SteuererklÀrung: Elektronische Abgabe bis 31. Juli zwingend
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 20:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Finanzgericht Leipzig hat klargestellt: SelbststĂ€ndige mĂŒssen ihre SteuererklĂ€rung elektronisch abgeben â auch ohne eigenen Computer.
Im April entschieden die Richter (Az. 1 K 1154/25), dass weder fehlende Hardware noch IT-Verbote am Arbeitsplatz oder Anschaffungskosten eine Befreiung rechtfertigen. Ein GeschĂ€ftsfĂŒhrer mit zusĂ€tzlichen VortragseinkĂŒnften war vor Gericht gezogen â vergeblich. Gewerbetreibende mĂŒssten die nötige Ausstattung eben vorhalten, so das Urteil.
Der Fall ist noch nicht durch: Der Bundesfinanzhof prĂŒft das Rechtsmittel (Az. VIII B 36/26).
Frist fĂŒr SteuererklĂ€rung 2025 endet bald
Freelancer und Gewerbetreibende mĂŒssen ihre SteuererklĂ€rung fĂŒr 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben â und zwar zwingend elektronisch ĂŒber ELSTER. Die Anlage S und die EinnahmenĂŒberschussrechnung (EĂR) sind Pflicht.
Wer zu spÀt kommt, zahlt: VerspÀtungszuschlÀge von mindestens 25 Euro pro Monat, maximal 25.000 Euro. Bei Verzögerungen bis zu 14 Monaten nach Steuerjahresende hat das Finanzamt Ermessensspielraum. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. MÀrz 2027 Zeit.
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Ab dem 1. September 2026 dĂŒrfen Lohnsteuerhilfevereine Mitglieder ohne Einkunftsobergrenzen beraten. SelbststĂ€ndige bleiben aber weiter auĂen vor.
E-Rechnung wird Pflicht â Papierbelege verschwinden
Die Digitalisierung greift auch auf Rechnungen ĂŒber. Seit Januar 2025 gilt eine Empfangspflicht fĂŒr elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Die Ausstellungspflicht kommt stufenweise:
- Ab 1. Januar 2027: FĂŒr Unternehmen mit ĂŒber 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
- Ab 1. Januar 2028: FĂŒr alle Unternehmen.
Das Bundesfinanzministerium plant zudem, die Papierbelegpflicht weitgehend abzuschaffen. Ab Januar 2028 sollen digitale Belege per QR-Code auf dem Kassenbildschirm zum Standard werden. Kunden können aber weiterhin eine Papierquittung verlangen. Unternehmen mit ĂŒber 100.000 Euro Jahresumsatz mĂŒssen dann zwingend elektronische Registrierkassen nutzen â Schluss mit offenen Ladenkassen.
Um bei der verpflichtenden Einnahmen-Ăberschussrechnung keine teuren Fehler zu machen, sollten SelbststĂ€ndige ihre Abgabestrategie genau prĂŒfen. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie die Anlage EĂR korrekt ausfĂŒllen und dabei legal Steuern sparen. Kostenloses EĂR-Download-Paket sichern
Kleinunternehmer und PauschalbetrÀge
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Ohne Einzelquittung lassen sich folgende Kosten pauschal absetzen:
- KontofĂŒhrungsgebĂŒhren: 16 Euro
- Telefon und Internet: 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro monatlich
- Arbeitsmittel unter 110 Euro
- Berufliche Fahrten: 0,30 Euro pro Kilometer
Ab 2026 wird der Nachweis fĂŒr Schwerbehinderte einfacher: Der Grad der Behinderung und Merkzeichen werden elektronisch an die FinanzĂ€mter ĂŒbermittelt. Den Behinderten-Pauschbetrag mĂŒssen Betroffene aber weiterhin aktiv in der SteuererklĂ€rung beantragen.
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