SteuererklÀrung: Bundesfinanzminister plant Ein-Klick-System ab Juli
19.06.2026 - 19:10:47 | boerse-global.de
Deutschland: SteuererklÀrung mit einem Klick
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Bundesfinanzminister Klingbeil will die SteuererklĂ€rung radikal vereinfachen. Ein Reformpaket soll zum 1. Juli 2026 kommen. KernstĂŒck ist eine Arbeitstagepauschale, die Pendlerpauschale, Homeoffice-Regelung und Arbeitszimmer ersetzt. Ziel: Die SteuererklĂ€rung fĂŒr Arbeitnehmer weitgehend ĂŒberflĂŒssig machen.
FĂŒr Unternehmen plant der Entwurf ein freies Wahlrecht zwischen Körperschaft- und Mitunternehmerbesteuerung. Die Gewerbesteuer soll schlanker werden, eine Zielbelastung von rund 25 Prozent steht im Raum. Dazu kommt eine vereinfachte Verlustverrechnung.
Die Entlastungen könnten 10 bis 20 Milliarden Euro umfassen. Noch offen ist, wie die Politik das finanzieren will. Uneinigkeit herrscht ĂŒber eine mögliche Erhöhung des Spitzensteuersatzes.
Parallel startet am 1. Juli ein bundesweites Pilotprojekt: SteuererklĂ€rung mit einem Klick. Das System nutzt bereits vorausgefĂŒllte Daten. FĂŒr Rentner ist ein Pauschbetrag von 102 Euro sowie eine Rentenabzugsteuer geplant â das wĂŒrde rund 4,4 Millionen Rentner entlasten.
Schweiz: Weniger Aufwand fĂŒr 70.000 Unternehmen
Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni zwei Vernehmlassungen eröffnet. Sie zielen auf administrative Entlastung der Wirtschaft ab.
Eine zentrale MaĂnahme: Die jĂ€hrliche Mehrwertsteuer-Abrechnung wird auf alle Unternehmen ausgeweitet. Bisher galt das nur fĂŒr Betriebe mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz. Rund 25.000 weitere Firmen könnten vom reduzierten Aufwand profitieren.
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Bei der Verrechnungssteuer und Emissionsabgabe soll die Pflicht zur Einreichung von Jahresrechnungen entfallen. Das entlastet schÀtzungsweise 45.000 Unternehmen. Das Meldeverfahren wird zudem auf weitere KonzernverhÀltnisse ausgeweitet.
Bei Sanierungen ist eine erleichterte Befreiung von der Emissionsabgabe geplant â ein Entlastungspotenzial von bis zu 10 Millionen Franken pro Jahr. Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Oktober 2026.
LĂ€ngerfristige Ănderungen in der Schweiz
Ăber die aktuellen VorschlĂ€ge hinaus stehen weitere Reformen fest. Die Verlustverrechnungsperiode wird von sieben auf zehn Jahre verlĂ€ngert â fĂŒr natĂŒrliche und juristische Personen. Das gilt fĂŒr VerlustvortrĂ€ge ab der Steuerperiode 2020.
Der Parlamentsbeschluss aus Dezember 2025 ist rechtskrÀftig, nachdem die Referendumsfrist am 17. April 2026 ungenutzt verstrichen war. Das Inkrafttreten soll per Bundesratsbeschluss bis spÀtestens 1. Januar 2028 erfolgen.
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat das Parlament eine Erhöhung der MehrwertsteuersĂ€tze beschlossen. Der Normalsatz soll ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte steigen. DafĂŒr ist eine Volksabstimmung nötig, die voraussichtlich noch 2026 stattfindet.
Am 8. MÀrz 2026 wurde zudem ein Systemwechsel bei der Individualbesteuerung angenommen. Die sogenannte Heiratsstrafe fÀllt weg. Die Umsetzung muss bis spÀtestens 1. Januar 2032 erfolgen.
International: Weniger BĂŒrokratie fĂŒr Konzerne
Die Bundesregierung treibt auch die globale Mindeststeuer voran. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Zustimmung zu einer Vereinbarung vom 15. Januar 2025 vor. Sie regelt den automatisierten Austausch von Mindeststeuer-Berichten.
Unternehmen sollen diese Berichte kĂŒnftig zentral in einem Land einreichen können. Bisher mussten sie sie in jedem Steuerhoheitsgebiet einzeln vorlegen. Das senkt den Aufwand fĂŒr multinationale Konzerne und stĂ€rkt gleichzeitig die BekĂ€mpfung von Steuerhinterziehung.
