Steuerreform: 10 Milliarden Euro Entlastungen ab 2028 geplant
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 10:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im August 2026 den Entwurf zur Ănderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2027 vorgelegt. Diese geplanten Anpassungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2026, dessen Regierungsentwurf das Bundeskabinett am 12. August 2026 verabschiedet hat.
Die Neuregelungen zielen auf eine Modernisierung des Steuerrechts sowie auf punktuelle Entlastungen und verfahrensrechtliche Vereinfachungen ab, stoĂen jedoch in der politischen Debatte und bei WirtschaftsverbĂ€nden auf geteiltes Echo.
Zentrale Anpassungen im Jahressteuergesetz 2026
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine Reihe signifikanter Ănderungen vor, die teilweise bereits rĂŒckwirkend oder ab dem kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Forschung und Entwicklung: Der Deckel fĂŒr die Forschungszulage soll rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro angehoben werden. Zudem ist im Bereich des Quellensteuerabzugs nach § 50a EStG vorgesehen, die Freigrenze ab dem Jahr 2027 deutlich von bisher 10.000 Euro auf 100.000 Euro auszuweiten.
Im Bereich der Verzinsung plant die Bundesregierung eine Anpassung. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Zinssatz fĂŒr die Vollverzinsung von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent pro Monat verdoppelt werden. Des Weiteren enthĂ€lt der Entwurf Regelungen zum globalen Mindeststeuergesetz (MinStG).
Hierbei sollen fĂŒr GeschĂ€ftsjahre ab dem 1. Januar 2026 spezifische âSafe Harbourâ-Regelungen (§ 81a und § 81b MinStG-E) Anwendung finden. LĂ€ngerfristige Ănderungen betreffen die Umsatzsteuer-Organschaft (§ 2c UStG-E), deren EinfĂŒhrung fĂŒr den 1. Januar 2030 avisiert ist.
Digitalisierung und verfahrensrechtliche Neuerungen
Ein wesentlicher Aspekt der Reformen betrifft die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ĂŒber das ELSTER-Postfach zum Regelfall werden. Steuerpflichtige mĂŒssen der elektronischen Ăbermittlung aktiv widersprechen, sofern sie weiterhin eine postalische Zustellung wĂŒnschen.
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Begleitend dazu sind verschĂ€rfte Sanktionen fĂŒr fehlerhafte lĂ€nderbezogene Berichte (Country-by-Country-Reporting, CbCR) geplant, die ab dem 1. Juli 2027 greifen sollen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrĂŒĂte in diesem Kontext zwar die vorgesehene Kaufpreisaufteilung fĂŒr bebaute GrundstĂŒcke (§ 6f EStG), Ă€uĂerte jedoch deutliche Kritik an anderen Punkten.
So werde die Neudefinition des Grundlohns (§ 3b EStG) und die VerkĂŒrzung der Frist fĂŒr die erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte im Inland von 48 auf 24 Monate ab 2027 als zusĂ€tzliche bĂŒrokratische Belastung eingestuft.
Politische Diskussion und Entlastungseffekte
Flankiert werden die gesetzlichen Vorhaben durch eine Debatte ĂŒber eine umfassendere Einkommensteuerreform. Finanzminister Lars Klingbeil stellte Entlastungen in Aussicht, die ab 2028 ein Volumen von 10 Milliarden Euro erreichen sollen.
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Davon entfallen laut Planungen 3 Milliarden Euro auf das Jahr 2027 und 7 Milliarden Euro auf das Jahr 2028. Klingbeil bot der Union zudem höhere Entlastungen an, unter der Bedingung von ZugestĂ€ndnissen beim Spitzensteuersatz oder der Erbschaftsteuer. Den ursprĂŒnglichen Vorschlag, den Vereinsfreibetrag von 5.000 Euro auf 1.000 Euro zu senken, zog der Minister indes zurĂŒck.
Kritik an den PlĂ€nen kam unter anderem vom Bund der Steuerzahler, der vor einer Schlechterstellung der Einkommensteuerzahler im Jahr 2027 um mindestens 6 Milliarden Euro warnte. Ein vollstĂ€ndiger Ausgleich der kalten Progression wĂŒrde demnach Mittel in Höhe von bis zu 8,8 Milliarden Euro erfordern.
Das Ifo-Institut gab zu bedenken, dass die Reform kaum nennenswerte wirtschaftliche Impulse setze. Alternativen wie eine Reform des Ehegattensplittings oder die vollstÀndige Abschaffung des SolidaritÀtszuschlags könnten hingegen das Arbeitsangebot deutlich erhöhen.
Aus den Reihen der Opposition und von WirtschaftsverbĂ€nden wie der BDA wurde zudem die geplante Streichung von FreibetrĂ€gen kritisiert. Die Union forderte stattdessen eine Erhöhung des Freibetrags fĂŒr Belegschaftsrabatte ĂŒber die aktuellen 1.080 Euro hinaus, um diese Form der MitarbeiterwertschĂ€tzung zu erhalten. Die parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz sollen im September 2026 beginnen.
