Steuerzinsen, Bundesregierung

Steuerzinsen: Bundesregierung verdoppelt SĂ€tze ab 2027 auf 3,6%

09.06.2026 - 09:51:32 | boerse-global.de

Die Koalition will die ZinssĂ€tze fĂŒr Steuernachzahlungen und Erstattungen auf 3,6 Prozent verdoppeln. Der BFH bestĂ€tigt parallel höhere Bewertungszinsen.

Steuerzinsen verdoppelt: Bundesregierung plant 3,6 Prozent ab 2027
Steuerzinsen - Eine Nahaufnahme einer Lupe ĂŒber einem Finanzdokument mit Zahlen und Diagrammen, daneben ein Stift. 09.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ab 2027 sollen statt 1,8 Prozent nun 3,6 Prozent pro Jahr fÀllig werden.

Die geplante Neuregelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2026. Über das umfassende Reformpaket berĂ€t die Koalition am 10. Juni mit Gewerkschaften und ArbeitgeberverbĂ€nden im Kanzleramt.

Anzeige

Durch die geplanten Zinserhöhungen und strengere Kontrollen steigt der Druck auf die SteuererklÀrung erheblich. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, das Finanzportal MeinElster effektiv zu nutzen und Ihre Steuerangelegenheiten schneller und sicherer zu erledigen. MeinElster E-Book kostenlos herunterladen

Doppelt so hohe Zinsen fĂŒr Steuerzahler

Die Erhöhung auf 0,3 Prozent pro Monat betrifft sowohl Nachzahler als auch EmpfÀnger von Steuererstattungen. Nach einer Karenzzeit von 15 Monaten greifen die neuen SÀtze. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die verÀnderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

BFH bestÀtigt höhere ZinssÀtze

Flankiert wird die politische Debatte durch aktuelle Urteile der Finanzgerichtsbarkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestĂ€tigte im Januar 2026, dass ein Zinssatz von 5,5 Prozent im Bewertungsrecht verfassungsgemĂ€ĂŸ ist. Das betrifft die Berechnung des Barwerts lebenslĂ€nglicher Renten bei der Schenkungsteuer.

Die Richter stellten klar: Die strengen MaßstĂ€be des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung lassen sich nicht direkt auf das Bewertungsrecht ĂŒbertragen. Hier verfolge man andere Zwecke – etwa den Ausgleich von Zinsschwankungen ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume.

Bereits Ende 2025 entschied der BFH zudem: Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen aus Vorsteuerberichtigungen sind rechtmĂ€ĂŸig. Unternehmen mĂŒssen bei BetriebsprĂŒfungen also weiter mit erheblichen Zinsforderungen rechnen.

Anzeige

Höhere Zinsen auf Nachzahlungen machen korrekte Voranmeldungen fĂŒr Gewerbetreibende wichtiger denn je. Wie Sie teure Fehler bei der Umsatzsteuer vermeiden und die Vorsteuerberichtigung rechtssicher handhaben, erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book. Kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber sichern

Streit um die Einkommensteuerreform

Die Zinsanpassung ist eingebettet in eine grundlegende Diskussion ĂŒber die Steuersystem-Reform. Bundeskanzler Merz will den Kurs vor der Sommerpause forcieren, die am 10. Juli beginnt. Doch innerhalb der Koalition gibt es deutliche Differenzen bei der BĂŒrgerentlastung.

Die SPD fordert eine jĂ€hrliche Entlastung von mindestens 500 Euro fĂŒr Gering- und Mittelverdiener mit monatlichen Einkommen zwischen 2.500 und 3.000 Euro. Ziel: Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Die CDU plĂ€diert fĂŒr eine Anhebung der Spitzensteuersatz-Grenze von knapp 70.000 auf 80.000 Euro.

Noch weiter geht IG-BCE-Chef Vassiliadis. Er schlĂ€gt vor, den Spitzensteuersatz erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen greifen zu lassen – dafĂŒr aber um zwei bis drei Prozentpunkte zu erhöhen. Zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung bringt die Gewerkschaft eine zusĂ€tzliche Abgabe fĂŒr Einkommen ab 200.000 Euro sowie eine höhere Erbschaftsteuer ins Spiel.

LĂ€nder drohen mit Blockade

BundesratsprĂ€sident Bovenschulte warnt vor einer Überlastung durch zu viele gleichzeitige Reformvorhaben. Er signalisiert eine mögliche Blockade durch die LĂ€nder, falls Steuersenkungen nicht ausreichend kompensiert werden.

WĂ€hrend die Steuerreform fĂŒr die Regierung PrioritĂ€t genießt, könnten andere Vorhaben wie die Rentenreform erst in der zweiten JahreshĂ€lfte finalisiert werden.

Offen bleibt auch die Umsetzung bereits angekĂŒndigter Maßnahmen aus dem Vorjahr. Die geplante Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge, ursprĂŒnglich zum 1. Januar 2026 geplant, ist Anfang Juni noch nicht rechtskrĂ€ftig. Auch die EntlastungsprĂ€mie scheiterte im Mai im Bundesrat – ein Zeichen fĂŒr die komplexen Abstimmungsprozesse zwischen Bund und LĂ€ndern.

Der nÀchste wichtige Termin: die Sitzung des Koalitionsausschusses am 30. Juni 2026.

de | wirtschaft | 69505968 |