Steuerzinsen, Bundesregierung

Steuerzinsen: Bundesregierung plant Verdopplung auf 0,3 Prozent ab 2027

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf verdoppelt ab 2027 die Steuerzinsen und macht digitale Bescheide für Elster-Nutzer zum Regelfall.

Jahressteuergesetz 2026: Höhere Zinsen und digitale Bescheide ab 2027
Ein minimalistischer, heller Flur in einem modernen Bürogebäude mit architektonischen Linien und Schattenwurf. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 plant die Bundesregierung eine deutliche Anhebung der steuerlichen Zinssätze. Wie aus der entsprechenden Drucksache 21/8283 hervorgeht, sollen die Zinsen ab dem Jahr 2027 von derzeit 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent pro Monat verdoppelt werden.

Auf das gesamte Jahr gerechnet entspricht dies einem Anstieg des Zinssatzes von 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent. Die geplante Neuregelung betrifft sowohl Nachzahlungszinsen für Steuerpflichtige als auch Erstattungszinsen des Finanzamts.

Der monatliche Satz von 0,15 Prozent galt seit dem Jahr 2019. Unverändert bleibt bei der Neuregelung die generelle Frist für den Zinslauf: Die Verzinsung setzt regulär 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Steuer entstanden ist.

Steuerliche Anpassungen und grenzüberschreitende Vorgaben

Neben der Zinsanpassung umfasst der Gesetzentwurf weitere steuerrechtliche Maßnahmen. Ab 2027 sollen Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ungekürzt gewährt werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das vorherige Kürzungen bei Steuervergünstigungen und Familienbeihilfen als Verstoß gegen das Unionsrecht eingestuft hatte.

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Zudem sieht der Entwurf schärfere Kontrollmechanismen für ausländische Großaktionäre vor, die eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent an deutschen Kapitalgesellschaften halten, um steuerlich missbräuchliche Gestaltungen aufzudecken.

Gleichzeitig soll die Freigrenze für Lizenzgebühren ins Ausland angehoben werden. Darüber hinaus wird der zwischenstaatliche Informationsaustausch über Einkünfte auf Onlineplattformen auf Anbieter aus Drittstaaten ausgeweitet.

Zu den Vorhaben der Bundesregierung rund um das Jahressteuergesetz 2026, das Kassengesetz 2 sowie die Einkommensteuerreform 2027 führte Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, im September Gespräche mit Finanzpolitikern der Koalitionsfraktionen.

Digitaler Steuerbescheid wird ab 2027 Regelfall

Das Gesetzespaket forciert zugleich die Digitalisierung der Finanzverwaltung. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Steuerbescheid für Inhaber eines aktiven Elster-Kontos zum Regelfall. Dieser Schritt erfolgt ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Einkommensteuer- und Widerspruchsbescheide ergehen ab diesem Zeitpunkt standardmäßig digital.

Die Finanzverwaltung benachrichtigt Betroffene am Tag der Bereitstellung per E-Mail. Der Abruf des Dokuments als PDF erfolgt anschließend über das Portal Mein Elster oder über kompatible Steuersoftware.

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Rechtlich gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben und zugestellt – unabhängig davon, ob das Dokument tatsächlich geöffnet wurde. Die reguläre Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat ab dem Zeitpunkt der Zustellung.

Steuerpflichtige ohne aktives Elster-Konto erhalten ihre Bescheide weiterhin auf dem Postweg. Zudem besteht die Möglichkeit eines Opt-outs für Nutzer mit digitalem Zugang. Über die Menüpunkte „Formulare und Leistungen“, „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ und „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ kann die papiergebundene Zusendung gewählt und bei Bedarf wieder rückgängig gemacht werden.

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