SteuerkriminalitÀt, Haftstrafen

SteuerkriminalitÀt: Haftstrafen bis 15 Jahre, Selbstanzeige fÀllt weg

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung stellt 26-Punkte-Plan gegen SteuerkriminalitÀt vor, der höhere Haftstrafen und strengere Unternehmenspflichten vorsieht.

Steuerhinterziehung: Regierung plant drastischere Strafen und neue Regeln
Digitale Datenvisualisierung von Finanzströmen und Blockchain-Netzwerken in einem modernen BĂŒrogebĂ€ude. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig haben einen 26-Punkte-Aktionsplan vorgestellt. Das Maßnahmenpaket sieht höhere Haftstrafen, neue Befugnisse fĂŒr Ermittler und strengere Regeln fĂŒr Unternehmen vor.

Steuerhinterziehung wird zum Verbrechen

Ein Kernpunkt der PlĂ€ne: Steuerhinterziehung soll kĂŒnftig als Verbrechen eingestuft werden. Der Strafrahmen steigt auf ein bis 15 Jahre Haft – bisher lag die Höchstgrenze bei zehn Jahren. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige entfallen.

Der Zoll bekommt deutlich mehr Macht. Die Behörde darf Vermögenswerte kĂŒnftig bis zu 180 Tage beschlagnahmen – und das ohne vorherige gerichtliche Verurteilung. Die Beweislast wird umgekehrt: Betroffene mĂŒssen dann die rechtmĂ€ĂŸige Herkunft ihrer Mittel nachweisen.

Technologie-Offensive bei Ermittlungen

Die Regierung setzt auf Digitalisierung und Zentralisierung. Beim Zoll entsteht ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t, ergĂ€nzt durch ein KI-gestĂŒtztes Datenanalysezentrum. 1.500 neue Stellen sind dafĂŒr geplant.

Auch KryptowĂ€hrungen rĂŒcken in den Fokus. Blockchain-Analysen sollen als Ermittlungsinstrument dienen, um anonyme Transaktionen aufzudecken. Die Steuerfreiheit fĂŒr Krypto-Gewinne nach einjĂ€hriger Haltedauer fĂ€llt weg. Ermittler dĂŒrfen kĂŒnftig Daten ankaufen und enger mit Whistleblowern zusammenarbeiten.

Neue Pflichten fĂŒr Unternehmen

Ab Januar 2028 mĂŒssen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Registrierkassen nutzen. Das trifft vor allem bargeldintensive Branchen. Die Aufbewahrungspflicht fĂŒr Buchungsbelege verlĂ€ngert sich von zehn auf 15 Jahre.

Ein elektronisches Meldesystem soll Rechnungen nahezu in Echtzeit an die Finanzbehörden ĂŒbermitteln – das soll Umsatzsteuerbetrug verhindern. AuslĂ€ndische Unternehmen mĂŒssen zudem Spiegelserver fĂŒr ihre Daten in Deutschland vorhalten.

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Milliarden-Schaden durch Steuerbetrug

Die Bundesregierung beziffert den jĂ€hrlichen Steuerschaden durch Hinterziehung und Schwarzarbeit auf rund 92 Milliarden Euro. Andere Erhebungen gehen von bis zu 125 Milliarden Euro aus. FĂŒr 2027 prognostizieren die Behörden Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro durch die neuen Maßnahmen. Erste GesetzesĂ€nderungen sollen bereits im August auf den Weg kommen.

Wirtschaftsvertreter zeigen sich gespalten: Die konsequente Verfolgung von SteuerkriminalitĂ€t wird begrĂŒĂŸt, die drohende BĂŒrokratiebelastung sorgt fĂŒr Kritik. Besonders die verlĂ€ngerten Aufbewahrungsfristen, die Echtzeit-Meldepflichten und der Wegfall der Selbstanzeige treffen den Mittelstand hart.

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Razzia bei der Deutschen Bank

Die Dringlichkeit schĂ€rferer Kontrollen zeigt ein aktueller Fall: Am Dienstag durchsuchten Ermittler die Frankfurter Zentrale der Deutschen Bank. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung bei Cum-Cum-GeschĂ€ften der Postbank zwischen 2008 und 2010. Der Schaden fĂŒr den Fiskus wird auf ĂŒber 350 Millionen Euro geschĂ€tzt. Die Ermittlungen richten sich gegen zehn ehemalige FĂŒhrungskrĂ€fte.

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