Stromsteuer-Senkung, Verordnung

Stromsteuer-Senkung: EU plant Verordnung für Elektrifizierung

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EU-Kommission plant verbindliche Preisverhältnisse für Strom und fossile Energien. Bis 2040 soll der Elektrifizierungsgrad auf 46 Prozent steigen.

EU-Aktionsplan: Stromsteuer-Senkung soll Elektrifizierung verdoppeln
Ein stilisiertes Stromkabel, das in eine Steckdose gesteckt wird, mit leuchtenden Energielinien und einer abstrakten Europakarte im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kern des Vorhabens: Eine verpflichtende Senkung der Stromsteuer per Verordnung.

Ziel ist es, den Elektrifizierungsgrad von derzeit rund 23 Prozent auf 46 Prozent im Jahr 2040 zu verdoppeln. Dafür soll Strom künftig nicht höher besteuert werden dürfen als fossile Energieträger wie Erdgas.

Strom darf nur noch doppelt so teuer sein wie Gas

Die geplante Verordnung etabliert feste Preisverhältnisse: Für private Haushalte darf der Strompreis maximal das Doppelte des Preises für fossile Brennstoffe betragen. Für die Industrie gilt ein Verhältnis von höchstens 2,5:1.

Durch die Verdrängung fossiler Energieträger erwartet die Kommission jährliche Einsparungen bei den Energieimportkosten von bis zu 260 Milliarden Euro. Bis 2040 sollen die Importe von Erdgas um 70 Prozent und die von Rohöl um 40 Prozent sinken.

Die Strategie sieht zudem einen massiven Infrastrukturausbau vor: Die Zahl der Elektroautos soll von rund 8 Millionen auf 120 Millionen steigen. Die installierten Wärmepumpen sollen von 28 Millionen auf 100 Millionen wachsen.

Reform des Emissionshandels und 100-Milliarden-Fonds

Parallel zum Elektrifizierungsplan stellte die Kommission Mitte Juli Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS) vor. Der lineare Reduktionsfaktor, der die Menge der verfügbaren Emissionszertifikate begrenzt, soll von 2031 bis 2035 auf 3,7 Prozent festgesetzt werden. Für die Jahre 2036 bis 2040 ist eine Senkung auf 1,7 Prozent vorgesehen.

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Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern, plant die EU eine „Industrial Decarbonisation Bank“ mit 100 Milliarden Euro Ausstattung. Kostenlose Emissionszertifikate für Sektoren unter dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) sollen bis 2038 verlängert werden.

Allerdings ist die Vergabe künftig strenger: 80 Prozent der Gratis-Zertifikate sollen auf Basis konkreter Investitionspläne erfolgen, die restlichen 20 Prozent nach Nachweis der Umsetzung.

Deutschland mildert Kürzungen bei Solarförderung ab

Auf nationaler Ebene legte das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 17. Juli Referentenentwürfe für eine EEG-Reform vor. Ministerin Reiche (CDU) reagierte damit auf Branchenkritik und milderte ursprüngliche Kürzungspläne ab.

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Für kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt soll die feste Einspeisevergütung ab 2027 nicht sofort entfallen. Stattdessen wird sie über 36 Monate schrittweise abgeschmolzen. Ab 2030 ist für Neuanlagen grundsätzlich die Direktvermarktung vorgesehen, wobei für vier Jahre ein zusätzlicher Bonus gezahlt werden soll.

Trotz der Anpassungen warnen Verbände wie der BSW und der BEE vor Investitionsunsicherheit. Auch die Opposition kritisierte das Vorhaben. Die Bundesregierung hält am Ziel fest, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Für 2025 wird die EEG-Förderung auf rund 16,5 Milliarden Euro beziffert.

Intelligente Stromzähler sollen Verbrauch steuern

Ein weiterer Baustein der EU-Strategie: die beschleunigte Einführung intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Angesichts des steigenden Strombedarfs durch Rechenzentren – deren Verbrauch sich binnen vier Jahren voraussichtlich verdoppelt – plant die Kommission gesetzliche Vorgaben zur stärkeren Steuerung des Verbrauchs in Spitzenzeiten.

Zur Förderung energieeffizienter Künstlicher Intelligenz sollen zudem Forschungsgelder in Höhe von 75 Millionen Euro bereitgestellt werden. Während etwa Heidelberg Materials die Lockerungen im Emissionshandel begrüßte, äußerten Umweltorganisationen und Denkfabriken Bedenken hinsichtlich der Klimaschutzziele.

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