SteuererklÀrung heute Deadline: FristverlÀngerung bis Februar möglich
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 03:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der 31. Juli 2026 ist der letzte Tag fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung 2025 â zumindest fĂŒr alle, die ohne Steuerberater arbeiten. Wer den Termin verpasst, muss mit saftigen Strafen rechnen.
FristverlĂ€ngerung möglich â aber nicht automatisch
Keine Panik, wenn es heute nicht klappt: Ein formloser Antrag auf FristverlÀngerung bringt meist ein bis drei Monate Aufschub. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, bekommt sogar automatisch bis zum 28. Februar 2027 Zeit.
Doch Vorsicht: Bei unentschuldigter VerspĂ€tung wird es teuer. Das Finanzamt verlangt mindestens 25 Euro VerspĂ€tungszuschlag pro Monat â das sind 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Ab Oktober 2027, also nach 14 Monaten Verzögerung, wird der Zuschlag fĂŒr die Behörden zur Pflicht. Wer freiwillig eine SteuererklĂ€rung abgibt, hat dagegen noch bis Ende 2029 Zeit.
Neue FreibetrÀge: Was sich 2025 und 2026 Àndert
FĂŒr die LohnsteuerermĂ€Ăigung und die Steuerplanung sind die aktuellen PauschbetrĂ€ge entscheidend. Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro. Hinzu kommen:
- Arbeitsmittel: 110 Euro pauschal oder tatsÀchliche Kosten
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage
- Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
- Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden
- Bewerbungskosten: 8,50 Euro pro Postversand, 2,50 Euro pro E-Mail
Der Grundfreibetrag steigt schrittweise. FĂŒr 2025 liegt er bei 12.096 Euro fĂŒr Alleinstehende (24.192 Euro fĂŒr Verheiratete). 2026 sind 12.348 Euro geplant, im Rahmen einer Steuerreform sind sogar bis zu 12.900 Euro im GesprĂ€ch. Der Kinderfreibetrag soll von 4.878 Euro auf 5.123 Euro klettern.
Belegpflicht: Was das Finanzamt wirklich sehen will
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Seit neun Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht â ihr mĂŒsst Belege nicht mehr automatisch einreichen, sondern nur auf Nachfrage vorlegen. Das Finanzamt MĂŒnchen rĂ€t: Papierbelege immer nur als Kopie einreichen, Originale werden nach der Digitalisierung vernichtet.
Besonders genau schauen die FinanzÀmter bei bestimmten Posten. Hier sind Beilagen weiterhin empfohlen:
- Erstmals geltend gemachte auslĂ€ndische EinkĂŒnfte
- Reisekosten
- FĂŒnftelregelung bei Abfindungen
- Unterhaltsleistungen
Bei Unterhaltszahlungen gilt seit 2025 eine verschĂ€rfte Regel: Nachweise werden nur noch ĂŒber BankĂŒberweisungen anerkannt.
BFH-Urteil: Riester-BeitrÀge nicht automatisch absetzbar
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Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. April 2026 sorgt fĂŒr Klarheit: Die elektronische Meldung von Riester-BeitrĂ€gen durch den Anbieter ersetzt nicht den formellen Antrag auf Sonderausgabenabzug. Ihr mĂŒsst den Willen zum Abzug explizit in der Anlage AV erklĂ€ren.
Bei der Rentenbesteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil weiter: 2025 sind es 83,5 Prozent, 2026 dann 84 Prozent. Die vollstĂ€ndige Besteuerung ist fĂŒr 2058 vorgesehen. Rentner sollten zudem die Bagatellgrenzen fĂŒr Steuervorauszahlungen im Blick haben: Die werden fĂ€llig, wenn die Jahresschuld 400 Euro ĂŒbersteigt und pro Quartal mindestens 100 Euro anfallen.
Ausblick: Ăberstunden bald steuerfrei?
Ein ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetz ist im Gesetzgebungsverfahren und könnte ab dem 1. Januar 2026 ĂberstundenzuschlĂ€ge teilweise steuerfrei stellen. Geplant sind ZuschlĂ€ge von bis zu 25 Prozent des Grundlohns, wenn die Ăberstunden ĂŒber die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehen.
Gleichzeitig sind Anpassungen bei der Reichensteuer vorgesehen: Ab 250.000 Euro Einkommen sollen 45 Prozent fÀllig werden, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.
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