Steuerbetrug: 26-Punkte-Plan mit 15 Jahren Haft und Kassenplicht
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Anforderungen an Buchführung und Dokumentation für Personengesellschaften werden drastisch verschärft. Während eine bekannte Versandapotheke in Insolvenz rutschte, bereitet die Bundesregierung einen 26-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug vor.
Sanicare-Insolvenz: 80 Millionen Euro Umsatz reichen nicht
Am 15. Juli 2026 stellte die BS Apotheken OHG, Betreiberin der Versandapotheke Sanicare, einen Insolvenzantrag in vorläufiger Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Osnabrück ordnete das Verfahren umgehend an.
Das Unternehmen erwirtschaftete 2025 rund 80 Millionen Euro Umsatz und beschäftigte 74 Mitarbeiter. Dennoch geriet die OHG unter Druck. Gründe: rückläufige Umsätze bei hohen Investitionskosten. Der Geschäftsbetrieb läuft unter Aufsicht der Eigenverwaltung weiter.
Der Fall zeigt: Auch für Personengesellschaften mit Millionenumsätzen wird eine präzise Bilanzierung überlebenswichtig.
15 Jahre Aufbewahrungspflicht und schärfere Strafen
Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium planen einen neuen Aktionsplan gegen Steuerbetrug. Die Kernpunkte:
- Aufbewahrungspflicht: Steuerrelevante Belege müssen künftig 15 statt zehn Jahre archiviert werden
- Elektronische Kassen: Ab Januar 2028 gilt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 Euro Jahresumsatz
- Höhere Strafen: Bis zu 15 Jahre Haft bei Steuerdelikten
- Erweiterte Befugnisse: Der Zoll kann Vermögenswerte bis 180 Tage ohne Verurteilung beschlagnahmen – mit Beweislastumkehr
Das Ziel: Die Steuereinnahmen sollen bis 2027 um rund eine Milliarde Euro steigen. Dafür baut der Zoll ein neues Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität auf – mit 1.500 zusätzlichen Stellen.
Angesichts der drastisch verschärften Aufbewahrungspflichten ist eine rechtssichere Aktenverwaltung für jedes Unternehmen unerlässlich. Diese kostenlose Checkliste zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Dokumente Sie aktuell legal vernichten dürfen und was sicher archiviert bleiben muss. Jetzt kostenlose Übersicht der Aufbewahrungsfristen sichern
Neue Regeln für die Organschaft
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2026 bringt weitere Änderungen. Betroffen ist die körperschaftsteuerliche Organschaft.
Für die steuerliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags ist jetzt eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren nötig. Entscheidend ist die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrags. Eine Personengesellschaft kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt – über einen geringfügigen Umfang hinaus. Reine Holding-Strukturen sind nur zulässig, wenn sie tatsächlich geschäftsleitend tätig sind.
Die neuen Regelungen ersetzen eine Anweisung aus dem Jahr 2005 und gelten für alle offenen Fälle.
Die angekündigten Verschärfungen und häufigeren Kontrollen durch die Behörden erhöhen das Risiko einer unvorbereiteten Überprüfung massiv. Mit diesem kostenlosen 12-Punkte-Selbstcheck behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten und bringen jede Prüfung schneller hinter sich. Kostenlosen Ratgeber zur Betriebsprüfung herunterladen
Datenschutz im Handelsregister gestärkt
Der Bundesgerichtshof stärkte im Frühjahr 2026 das „Recht auf Vergessen“ im elektronischen Handelsregister. Privatanschriften oder Unterschriftsproben müssen nach Widerruf der Einwilligung nicht mehr dauerhaft öffentlich sein.
Eine Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2026 zeigt: Die GmbH bleibt die am häufigsten missbrauchte Rechtsform bei Geldwäsche. Doch die Behörden registrieren eine Zunahme bargeldloser Taterträge. Das Risiko der Terrorismusfinanzierung wird über alle Rechtsformen hinweg als gering eingestuft.
Für Geschäftsführer von Personengesellschaften heißt das: Die Prüfung von Transaktionsmustern und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bleiben im Fokus der Aufsichtsbehörden.
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