SteuererklÀrung, Frist

SteuererklÀrung 2025: Frist bis Ende Februar 2027 mit Steuerberater

Veröffentlicht am: 01.06.2026 um 15:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Steuerkanzleien in Bensheim digitalisieren ihre AblĂ€ufe. Die GbR-Reform bringt zudem neue Anforderungen fĂŒr ExistenzgrĂŒnder.

SteuererklÀrung 2025: Frist bis Ende Februar 2027 mit Steuerberater Illustration mit AI erstellt.
SteuererklÀrung 2025: Frist bis Ende Februar 2027 mit Steuerberater Illustration mit AI erstellt.

Steuerberater in der Region setzen auf digitale Prozesse und beraten zu neuen Rechtsformen fĂŒr GrĂŒnder.

Die Steuerberatungsbranche in Bensheim und Umgebung erlebt einen grundlegenden Wandel. Immer mehr Kanzleien setzen auf papierlose ArbeitsablĂ€ufe und digitale Buchhaltungslösungen. Gleichzeitig mĂŒssen sich ExistenzgrĂŒnder mit den Folgen der Reform des Gesellschaftsrechts fĂŒr die GbR auseinandersetzen – eine Entwicklung, die auch den hiesigen Markt prĂ€gt.

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Fristen und digitale Neuerungen

FĂŒr Unternehmen und Privatpersonen im Raum Bensheim gibt es wichtige Termine im Blick zu behalten. Die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung des Jahres 2025 wurde verlĂ€ngert: Mandanten, die einen Steuerberater beauftragen, haben bis Ende Februar 2027 Zeit. Kanzleien wie Strubel & Buß PartmbB setzen dabei verstĂ€rkt auf digitale Transformation. Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Lohnabrechnungen fĂŒr verschiedene BeschĂ€ftigungsformen werden hĂ€ufig innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Monatsende geliefert.

Die Beratung vor Ort geht aber ĂŒber reine Fristenverwaltung hinaus. Immer hĂ€ufiger fragen Unternehmer nach strategischen Vergleichen: Soll ich eine GmbH grĂŒnden oder reicht das Einzelunternehmen? Ist der Dienstwagen wirklich gĂŒnstiger als eine Gehaltserhöhung? Diese Fragen stehen im Zentrum der aktuellen MandantengesprĂ€che.

GbR-Reform: Was sich fĂŒr GrĂŒnder geĂ€ndert hat

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das reformierte Recht der Gesellschaft bĂŒrgerlichen Rechts (GbR). Die wohl wichtigste Neuerung: Der § 713 BGB hat das sogenannte Gesamthandsprinzip abgeschafft. Eine rechtsfĂ€hige GbR ist jetzt alleinige EigentĂŒmerin ihres Gesellschaftsvermögens – eine klare Trennung von Privat- und Firmenvermögen.

Die praktischen Konsequenzen sind weitreichend:

  • Vermögenstrennung: GlĂ€ubiger können nur noch auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, nicht mehr auf private Vermögen der Gesellschafter.
  • Registerpflicht: Will eine GbR Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge erwerben, ist die Eintragung in das neue Gesellschaftsregister zwingend erforderlich.
  • Haftung: Bei einer Außengesellschaft haften die Gesellschafter weiterhin persönlich – allerdings lĂ€sst sich diese Haftung durch vertragliche Vereinbarungen einschrĂ€nken.

Ein wichtiger Hinweis fĂŒr Steuerberater und ihre Mandanten: Die steuerliche Behandlung der GbR hat sich durch die zivilrechtliche Reform nicht geĂ€ndert.

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Wachstum und Personalbewegungen

Der lokale Beratungsmarkt profitiert von einem starken gesamtwirtschaftlichen Trend. Branchenstudien zeigen, dass die 25 grĂ¶ĂŸten PrĂŒfungs- und Steuerberatungsgesellschaften ihren Umsatz bis Ende 2022 um knapp elf Prozent auf 11,2 Milliarden Euro steigern konnten. Die sogenannten „Big Four" – PwC, Deloitte, EY und KPMG – halten davon rund 48 Prozent Marktanteil.

Dieses Wachstum hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Personalverschiebungen gefĂŒhrt. So hat etwa Mazars seine BeratungskapazitĂ€ten durch PartnerzugĂ€nge von KPMG und KPMG Law im Bereich Internationales Steuerrecht ausgebaut. Auch Alvarez & Marsal und Rödl & Partner haben ihre Teams mit Spezialisten fĂŒr Lieferketten und internationales Steuerrecht verstĂ€rkt.

Nachwuchs und aktuelle Rechtsprechung

Die Branche investiert krĂ€ftig in den eigenen Nachwuchs. Die Akademie des Steuerberaterverbands DĂŒsseldorf bietet derzeit Vorbereitungskurse fĂŒr die mĂŒndliche SteuerberaterprĂŒfung 2027 an. Die Programme laufen von Ende 2025 bis Anfang 2027 und nutzen hybride Formate aus Online- und PrĂ€senzunterricht.

In der Rechtsprechung sorgt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts MĂŒnster vom 17. Februar 2026 fĂŒr Aufmerksamkeit. Es befasst sich mit der Auslegung von Einkommensminderungen bei verdeckten GewinnausschĂŒttungen (vGA). Das Gericht entschied, dass der Begriff der Einkommensminderung wirtschaftlich-abstrakt zu verstehen sei. Konkret ging es um eine AusschĂŒttung einer spanischen Tochtergesellschaft an eine deutsche Mutter – die Steuerbefreiung nach dem Körperschaftsteuergesetz entfĂ€llt nicht automatisch, wenn der Kapitalgewinn im Heimatland der Tochter steuerfrei ist.

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