Steuererklärung 2025: okELSTER hilft 11,5 Millionen ab Juli
31.05.2026 - 02:13:37 | boerse-global.deWährend das Finanzamt auf automatisierte Systeme setzt, warnen Experten vor versteckten Risiken.
Fristen im Ăśberblick
Selbstständig erstellte Steuererklärungen für das Jahr 2025 müssen bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat mehr Zeit: Hier endet die Frist am 1. März 2027.
Eine Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem für Empfänger von Lohnersatzleistungen. Wer Krankengeld bezieht, muss eine Erklärung abgeben, sobald die Zahlungen 410 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann also den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Der maximale Tagessatz für Krankengeld liegt 2026 bei 135,63 Euro.
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„okELSTER" kommt bundesweit
Ein Meilenstein der Digitalisierung steht am 1. Juli 2026 an: Dann startet die bundesweite Einführung des automatisierten Systems „okELSTER" für das Steuerjahr 2025. Nach erfolgreichen Tests in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen soll die „Ein-Klick-Lösung" nun rund 11,5 Millionen Steuerzahlern helfen.
Die Zielgruppe: Ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte. Das System befüllt die Erklärung automatisch mit Daten, die den Finanzbehörden bereits vorliegen – etwa Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbeiträge.
Doch Vorsicht ist geboten. Die aktuelle Version von okELSTER berücksichtigt weder Werbungskosten über dem Pauschbetrag (der für 2025 bei 1.230 Euro liegt) noch außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden. Wer die Erklärung ohne Prüfung bestätigt, verliert nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist den Anspruch auf diese Steuervorteile.
KĂĽnstliche Intelligenz: Helfer mit TĂĽcken
KI-Tools halten zunehmend Einzug in die Steuerberatung – doch ihre Grenzen sind deutlich. Studien von Professor Jacob (IESE Business School) und Professor Bräutigam (DHBW Mosbach) zeigen: KI kann Fachbegriffe erklären und bei der Sortierung von Unterlagen helfen. Bei aktuellen Rechtsfragen wird es jedoch unzuverlässig.
Professor Claus Koss von der OTH Regensburg testete KI-Chatbots: Standardfragen meisterten sie, bei komplexen Fällen scheiterten sie am Gesamtüberblick. Zudem können KI-Modelle aus Datenschutzgründen keine sensiblen Belege oder Originaldokumente verarbeiten. Während Bürger spezialisierte KI zur Vorbereitung nutzen sollten, setzen die Finanzämter zunehmend selbst auf KI – um Unstimmigkeiten oder Falschangaben in den Erklärungen aufzuspüren.
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Aktuelle Gerichtsurteile im Ăśberblick
Mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte haben jĂĽngst Klarheit geschaffen:
- Erbschaft und Abfindung: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Abfindungen für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers sind nicht einkommensteuerpflichtig – wohl aber schenkungsteuerrelevant.
- Ausländische Wertpapiere: Das Finanzgericht Sachsen urteilte: Verluste aus russischen Wertpapieren aus dem Jahr 2022 können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die Revision beim BFH ist anhängig.
- Kinderbetreuungskosten: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte klar: Fahrtkostenerstattungen an Großeltern für die Kinderbetreuung sind nur abzugsfähig, wenn die Vereinbarung einem fremdüblichen Vertrag entspricht.
- Parteispenden: Ab 2026 sind direkte Zuwendungen an politische Parteien zu 50 Prozent abzugsfähig – bis zu 1.650 Euro für Einzelpersonen und 3.300 Euro für Zusammenveranlagte.
Das Finanzgericht Münster entschied zudem: Einmalzahlungen an die Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen können auch nach bestandskräftiger Veranlagung noch als Sonderausgaben anerkannt werden – sofern das Versehen auf einem mechanischen Fehler und nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
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