Steuerkriminalität: 26-Punkte-Plan bringt 1 Milliarde Euro Mehreinnahmen
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 10:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Während die Berufsordnung sie als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege definiert, mehren sich die Stimmen, die eine aggressive Vermarktung von Steuerminimierungsmodellen kritisieren.
Kritik an der Beratungspraxis
Eine aktuelle Fachkolumne vom 17. Juli 2026 zeigt die wachsende Diskrepanz zwischen gesetzlichem Auftrag und gelebter Praxis auf. § 1 Abs. 1 der Berufsordnung verpflichtet Steuerberater zur Rechtspflege. Doch Kritiker werfen der Branche vor, zunehmend mit Begriffen wie „Steuerschaden“ zu werben. Das stelle die Zahlung von Steuern als zu vermeidendes Übel dar.
Diese Entwicklung befördere eine gesellschaftliche Norm, nach der aggressive Steuergestaltung legitim sei. Besonders deutlich wird das bei der Erbschaftsteuer.
Erbschaftsteuer: Milliardenlücke durch Ausnahmen
Die Zahlen für 2023 sprechen eine klare Sprache. Den Einnahmen von rund 9,2 Milliarden Euro stehen Ausnahmen für Unternehmensvermögen in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro gegenüber. Laut aktuellem Subventionsbericht ist die Erbschaftsteuerbegünstigung damit die größte Steuersubvention.
Eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt die Effektivität dieser Gestaltungsmöglichkeiten. In einem Beispielsfall konnten Steuerzahlungen von 173 Millionen Euro auf lediglich 207.000 Euro reduziert werden. Während Erben kleinerer Beträge unter 200.000 Euro im Schnitt 12,1 Prozent zahlen, sinkt der effektive Steuersatz bei Erbschaften über 20 Millionen Euro auf rund 4,7 Prozent.
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Regierung verschärft den Kampf gegen Steuerkriminalität
Parallel zur Debatte über die Moral der Steuergestaltung stellten Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig gestern einen 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor. Ziel ist es, das Entdeckungsrisiko und die Abschreckung signifikant zu erhöhen. Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit Mehreinnahmen von etwa einer Milliarde Euro.
Zu den Kernpunkten des Plans gehört die Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen. Steuerhinterziehung soll künftig wieder als Verbrechen eingestuft werden. Der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität steigt von bisher 10 auf bis zu 15 Jahre.
Weitere geplante Neuerungen umfassen ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz und eine Registrierkassenpflicht ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz. Zudem kommen ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer, verlängerte Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre und verschärfte Regeln für Kryptowerte.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird für August 2026 erwartet. Die Steuer-Gewerkschaft schätzt den jährlichen Schaden durch Steuerkriminalität auf rund 100 Milliarden Euro. Die Union kritisierte vor allem die zusätzliche Bürokratie für rechtstreue Unternehmen.
Bürokratieabbau und digitaler Wandel
Trotz der Verschärfungen bemüht sich die Bundesregierung auch um Entlastungen. Ein am 15. Juli tagendes Entlastungskabinett beschloss Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die unter anderem Erleichterungen für Steuerberater vorsehen. Ziel ist es, durch digitale Identitäten und ein Basisregister jährlich etwa 3,9 Millionen Arbeitsstunden einzusparen – ein Gegenwert von 122 Millionen Euro. Zudem sollen Steuerformulare nach dem sogenannten Hessen-Modell vereinfacht werden.
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KI verändert die Branche grundlegend
Gleichzeitig steht die Branche vor einem tiefgreifenden Wandel. Eine aktuelle Lünendonk-Studie prognostiziert, dass Künstliche Intelligenz zunehmend Routinetätigkeiten übernehmen wird. Demnach erwarten 57 Prozent der Gesellschaften bis 2030 einen deutlichen Abbau bei Junior Professionals.
Die großen Gesellschaften wie Deloitte oder KPMG steigerten ihre Umsätze 2025 um rund 6 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro. Die durch KI erzielten Effizienzgewinne verbleiben jedoch vorerst bei den Unternehmen. Von Honorarsenkungen für Mandanten ist bislang keine Rede.
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