Steuererklärung: Frist endet 31. Juli – Software ab 22 Euro
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 – und der Markt reagiert mit satten Rabatten. Gleichzeitig baut die Finanzverwaltung ihre digitalen Angebote aus.
WISO Steuer 2026 fĂĽr unter 22 Euro
In der ersten Juli-Woche haben mehrere große Online-Händler die Preise für Steuersoftware drastisch gesenkt. Das Programm WISO Steuer 2026 (für das Steuerjahr 2025) kostete bei Amazon zeitweise nur 21,84 Euro – ein Rabatt von rund 51 Prozent. Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 44,99 Euro.
Die Lizenzen decken bis zu fünf Steuererklärungen ab. Nutzer können sie auf Windows, macOS, iOS und Android verwenden. Einige Anbieter integrieren zudem KI-Assistenten wie „SteuerGPT“ zur Datenerfassung. Konkurrenzprodukte wie QuickSteuer Deluxe gab es im gleichen Zeitraum für rund 27 Euro.
Fristen und Strafen im Ăśberblick
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss bis zum 31. Juli 2026 liefern. Bei Verspätung droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Eine freiwillige Abgabe ist dagegen bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Laut Finanzportalen führt eine Steuererklärung im Durchschnitt zu einer Rückerstattung von 1.095 Euro. Bei Antragsveranlagungen – etwa mit hohen Fahrtkosten, Handwerkerleistungen oder Kinderbetreuungskosten – liegt die Erstattung im Schnitt bei 1.172 Euro.
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„MeinELSTER+“: Die neue App der Finanzverwaltung
Seit dem 1. Juli 2026 steht die App „MeinELSTER+“ bereit. Sie richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner und ermöglicht die Steuererklärung mobil.
Parallel dazu wurde der Zugang zur vorausgefüllten Steuererklärung für rund 11,5 Millionen Steuerzahler vereinfacht – besonders in Bayern. Unter dem Projektnamen „Amsel“ arbeiten zudem Hessen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an der weiteren Automatisierung. Die Bundesregierung plant ein Steuervereinfachungsgesetz bis Herbst 2026, das unter anderem eine pauschale Regelung für Arbeitstage prüft.
Was fĂĽr 2025 gilt
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für 2025 bei 12.096 Euro. Bei Kinderbetreuungskosten sind 80 Prozent der Ausgaben absetzbar – maximal 4.800 Euro pro Jahr.
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Die Finanzämter setzen verstärkt auf automatisierte Prüfverfahren. Pauschalen wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder die Homeoffice-Pauschale werden meist ohne Belege akzeptiert. Bei Unstimmigkeiten fordern die Behörden jedoch weiterhin Originalbelege an.
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