SteuerkriminalitÀt, Regierung

SteuerkriminalitÀt: Regierung verschÀrft Strafen auf 15 Jahre

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 22:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neuer Aktionsplan sieht hĂ€rtere Strafen, Abschaffung der Selbstanzeige und KI-gestĂŒtzte Datenanalyse vor. Unternehmen mĂŒssen mit strengeren Auflagen rechnen.

Bundesregierung verschĂ€rft Kampf gegen SteuerkriminalitĂ€t mit 26 Maßnahmen
Nahaufnahme einer Lupe ĂŒber einem Finanzdokument mit Zahlen und Grafiken, ein Stift ist bereit, eine Korrektur vorzunehmen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben heute einen umfassenden Aktionsplan zur BekĂ€mpfung von Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t vorgestellt. Die Initiative umfasst 26 Maßnahmen – darunter eine VerschĂ€rfung des Strafrechts, verlĂ€ngerte Aufbewahrungsfristen und neue technologische Überwachungssysteme.

HĂ€rtere Strafen und Abschaffung der Selbstanzeige

Im Zentrum des Pakets steht ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t, das beim Zoll angesiedelt werden soll. ErgĂ€nzend ist ein Datenanalysezentrum geplant, das mit KĂŒnstlicher Intelligenz UnregelmĂ€ĂŸigkeiten aufspĂŒren soll.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Hubig kĂŒndigten an: Der Strafrahmen fĂŒr organisierte SteuerkriminalitĂ€t steigt auf bis zu 15 Jahre. Steuerhinterziehung wird damit wieder als Verbrechen eingestuft – mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Ein wesentlicher Punkt: Die strafbefreiende Selbstanzeige wird abgeschafft. Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig strengere Dokumentationspflichten erfĂŒllen. Die Aufbewahrungsfrist fĂŒr Buchungsbelege verlĂ€ngert sich auf 15 Jahre.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt fĂŒr Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz eine allgemeine Registrierkassenpflicht. Zudem ist ein elektronisches Meldesystem fĂŒr die Umsatzsteuer geplant. Die Bundesregierung rechnet fĂŒr 2027 mit Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro.

Anzeige

Angesichts strengerer Kontrollen und neuer Meldesysteme wird die korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer fĂŒr Unternehmen immer wichtiger. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, Fallstricke bei der Voranmeldung zu vermeiden und alle gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen. 5 sofort umsetzbare Schutzmaßnahmen fĂŒr Ihre Umsatzsteuer entdecken

EuGH erleichtert Vorsteuerabzug

Parallel zu den nationalen PlĂ€nen hat der EuropĂ€ische Gerichtshof heute ein Urteil gefĂ€llt, das die LiquiditĂ€t von Unternehmen stĂ€rken dĂŒrfte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein beschleunigter Vorsteuerabzug möglich – Unternehmen können ihren Anspruch um bis zu einen Monat vorziehen.

Rechtsexperten sehen darin einen deutlichen Vorteil, besonders fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen.

Bereits im Januar hatte sich der Bundesfinanzhof mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Herstellerrabatten bei Arzneimitteln befasst (V B 71/24). Das Gericht bestĂ€tigte: Gesetzliche Herstellerrabatte sind als BruttobetrĂ€ge zu behandeln und mĂŒssen in einen Entgelt- und einen Umsatzsteueranteil aufgeteilt werden. FĂŒr Apotheken ergibt sich daraus in der Regel kein Handlungsbedarf.

Anzeige

Um von Urteilen zum Vorsteuerabzug profitieren zu können, mĂŒssen die Buchhaltung und die Kommunikation mit dem Finanzamt reibungslos funktionieren. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie das Portal MeinElster effizient fĂŒr Ihre AntrĂ€ge und UmsatzsteuererklĂ€rungen nutzen. Kostenlosen MeinElster-Leitfaden jetzt herunterladen

BaFin rĂŒgt Nagarro – Urteile zur Bilanzierung

Neben den gesetzgeberischen Vorhaben beschÀftigen Fehler in der Rechnungslegung die Aufsichtsbehörden. Die Finanzaufsicht BaFin stellte im Juni 2026 Fehler im Konzernabschluss 2022 der Nagarro SE fest. Die Beanstandungen betreffen unter anderem die Umsatzerfassung nach IFRS 15 sowie die Bilanzierung von Unternehmenserwerben.

GerĂŒgt wurde auch die geografische Segmentberichterstattung: UmsĂ€tze in Indien in Höhe von 101,7 Millionen Euro wurden nicht separat ausgewiesen. Ein Eilantrag des Unternehmens dagegen wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am 14. Juli abgelehnt.

Das Finanzgericht MĂŒnster entschied am 23. Juni (9 K 552/22 K) zur Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben: Selbst wenn EinkĂŒnfte durch ein Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind, greift die Hinzurechnung nach dem Körperschaftsteuergesetz – sofern ein hinreichender Inlandsbezug durch unbeschrĂ€nkte Steuerpflicht besteht.

Der Bundesfinanzhof prĂ€zisierte zudem die Bedingungen fĂŒr eine umsatzsteuerfreie GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen. Bei Solarparks liegt keine solche VerĂ€ußerung vor, wenn der VerĂ€ußerer die wirtschaftliche KerntĂ€tigkeit – etwa die Stromeinspeisung gegen VergĂŒtung – fortfĂŒhrt. Bei anderen Betrieben, etwa in der Fischzucht, kann eine Verpachtung an Dritte die FortfĂŒhrungsabsicht ausschließen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | wirtschaft | 69782699 |