Steuerreform, Grundfreibetrag

Steuerreform 2027: Grundfreibetrag auf 12.564 Euro, Kindergeld +8 Euro

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Wirtschaftsministerium verlangt für 2027 einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression, während die Koalition nur teilweise entlasten will.

Steuerreform 2027: Wirtschaftsministerium fordert vollen Inflationsausgleich
Modernes Bürogebäude der Bundesregierung bei Tageslicht mit klaren architektonischen Linien und Glasfassade. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeswirtschaftsministerium drängt in einem Schreiben an das Finanzministerium auf eine vollständige Beseitigung der kalten Progression für das Jahr 2027. Nach Einschätzung des CDU-geführten Ressorts wäre die aktuelle Bundesregierung andernfalls die erste seit dem Jahr 2015, die keinen entsprechenden Ausgleich für die inflationsbedingte Steuerbelastung vornimmt.

Während das Kabinett am heutigen Dienstag über die Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil berät, zeichnen sich deutliche Differenzen innerhalb der Koalition ab.

Kritik an unzureichendem Progressionsausgleich

Wirtschaftsministerin Reiche warf Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil vor, im Falle eines ausbleibenden vollen Ausgleichs eine heimliche Steuererhöhung umzusetzen.

Unterstützung erhielt sie von Staatssekretär Steffen aus dem Wirtschaftsministerium, der die vorliegenden Steuerpläne des Finanzministers kritisierte. Ohne eine umfassende Korrektur der kalten Progression handele es sich um eine Steuererhöhung, die allein durch die Inflation getrieben sei.

Innerhalb der schwarz-roten Koalition besteht zwar Einigkeit über die letzten Details des Steuergesetzes, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Allerdings sieht die Einigung derzeit keinen generellen Ausgleich der kalten Progression vor.

Stattdessen ist lediglich eine teilweise Entlastung für kleine und mittlere Einkommen vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium kündigte in diesem Zusammenhang an, den 7. Steuerprogressionsbericht im Herbst 2026 vorzulegen, um die tatsächliche Belastungssituation zu dokumentieren.

Geplante Entlastungsstufen und steuerliche Anpassungen

Das Bundesfinanzministerium plant die Umsetzung der Steuerreform in zwei Stufen für die Jahre 2027 und 2028. Ziel sei eine Entlastung der Bürger im Gesamtumfang von 10 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028. Für eine Familie mit zwei Kindern ergebe sich daraus eine jährliche Entlastung von 600 Euro. Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen und im Folgejahr 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.

Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Dieses soll im Jahr 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro angehoben werden, gefolgt von einer weiteren Steigerung auf 272 Euro im Jahr 2028. Das Finanzministerium rechnet durch diese Maßnahmen mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 6,0 Milliarden Euro im Jahr 2028.

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Neuregelung der Steuersätze und weitere Maßnahmen

Der Entwurf sieht zudem signifikante Änderungen an den Steuertarifen vor. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent wird ab einem Einkommen von 250.000 Euro fällig. Zusätzlich soll eine neue Tarifstufe eingeführt werden, die einen Steuersatz von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro vorsieht.

Neben den Tarifänderungen enthält die Reform Anpassungen bei weiteren steuerlichen Regelungen. Die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen künftig bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei möglich sein, gegenüber der bisherigen Grenze von 50 Euro. Im Gegenzug ist geplant, den Handwerkerbonus von 1.200 Euro auf 900 Euro zu senken. Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden.

Forderungen aus Wirtschaft und Fachressorts

Das Wirtschaftsministerium fordert über die aktuelle Reform hinausgehende Erleichterungen, insbesondere die Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung sowie des Optionsmodells ab 2027. Kritisiert wurde zudem die hohe Steuerbelastung von Personengesellschaften im Rahmen der Einkommensteuerreform.

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Auch vonseiten der Wirtschaftsverbände gibt es Vorbehalte. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, dass die Reform keine echte Entlastung darstelle und verwies auf die zusätzlichen Belastungen, die mit den Neuregelungen einhergingen. Das Wirtschaftsministerium betonte ergänzend, dass insbesondere für den Mittelstand weitere strukturelle Anpassungen notwendig seien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

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