SteuererklÀrung: 11,5 Millionen nutzen neuen digitalen Service
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 haben bereits 11,5 Millionen Menschen ein neues digitales Angebot der Finanzverwaltung genutzt, um ihre SteuererklĂ€rung automatisiert abzuwickeln. Der Service ermöglicht die Einreichung ĂŒber die Elster-App, ohne dass hierfĂŒr Belege vorgelegt werden mĂŒssen. Das Verfahren richtet sich gezielt an Steuerpflichtige mit unkomplizierten EinkommensverhĂ€ltnissen und wird aktuell in einem groĂangelegten Pilotprojekt erprobt.
Pilotphase âAmselâ und Zielgruppen der digitalen Abgabe
Die EinfĂŒhrung des neuen Services erfolgt im Rahmen des Pilotprojekts mit dem Namen âAmselâ. Dieses wird gegenwĂ€rtig in den BundeslĂ€ndern Hessen, ThĂŒringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein durchgefĂŒhrt. Das Angebot der vorausgefĂŒllten ErklĂ€rung innerhalb der App âMeinELSTER+â steht insbesondere ledigen Arbeitnehmern ohne Kinder sowie Rentnern und PensionĂ€ren zur VerfĂŒgung. Eine Grundvoraussetzung fĂŒr die Inanspruchnahme ist ein bestehendes Elster-Konto.
Durch die Automatisierung entfĂ€llt fĂŒr diesen Nutzerkreis ein erheblicher Teil der manuellen Dateneingabe, da das Finanzamt auf bereits vorliegende Informationen zurĂŒckgreift.
Durchschnittliche Erstattungen und statistische Einordnung
Erste Daten zur Nutzung des neuen digitalen Weges zeigen, dass die durchschnittliche Steuererstattung bei diesem Service 1.172 Euro betrĂ€gt. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Erstattung ĂŒber alle Abgabewege hinweg bei 1.240 Euro. Statistische Erhebungen belegen, dass etwa 87 bis 88 Prozent der jĂ€hrlich rund 15 Millionen eingereichten ErklĂ€rungen zu einer RĂŒckzahlung fĂŒhren. Dabei erhielten im Jahr 2022 rund 36 Prozent der Steuerpflichtigen BetrĂ€ge in einer Spanne zwischen 1.000 und 5.000 Euro zurĂŒck. Die pauschalen Werbungskosten sind derzeit mit einem Betrag von 1.230 Euro festgesetzt.
Wer die Digitalisierung seiner SteuererklÀrung noch effizienter gestalten möchte, findet in diesem Ratgeber hilfreiche Tipps zur optimalen Nutzung des Finanzportals. Erfahren Sie, wie Sie AntrÀge und UmsatzsteuererklÀrungen zeitsparend und sicher online abwickeln. MeinElster E-Book jetzt kostenlos herunterladen
Fristenregelungen und Konsequenzen bei VerspÀtungen
FĂŒr Steuerpflichtige, die ihre ErklĂ€rung eigenstĂ€ndig und ohne die Hilfe eines Steuerberaters erstellen, endete die regulĂ€re Abgabefrist fĂŒr das Steuerjahr 2025 am 31. Juli 2026. Werden Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine herangezogen, verlĂ€ngert sich diese Frist bis zum 1. MĂ€rz 2027. Eine freiwillige Abgabe der SteuererklĂ€rung ist hingegen mit einem groĂzĂŒgigen Zeitrahmen bis zum 31. Dezember 2029 möglich.
Bei einer Ăberschreitung der gesetzlichen Fristen können die Finanzbehörden VerspĂ€tungszuschlĂ€ge erheben. Diese belaufen sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch auf 25 Euro monatlich. Die gesetzliche Höchstgrenze fĂŒr diesen Zuschlag liegt bei 25.000 Euro. WĂ€hrend die Festsetzung in den ersten 14 Monaten einer VerspĂ€tung im Ermessen der Behörden liegt, wird sie nach Ablauf dieses Zeitraums zur Pflicht. In begrĂŒndeten FĂ€llen, etwa bei Krankenhausaufenthalten, UmzĂŒgen, Auslandsaufenthalten oder fehlenden Unterlagen, kann eine FristverlĂ€ngerung gewĂ€hrt werden, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Unter bestimmten UmstĂ€nden gewĂ€hrt das Finanzamt einen Aufschub bis Ende Februar 2027 ohne ZuschlĂ€ge.
Viele Steuerpflichtige fĂŒhlen sich von den komplexen Funktionen digitaler Steuersysteme ĂŒberfordert, dabei lassen sich viele Prozesse deutlich vereinfachen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Steuerbescheide und EinsprĂŒche direkt online managen und dabei Beratungskosten sparen. Kostenlosen MeinElster-Leitfaden sichern
Regionale Unterschiede in der Bearbeitungsgeschwindigkeit
Untersuchungen zur Effizienz der Finanzverwaltung offenbaren signifikante Unterschiede zwischen den BundeslÀndern. So weisen die FinanzÀmter im Saarland eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 51,4 Tagen auf. Lediglich in Bremen werden lÀngere ZeitrÀume gemessen; dort liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 56 Tagen.
Geplantes Steuervereinfachungsgesetz im Herbst
Ăber die aktuelle Digitalisierungswelle hinaus bereitet die Politik weitere MaĂnahmen zur EntbĂŒrokratisierung vor. Bis zum Herbst 2026 ist die Verabschiedung eines Steuervereinfachungsgesetzes geplant. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die EinfĂŒhrung einer Arbeitstagepauschale diskutiert, um die steuerliche Abwicklung fĂŒr Arbeitnehmer weiter zu vereinfachen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
