Steuererklärung 2025: Frist endet am 31. Juli – Verspätungszuschlag droht
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für Millionen Steuerzahler rückt das Ende der gesetzlichen Abgabefrist näher. Wer keine Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nimmt, muss die Einkommensteuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat. Wer hingegen einen Steuerberater beauftragt hat, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.
Werbungskosten: Diese Pauschalen sollten Sie kennen
Die steuerliche Entlastung läuft für viele Arbeitnehmer über den Abzug von Werbungskosten. Die Werbungskostenpauschale liegt aktuell bei 1.230 Euro. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch – es sei denn, Sie weisen höhere Aufwendungen nach. Die durchschnittliche Rückerstattung lag 2021 bei über 1.000 Euro.
Zu den wichtigsten Posten zählen:
- Pendlerpauschale: FĂĽr die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges gibt es 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 Euro.
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr.
- Arbeitsmittel: Für Berufskleidung oder Büromaterialien können Sie pauschal 110 Euro ohne Einzelbelege ansetzen. Größere Anschaffungen (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind bis 952 Euro sofort absetzbar.
- Verpflegungsmehraufwand: Bei Dienstreisen ab acht Stunden gibt es 14 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro.
Rentner und Tierhalter: Neue Regeln und Optionen
Die Rentenerhöhung im Juli 2026 um 4,24 Prozent bringt neue steuerliche Pflichten mit sich. Schätzungen zufolge werden rund 100.000 weitere Rentner steuerpflichtig. Für Neurentner des Jahres 2026 liegt der zu versteuernde Anteil der Rente bei 84 Prozent. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro, für Verheiratete 24.696 Euro.
Interessant wird es für Hundehalter: Die Kosten für einen privaten Haushund sind steuerlich irrelevant. Anders sieht es bei Gebrauchshunden aus – etwa Blindenhunden oder beruflich genutzten Wachhunden. Deren Aufwendungen lassen sich als Werbungskosten geltend machen. Auch Kosten für Betreuung oder den Hundefriseur im eigenen Haushalt zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Hundehaftpflichtversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe berücksichtigt werden – im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro.
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Unternehmen: Abschreibungen und Steuersenkungen nutzen
Für Unternehmen und Selbstständige lohnt der Blick auf die Abschreibungsmöglichkeiten. Bis Ende 2027 können sie die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent des Restwerts jährlich nutzen. Ab 2028 ist nur noch die lineare Abschreibung vorgesehen. Parallel dazu sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise: Ab 2028 fällt er jährlich um einen Prozentpunkt von aktuell 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.
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Belege vorhalten, digital einreichen
Seit Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht: Quittungen und Rechnungen müssen Sie nicht mehr proaktiv einreichen, aber für Rückfragen des Finanzamts aufbewahren. Juristen raten jedoch, in bestimmten Fällen Belege direkt beizufügen – etwa bei erstmaligen Spenden, Unterhaltsleistungen, Abfindungen nach der Fünftelregelung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers. Das beschleunigt die Bearbeitung.
Moderne Steuer-Software und KI-gestützte Anwendungen helfen zunehmend, Daten automatisch zu übernehmen und Belege digital zu verwalten. Tests aktueller Programme zeigen eine hohe Benutzerfreundlichkeit. Besonders Lösungen mit automatischer Datenübernahme und Chat-Schnittstellen gewinnen an Bedeutung.
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