Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen verdoppeln sich ab 2027
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will die Zinsen fĂŒr Steuernachzahlungen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr verdoppeln. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 liegt seit Mai vor, ein Beschluss wird Ende des Jahres erwartet. Der monatliche Zinssatz steigt damit von 0,15 auf 0,3 Prozent.
Kehrtwende nach Jahren der Niedrigzinsen
Die geplante Anhebung markiert einen Kurswechsel. In den vergangenen Jahren hatte die Finanzverwaltung die SĂ€tze wegen des niedrigen Marktzinsniveaus gesenkt. Nun reagiert der Gesetzgeber auf die verĂ€nderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen â ein herber Schlag fĂŒr alle, deren Steuerbescheid erst nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit kommt.
Das Gesetzespaket enthĂ€lt weitere Ănderungen: Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab 2029 neu geregelt werden. Rechtsfolgen treten dann nur noch auf aktiven Antrag ein, erste ErklĂ€rungen könnten ab Mitte 2028 möglich sein. Auch der Onlinehandel steht vor neuen Vorschriften â bei FernverkĂ€ufen und digitalen Dienstleistungen, teils ab Anfang 2027.
Finanzgericht attackiert historische ZinssÀtze
WĂ€hrend die Politik die Zukunft verteuert, bleibt die Vergangenheit umstritten. Das Finanzgericht MĂŒnster hat im Juni ernste Zweifel an der VerfassungsmĂ€Ăigkeit der Aussetzungszinsen fĂŒr 2014 bis 2018 geĂ€uĂert (Az. 9 V 583/26). Damals galten 0,5 Prozent pro Monat â also 6 Prozent im Jahr.
Das Gericht gewĂ€hrte die Aussetzung der Vollziehung in voller Höhe. Damit widerspricht es der Linie des Bundesfinanzhofs, der fĂŒr ZeitrĂ€ume vor 2019 keine Bedenken bestĂ€tigt hatte. Die Beschwerde ist zugelassen â die obersten Finanzrichter mĂŒssen nun klĂ€ren.
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Frist abgelaufen: Das droht Steuerzahlern jetzt
Die Debatte kommt nicht von ungefĂ€hr: Am 31. Juli endete die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025. Wer zur Abgabe verpflichtet ist â etwa bei Lohnersatzleistungen ĂŒber 410 Euro oder bestimmten Steuerklassenkombinationen â und zu spĂ€t liefert, zahlt drauf.
Die Finanzbehörden können VerspĂ€tungszuschlĂ€ge von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer verlangen, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Kommt die Festsetzung spĂ€ter, drohen zusĂ€tzlich Nachzahlungszinsen â nach der geplanten Gesetzeslage ab 2027 deutlich teurer.
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Das groĂe MissverhĂ€ltnis bei Steuerzinsen
Ein detail sorgt bei Steuerberatern seit Jahren fĂŒr Frust: Nachzahlungszinsen ans Finanzamt sind nicht abziehbar. Erstattungszinsen vom Staat mĂŒssen dagegen als KapitalertrĂ€ge versteuert werden. Diese Regelung stammt aus dem Jahressteuergesetz 2010, der Bundesfinanzhof hat sie mehrfach bestĂ€tigt. Eine Verrechnung beider Zinsarten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
FĂŒr 2027 planen die Koalitionspartner zudem eine gröĂere Steuerreform mit angepasstem Grundfreibetrag â der liegt 2026 bei 12.348 Euro. Verhandelt wird ĂŒber Entlastungsvolumina zwischen 10 und 25 Milliarden Euro.
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