Steuersaison, Bundesfinanzhof

Steuersaison 2026: Bundesfinanzhof prÀzisiert BetriebsstÀtten-Regelung

02.06.2026 - 18:48:50 | boerse-global.de

BFH-Urteil definiert BetriebsstĂ€tten neu. Höhere FreibetrĂ€ge und Förderungen fĂŒr E-Autos und LastenrĂ€der prĂ€gen die Steuersaison 2026.

Steuersaison 2026: Bundesfinanzhof prĂ€zisiert BetriebsstĂ€tten-Regelung - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Steuersaison 2026: Bundesfinanzhof prĂ€zisiert BetriebsstĂ€tten-Regelung - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Wer clever Betriebsausgaben absetzt, kann seinen Gewinn deutlich senken. Doch die FinanzÀmter achten genau auf die Nachweise.

Bundesfinanzhof prÀzisiert BetriebsstÀtten-Regelung

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 2026 (III R 18/25) sorgt fĂŒr Klarheit: Schon ein fest eingerichteter Arbeitsplatz kann als BetriebsstĂ€tte gelten – selbst wenn Sie ihn nur selten nutzen. Das hat weitreichende Folgen fĂŒr die Besteuerung von Fahrzeugkosten.

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Wer ein festes BĂŒro mit Mitarbeitern und Entscheidungsfunktion betreibt, muss fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und BetriebsstĂ€tte die 0,03-Prozent-Regelung anwenden. Ein Fahrtenbuch kann sich lohnen, wenn die tatsĂ€chliche Nutzung gĂŒnstiger ist als die Pauschalregelung.

Neue Pauschalen und Grenzen fĂŒr 2026

Der Gesetzgeber hat mehrere FreibetrĂ€ge angepasst. Die wichtigsten Werte im Überblick:

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Pendlerpauschale: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
  • Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro
  • Ehrenamtspauschale: 960 Euro
  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich

Elektro-Fahrzeuge und LastenrÀder besonders gefördert

Bei Firmenwagen bleibt die Wahl zwischen der Ein-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch. FĂŒr Elektroautos gelten weiterhin attraktive Sonderregeln: Im Anschaffungsjahr ist eine Sonderabschreibung von 75 Prozent möglich.

Bis zum 30. Juni 2027 fördert der Staat zudem elektrische LastenrĂ€der mit bis zu 25 Prozent der Kosten – maximal 3.500 Euro. Voraussetzung: Das Rad ist neu, der Motor leistet höchstens 250 Watt. Die private Nutzung bleibt bis 2030 steuerfrei.

Strengere Regeln fĂŒr Bewirtungskosten

Bei GeschÀftsessen zieht das Finanzamt nur 70 Prozent der Kosten als Betriebsausgaben an. Die restlichen 30 Prozent gelten als nicht abzugsfÀhig. Fehlen auf der Rechnung Datum, konkreter Anlass, Teilnehmernamen oder Unterschrift, droht der komplette Verlust des Abzugs.

Weitere wichtige Grenzen:

  • Geschenke: Maximal 50 Euro pro Person und Jahr abzugsfĂ€hig
  • Arbeitskleidung: Nur spezielle Berufskleidung wie Uniformen oder Kittel – AnzĂŒge und Krawatten sind Privatsache
  • WirtschaftsgĂŒter: Bis 800 Euro Netto sofort absetzbar, teurere Anschaffungen mĂŒssen abgeschrieben werden

FĂŒr GĂŒter, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent pro Jahr erlaubt.

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Kleinunternehmer-Regelung reformiert

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen fĂŒr Kleinunternehmer. FĂŒr 2026 liegt die Umsatzgrenze des Vorjahres bei 22.000 Euro, die aktuelle Grenze bei 50.000 Euro. Wer darunter bleibt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Voranmeldungen abgeben – kann aber auch keine Vorsteuer ziehen.

FĂŒr grĂ¶ĂŸere Betriebe greift die BuchfĂŒhrungspflicht ab einem Jahresumsatz von einer Million Euro. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 700.000 Euro umsetzt, muss ebenfalls doppelte BuchfĂŒhrung machen. Kleinere Unternehmen nutzen in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Ein Blick in die Zukunft: Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) fĂŒr B2B-GeschĂ€fte kommt 2028.

BĂŒrgergeld und SelbststĂ€ndigkeit

Rund 150.000 SelbststĂ€ndige in Deutschland beziehen ergĂ€nzend BĂŒrgergeld. Die genaue Angabe aller Betriebsausgaben – von der BĂŒromiete bis zu Materialkosten – ist entscheidend fĂŒr die korrekte Berechnung der Leistungen. Bei GrĂŒndung kann bis zu 24 Monate Einstiegsgeld beantragt werden, das in der Regel nicht auf andere Leistungen angerechnet wird.

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