt sich längst nicht mehr auf Finanztransaktionen. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf dem „Know Your Employee“-Prinzip (KYE).
Der Hintergrund: Kriminelle Netzwerke versuchen zunehmend, Strohpersonen in Unternehmen einzuschleusen. So umgehen sie interne Kontrollmechanismen. Fachberichte zeigen: Unternehmen unterschätzen Risiken im eigenen Personalbestand oft.
Die Lösung? Mehrschichtige Schutzkonzepte. Sie kombinieren automatisierte Screenings von Belegschafts- und Bewerberdaten gegen internationale Sanktionslisten mit Cybersicherheitslösungen. Die Hürde: Die Umsetzung muss datenschutzkonform sein.
Die DSGVO verlangt Verhältnismäßigkeit. Für September 2026 sind Fachseminare angekündigt, die genau diese Abwägung thematisieren: Transparenzpflichten des Geldwäschegesetzes gegen die Rechte der Betroffenen.
Handelsbasierte Geldwäsche: Der blinde Fleck
Ein besonders komplexes Feld ist die handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). Hier verschleiern Kriminelle illegale Gelder über Warenströme.
Die Methoden: Manipulationen bei Preisen, Mengen oder Qualität von Waren sowie gefälschte Handelsdokumente. Die Expertin Monica Pennetti betont: Die Erkennung solcher Muster erfordert eine tiefgehende Analyse internationaler Handelsstrukturen.
Im Oktober 2026 sollen spezialisierte Fortbildungen den Fokus auf „Know Your Transaction“-Prozesse (KYT) legen. Ziel ist es, Warnsignale für verdächtige Handelsaktivitäten frühzeitig zu erkennen. Für Investoren können solche Schwachstellen erhebliche finanzielle Risiken bedeuten.
Verstöße gegen internationale Sanktionslisten und Embargos können im Außenhandel zu existenzbedrohenden Bußgeldern führen. Mit dieser kostenlosen Checkliste erhalten Exportverantwortliche eine strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine rechtssichere Prüfung. Kostenlosen Exportkontrolle-Leitfaden sichern
Behörden rüsten technologisch auf
Nicht nur Unternehmen setzen auf moderne Technologien. Das Bayerische Landesamt für Steuern nutzt KI-gestützte Systeme zur Auswertung massiver Datensätze. Eine Spezialeinheit für E-Commerce erwirkte so Steuernachzahlungen von 550.000 Euro von Influencern.
Das Finanzministerium unter Marterbauer plant eine deutliche personelle Aufstockung: 45 neue Vollzeitstellen sollen geschaffen werden. Ein Teil davon wird explizit gegen Registrierkassenbetrug eingesetzt.
Die Behörden erhoffen sich Zusatzeinnahmen von insgesamt 1,4 Milliarden Euro bis 2029. Möglich machen soll das eine bessere Verknüpfung von Grundbuch- und Steuerdaten sowie Maßnahmen gegen Karussellbetrug.
Neue Gesetze, schärfere Kontrollen
Die gesetzliche Grundlage wird kontinuierlich angepasst. Im Juni 2026 äußerte sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026. Das Institut begrüßte die geplante Kodifizierung der Kaufpreisaufteilung und Neuregelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft – mahnte aber weitere Präzisierungen an.
International treibt die Bundesregierung den automatisierten Austausch von Steuerdaten voran. Mitte Juni 2026 wurde ein Gesetzentwurf zur Umsetzung einer mehrseitigen Vereinbarung eingebracht. Er ermöglicht einen effizienteren Austausch von Berichten über die globale Mindeststeuer (GloBE).
Vorsicht vor Phishing: Krypto-Investoren im Visier
Die Digitalisierung hat auch eine Kehrseite. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor Betrugsversuchen: Kriminelle verschicken gefälschte E-Mails an Krypto-Investoren. Unter dem Vorwand einer Steuerprüfung fordern sie sensible Daten oder drohen mit hohen Geldstrafen.
Die klare Ansage der Behörde: Amtliche Kommunikation in diesen Bereichen erfolgt grundsätzlich nicht per E-Mail.
