Steuerbescheide, DStV

Steuerbescheide ab 2027: DStV kritisiert digitale Bekanntgabe ohne Zustimmung

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der DStV verlangt Änderungen an der geplanten digitalen Zustellung und höhere Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Ein leerer Flur in einem Behördengebäude mit geschlossenen Türen und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die fortschreitende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens stößt zunehmend auf Vorbehalte bei Steuerpflichtigen und Fachleuten. Steuerberater und Bürger äußern deutliche Kritik an der steigenden Komplexität sowie an administrativen Vorgaben, die mit der Umstellung auf elektronische Prozesse und geänderten gesetzlichen Anforderungen einhergehen.

Widerstand gegen automatische digitale Bekanntgabe ab 2027

Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Neuregelung der Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. August 2026 sieht vor, dass die digitale Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 zum Regelfall wird.

Sofern ein aktives ELSTER-Konto vorhanden ist, bedarf es dann keiner ausdrücklichen Einwilligung mehr, während ein Papierbescheid nur noch auf gesonderten Antrag ergeht.

Bis zum 31. Dezember 2026 setzt die elektronische Bekanntgabe hingegen grundsätzlich noch eine Zustimmung voraus. An die Neuregelung knüpft eine viertägige Bekanntgabefiktion ab der Bereitstellung im Portal an – unabhängig davon, ob das Postfach tatsächlich geöffnet wurde.

Mandanten ohne Bekanntgabevollmacht müssen ihre Bescheide künftig selbst überwachen und unverzüglich an ihren Berater weiterleiten. Liegt eine elektronisch übermittelte Vollmacht samt Empfangsvollmacht vor, soll der Bescheid der Kanzlei bereitgestellt werden.

Gegen diese Entwicklung regt sich Verbandsunmut. In einer Stellungnahme vom 20. Oktober 2026 für die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am 2. November 2026 lehnte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) wesentliche Kernpunkte des Regierungsentwurfs zum Jahressteuergesetz 2026 ab.

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Der Verband fordert unter anderem, die Bekanntgabefiktion im Entwurf zu streichen und festzulegen, dass bestehende Anträge auf postalische Zustellung auch über den Jahreswechsel 2026 hinaus gültig bleiben.

Zudem fordert der DStV Nachbesserungen bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Die vom Bundesrat geforderte Anhebung von 800 auf 1.200 Euro sei unzureichend; verlangt werden 2.500 Euro sowie ein erweiterter Sammelposten.

Technische Barrieren belasten auch erfahrene Steuerpflichtige

Die Schwierigkeiten mit den Online-Verfahren zeigen sich nicht nur auf Kanzleiebene, sondern auch im Alltag älterer Steuerzahler. So kämpft der 85-jährige Richard Dietz aus Erlangen, der früher selbst als Steuerberater tätig war, mit den Hürden des Elster-Portals, wobei ihm seitens der Behörden zeitweise sogar ein Zwangsgeld angedroht wurde.

Zugleich gibt es Bereiche, in denen Datenströme bereits automatisiert laufen, was Steuerpflichtigen jedoch nicht immer bewusst ist. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern müssen Rentner für ihre Steuererklärung keine gesonderte Rentenbezugsbescheinigung mehr beim Finanzamt einreichen, da die relevanten Daten bereits seit 2019 direkt elektronisch übermittelt werden.

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Ein Ausfüllen der Rentenbeträge in den entsprechenden Steueranlagen ist nicht mehr zwingend erforderlich; für das Steuerjahr 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für Verheiratete.

Zusätzliche administrative Verpflichtungen betreffen zudem Steuerzahler, die zu Einkommensteuer-Vorauszahlungen herangezogen werden. Diese werden vorwiegend für Selbständige fällig, können jedoch bei entsprechenden Nachzahlungen auch Arbeitnehmer und Rentner ab einer gesetzlichen Grenze von jährlich 400 Euro treffen.

Wer vorauszahlt, bleibt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, womit sich der Kreis bürokratischer Pflichten für viele Betroffene im digitalen Umfeld weiter schließt.

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