Steuerbescheide, Abgabe

Steuerbescheide ab 2027: Nach digitaler Abgabe kommt der Bescheid meist online

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach digitaler Abgabe stehen Bescheide künftig online bereit; die Einspruchsfrist beginnt am vierten Tag nach der Bereitstellung.

Steuerbescheide ab 2027 digital: Papierpost muss aktiv gewählt werden
Ein minimalistischer, moderner Schreibtisch mit einer Glaskaraffe und einer Pflanze bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland müssen sich auf eine grundlegende Änderung bei der Zustellung ihrer Steuerbescheide einstellen. Ab dem Jahr 2027 werden Steuerbescheide nach einer elektronischen Einreichung standardmäßig digital bereitgestellt. Die postalische Zusendung auf Papier entfällt in diesen Fällen künftig automatisch, sofern Betroffene nicht ausdrücklich und aktiv den Postversand wählen.

Gesetzliche Neuregelung in der Abgabenordnung

Die Umstellung basiert auf dem Entwurf des Jahressteuergesetzes (Drucksache 21/8283), der eine Änderung von § 122a der Abgabenordnung vorsieht. Dadurch soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten auf eine breitere Basis gestellt werden.

Die Regelung greift erstmals für Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden, womit das Verfahren praktisch ab dem 1. Januar 2027 greift. Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen Starttermin zum 1. Januar 2026 vorgesehen, diesen jedoch auf Anfang 2027 verschoben.

Künftig versenden die Finanzämter den Steuerbescheid standardmäßig digital, wenn die Steuererklärung über das Portal Elster oder eine entsprechende Steuersoftware digital eingereicht wurde. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung ist für das Verfahren ein aktives Elster-Konto maßgeblich.

Abruf über Elster und Fristenlauf

Die Bereitstellung erfolgt nicht als Dateianhang per E-Mail, sondern elektronisch zum Abruf über Mein Elster oder die genutzte Steuersoftware als PDF. Steuerpflichtige erhalten lediglich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald das Dokument verfügbar ist. Diese Benachrichtigung enthält weder Anhänge noch Links.

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Wichtig für Steuerpflichtige sind die rechtlichen Konsequenzen bei den Fristen: Der elektronisch bereitgestellte Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob das Dokument vom Empfänger tatsächlich geöffnet wurde. Die reguläre einmonatige Frist für einen Einspruch beginnt entsprechend ab diesem vierten Tag nach der Bereitstellung zu laufen.

Ausnahmen und Widerspruchsmöglichkeiten

Für Bürgerinnen und Bürger besteht weiterhin die Möglichkeit, Bescheide in Papierform zu erhalten. Als Soll-Vorschrift kann die Finanzverwaltung im Einzelfall einen Papierbescheid versenden, etwa bei fehlendem Internetzugang oder unzumutbaren Härten. Wer seine Steuererklärung auch im Jahr 2027 noch handschriftlich auf Papierformularen einreicht und keine Nebeneinkünfte erzielt, erhält den Bescheid weiterhin auf dem Postweg.

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Steuerpflichtige, die trotz digitaler Abgabe eine papiergebundene Zustellung wünschen, müssen aktiv widersprechen. Entsprechende Anträge auf eine postalische Bekanntgabe sind ab 2027 grundsätzlich nur noch auf elektronischem Weg möglich.

Über das Portal Elster kann die Umstellung im Bereich „Formulare & Leistungen“ unter dem Punkt „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ über die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ vorgenommen werden. Es wird empfohlen, diesen Schritt möglichst bereits vor der Systemumstellung Anfang 2027 durchzuführen.

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