SteuererklÀrung: 11,5 Millionen nutzen neue App MeinELSTER+ seit Juli
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige können ihre ErklĂ€rung seit Juli per App erledigen. Das Pilotprojekt âAmselâ lĂ€uft in fĂŒnf BundeslĂ€ndern.
MeinELSTER+ soll SteuererklÀrung radikal vereinfachen
Angestellte und Rentner ohne komplexe NebeneinkĂŒnfte ĂŒbermitteln ihre Daten ĂŒber die App MeinELSTER+ mit minimalem Aufwand. Das Finanzamt erstellt daraus einen fertigen Vorschlag, den die Nutzer prĂŒfen und per Klick bestĂ€tigen. Hessen, ThĂŒringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen beim Pilotprojekt mit.
Das Ziel: weitgehend automatisierte Steuerprozesse. Erste Auswertungen zeigen: Die meisten eingereichten ErklĂ€rungen fĂŒhren zu einer RĂŒckzahlung. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.172 Euro â ein leichter RĂŒckgang gegenĂŒber 2022.
Behinderten-Pauschbetrag: Diese Frist sollten Betroffene kennen
Wer den Pauschbetrag fĂŒr 2026 automatisch im Bescheid berĂŒcksichtigt haben will, muss seine Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegen. Fehlt die VerknĂŒpfung, droht der Verlust der SteuerermĂ€Ăigung. Die BetrĂ€ge sind gestaffelt: von 384 Euro bei einem Grad der Behinderung von 20 bis zu 2.840 Euro bei GdB 100. Mit den Merkzeichen âHâ, âBlâ oder âTBlâ sind sogar bis zu 7.400 Euro drin.
Rentner profitieren ebenfalls von der Digitalisierung: Seit 2019 melden die RententrĂ€ger die Bezugsdaten automatisch ans Finanzamt. Eine separate Bescheinigung ist fĂŒr die SteuererklĂ€rung daher meist ĂŒberflĂŒssig. Der Grundfreibetrag fĂŒr 2025: 12.096 Euro fĂŒr Alleinstehende, 24.192 Euro fĂŒr Verheiratete.
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Fristen: Wer noch bis Ende des Jahres abgeben kann
Die regulĂ€re Frist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025 endete am 31. Juli. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 1. MĂ€rz 2027 Zeit. Eine Antragsveranlagung nach § 46 EStG ist rĂŒckwirkend vier Jahre möglich â ErklĂ€rungen fĂŒr 2022 können noch bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Das lohnt sich besonders, wenn Werbungskosten einen Verlustvortrag ermöglichen.
Regierung plant weitere Entlastungen
Bis zum Herbst soll ein Steuervereinfachungsgesetz kommen, das unter anderem die Arbeitstagepauschale anpasst. FĂŒr 2027 ist eine Reform mit höheren Grund- und KinderfreibetrĂ€gen sowie einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags angekĂŒndigt. Diskutiert wird zudem, den Spitzensteuersatz erst ab 80.000 Euro greifen zu lassen â bisher liegt die Schwelle bei rund 69.879 Euro. Das soll FachkrĂ€fte entlasten.
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Handwerkerleistungen: So senken Sie Ihre Steuerlast direkt
20 Prozent der Arbeitskosten fĂŒr Instandhaltung oder Modernisierung im selbst genutzten Wohnraum sind abziehbar â bis maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Die Rechnung trennt Arbeits- und Materialkosten, und der Betrag wurde per Ăberweisung bezahlt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
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