SteuerkriminalitÀt: Deutschland verschÀrft Strafen auf 15 Jahre Haft
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung und die EU haben Mitte Juli weitreichende Vorschriften gegen SteuerkriminalitĂ€t und Retouren-Entsorgung beschlossen. WĂ€hrend Deutschland mit einem 26-Punkte-Plan Steuerbetrug bekĂ€mpfen will, verbietet BrĂŒssel die Vernichtung unverkaufter Textilien.
Aktionsplan gegen FinanzkriminalitÀt
Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium prĂ€sentierten Mitte Juli ein MaĂnahmenpaket gegen Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t. KernstĂŒck ist ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t beim Zoll.
Die Strafen fĂŒr bandenmĂ€Ăige Steuerhinterziehung steigen drastisch: von bisher zehn auf kĂŒnftig bis zu 15 Jahre Haft. In schweren FĂ€llen droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird eingeschrĂ€nkt.
Bei der Vermögensabschöpfung gilt kĂŒnftig eine Beweislastumkehr. Der Staat kann Werte fĂŒr 180 Tage vorlĂ€ufig sicherstellen â ohne vorherige Verurteilung.
Die Steuer-Gewerkschaft beziffert den jĂ€hrlichen Schaden durch SteuerkriminalitĂ€t auf rund 100 Milliarden Euro. Die Regierung rechnet fĂŒr 2027 mit Mehreinnahmen von etwa einer Milliarde Euro, unter anderem durch ein elektronisches Meldesystem gegen Umsatzsteuerbetrug.
Neue Regeln fĂŒr KryptowĂ€hrungen
Das Bundesfinanzministerium plant eine grundlegende Ănderung bei der Besteuerung von Kryptowerten. Die bisherige einjĂ€hrige Haltefrist fĂŒr Steuerfreiheit bei privaten VerĂ€uĂerungsgewinnen soll wegfallen.
Stattdessen werden Gewinne aus KryptogeschĂ€ften kĂŒnftig pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt.
Auch die Registrierkassenpflicht wird ausgeweitet: Ab dem 1. Januar 2028 mĂŒssen Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro entsprechende Systeme einsetzen. Ziel ist die lĂŒckenlose Dokumentation von Transaktionen.
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EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung
Parallel zu den steuerlichen VerschĂ€rfungen trat am 20. Juli ein EU-weites Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe in Kraft. Betroffen sind zunĂ€chst groĂe Unternehmen mit mehr als 250 BeschĂ€ftigten oder einem Jahresumsatz von ĂŒber 50 Millionen Euro.
Ab 2030 wird die Regelung auf mittelstÀndische Unternehmen ausgeweitet.
Der Hintergrund: Allein in Deutschland werden jĂ€hrlich rund 20 Millionen Retouren-Artikel vernichtet â etwa vier Prozent aller RĂŒcksendungen. Die Entsorgungskosten liegen bei etwa 0,85 Euro pro StĂŒck.
Ausnahmen gelten nur fĂŒr beschĂ€digte, unsichere oder gefĂ€lschte Waren sowie fĂŒr BestĂ€nde, die von Spendenorganisationen abgelehnt wurden. Unternehmen mĂŒssen jĂ€hrlich öffentlich ĂŒber entsorgte Mengen berichten und Nachweise fĂŒnf Jahre lang aufbewahren.
Branchenvertreter kritisieren, dass Spenden oft an der Umsatzsteuerpflicht fĂŒr unentgeltliche Wertabgaben scheitern. Das erschwere die ökologisch sinnvollere Weitergabe von ĂberschussbestĂ€nden.
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Internationaler Trend zu mehr Transparenz
Auch international zeichnet sich ein trend zur strengeren Ăberwachung des Online-Handels ab. Neue LeitfĂ€den der Finanzbehörden in SĂŒdostasien vom 20. Juli fordern eine einheitliche Verwaltung von Identifikationsdaten, Einnahmen und elektronischen Rechnungen.
Die MaĂnahmen sehen verkĂŒrzte Fristen fĂŒr Steuererstattungen und erweiterte elektronische Meldeverfahren vor. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und gleichzeitig die Transparenz in grenzĂŒberschreitenden digitalen Lieferketten zu erhöhen.
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