Steuern 2027: Elektronische Bescheide über ELSTER für alle
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2026 hat der Gesetzgeber den Weg für eine tiefgreifende Digitalisierung des deutschen Steuerwesens geebnet. Im Zentrum der Neuregelungen steht die Umstellung auf elektronische Kommunikationswege sowie die Automatisierung von Verwaltungsakten, die sowohl Bürger als auch Unternehmen betreffen.
Wie Anfang September berichtet wurde, sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Steuerbescheide ab dem Jahr 2027 grundsätzlich elektronisch über das Portal ELSTER bereitgestellt werden.
Automatisierung und digitale Bescheiderteilung
Die wesentliche Neuerung bei der Bescheiderteilung betrifft den Wegfall der bisher erforderlichen expliziten Einwilligung. Wer über ein ELSTER-Konto verfügt, erhält seine Steuerbescheide ab 2027 automatisch in digitaler Form. Flankiert wird diese Maßnahme durch Bemühungen um eine bessere Verständlichkeit der Behördenkommunikation.
In Nordrhein-Westfalen wurden bereits 730 Textbausteine der Finanzverwaltung überarbeitet. Erste Erhebungen deuten auf einen Erfolg dieser Maßnahme hin: Rund 90 Prozent der befragten Bürger gaben an, die neuen Formulierungen besser zu verstehen.
Zusätzlich treibt die Finanzverwaltung die Automatisierung der Steuererklärung voran. Für rund 11,5 Millionen Bürger – vorrangig ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner ohne Nebeneinkünfte – steht ab Juli 2026 eine sogenannte One-Click-Funktion in der Anwendung MeinELSTER+ zur Verfügung. Diese nutzt künstliche Intelligenz, um Daten vorzubereiten, erfordert jedoch weiterhin eine abschließende Prüfung durch den Nutzer. Es wurde darauf hingewiesen, dass die KI-gestützte Anwendung Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nicht eigenständig erfasst.
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Verschärfte Anforderungen für Unternehmen und Arbeitgeber
Für die Wirtschaft bringt das Gesetzespaket neue technische Anforderungen mit sich. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 45.000 Euro sind ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt, zur elektronischen Übermittlung ihrer Bilanz im XBRL-Format über ELSTER verpflichtet.
In begründeten Härtefällen sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bereits am 1. September 2026 hat die Finanzverwaltung zudem die neuen Vordrucke für die Anlage EÜR 2026 sowie für die standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG veröffentlicht. Auch hier ist die elektronische Übermittlung zwingend vorgeschrieben.
Arbeitgeber müssen zudem eine wichtige Frist zum Jahreswechsel beachten: Ab dem 1. Januar 2027 endet die Übergangsfrist für die rein elektronische Führung von Entgeltunterlagen gemäß der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Verstöße gegen diese Pflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
Fristen, Zinsen und Compliance-Vorgaben
Das Gesetz regelt zudem die Rahmenbedingungen für steuerliche Nebenleistungen neu. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird ab dem Jahr 2027 auf 0,3 Prozent pro Monat festgelegt. Bei den Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 bleibt es beim 31. Juli 2026 für Selbstabgeber, während durch Steuerberater unterstützte Mandanten bis zum 1. März 2027 Zeit haben.
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Im Bereich der Compliance wurden die Anforderungen an den Abzug von Unterhaltsleistungen verschärft. Diese werden künftig nur noch steuerlich anerkannt, wenn die Zahlung per Überweisung nachgewiesen werden kann. Für die Zukunft plant das Bundesfinanzministerium zudem eine ausgeweitete Kassenpflicht.
Ein Entwurf sieht vor, dass ab Januar 2028 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro zur Führung einer elektronischen Kasse verpflichtet werden sollen. Fachverbände kritisieren hierbei, dass dies auch Vermittler ohne Bargeschäft treffen könnte, und fordern Ausnahmen für rein bargeldlose Betriebe.
Rechtsprechung und internationale Entwicklung
Ergänzend zur Gesetzgebung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom April (I R 20/25) klargestellt, dass bei der Mindestbesteuerung bilanzsteuerrechtliche Umkehreffekte Billigkeitsmaßnahmen rechtfertigen können. Ein bloßer endgültiger Verlustuntergang reicht hierfür jedoch nicht aus; entsprechende Anträge sollten bereits im Festsetzungsverfahren gestellt werden.
Auch im deutschsprachigen Ausland schreitet die Digitalisierung voran. In Österreich können Bürger seit Anfang des Jahres in FinanzOnline bis zu vier Vertrauenspersonen unentgeltlich für Steuerangelegenheiten bevollmächtigen.
In der Schweiz wurden unterdessen die Betreibungsämter angewiesen, statistische Daten für Gebühren im elektronischen SchKG-Verfahren bis Ende September aufzubereiten, wobei für Privatpersonen und Unternehmen keine neuen Meldepflichten entstehen.
