Steuerreform: Klingbeil schnürt großes Paket zum 1. Juli
22.06.2026 - 11:09:22 | boerse-global.de
Experten fordern eine Reform der Hauptwohnsitzbefreiung – und das aus gutem Grund.
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Steuerfalle beim Teilverkauf
Wer sein Haus verkaufen will, aber darin wohnen bleiben möchte, hat ein Problem. Die aktuelle Regelung zur Immobilienertragsteuer setzt zwingend die Aufgabe des Hauptwohnsitzes voraus. Das benachteiligt Eigentümer, die auf Modelle wie Teilverkauf oder Leibrente setzen.
Ein Gastbeitrag vom 22. Juni 2026 schlägt vor, die Steuerbefreiung auf langjährig selbst genutztes Wohneigentum auszuweiten. Das Ziel: Die finanzielle Absicherung im Alter nicht durch Steuerhürden zu blockieren.
Auch in der Schweiz zeigt sich das Problem. Laut dem Helvetia-Wohnreport vom April 2026 lebt ein Drittel der über 55-Jährigen in unternutzten Wohnungen. Hohe Finanzierungshürden erschweren den Verkauf zusätzlich – etwa ein kalkulatorischer Zinssatz von fünf Prozent bei der Tragbarkeitsprüfung.
Wenn das Sozialamt die Immobilie fordert
Ein Albtraum für viele Rentner: Der Umzug ins Pflegeheim kann den Verkauf des Hauses erzwingen. Sozialrechtsexperten warnten am 21. Juni 2026 vor den Konsequenzen.
Das Sozialamt kann die Immobilie als verwertbares Vermögen einfordern, wenn der Eigentümer nicht mehr darin wohnt. Ausnahmen gibt es nur für angemessenes Schonvermögen oder wenn der Ehepartner weiterhin im Haus lebt. Alternativen zum sofortigen Verkauf sind Vermietungen, Beleihungen oder Darlehen durch das Sozialamt.
Wer eine Schenkung plant, muss die Zehn-Jahres-Frist beachten. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen.
Klingbeil plant große Steuerreform
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil treibt eine umfassende Reform voran. Ein Paket soll zum 1. Juli 2026 geschnürt werden, die Umsetzung ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Die Kernpunkte:
- Eine Arbeitstagspauschale soll Fahrtkosten, Homeoffice- und Arbeitszimmerpauschalen bündeln
- Eine Rentenabzugsteuer könnte rund 4,4 Millionen Menschen betreffen
- Ein Pilotprojekt für eine vereinfachte Steuererklärung startet ab Juli 2026
- Eine Zielbelastung von etwa 25 Prozent auf Unternehmensgewinne
Parallel fordern die Finanzminister der norddeutschen Bundesländer eine Reform der Erbschaftsteuer. Große Vermögen und Familienstiftungen sollen weniger Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.
BFH-Urteil zu Nachlasskosten
Der Bundesfinanzhof hat Klarheit geschaffen. In einem Urteil vom 11. März 2026 (Az. II R 10/23) entschieden die Richter: Anwaltskosten bei Erbauseinandersetzungen und Kosten für Teilungsversteigerungen sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.
Viele Deutsche machen beim Thema Erben folgenschwere Fehler, die oft erst im Ernstfall ans Licht kommen. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, wie Sie Ihren Nachlass rechtssicher gestalten und Ihre Angehörigen vor juristischen Fallstricken schützen. Kostenlosen Ratgeber für Nachlass und Vorsorge herunterladen
Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für die laufende Verwaltung oder die spätere Verwertung des Nachlasses.
360 Millionen Euro für Wohnraum aus Büros
Die KfW startet ab Juli 2026 das neue Programm 266. Bundesbauministerin Verena Hubertz stellt 360 Millionen Euro bereit – für die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum.
Pro Wohneinheit gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, was 30 Prozent der Umbaukosten entspricht. Der Hintergrund: Die Leerstandsquote in Büromärkten stieg von zwei Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent im Jahr 2024. Gleichzeitig fehlen jährlich 80.000 neue Wohnungen.
