Tabaksteuer: Geplante Rückwirkung stößt auf verfassungsrechtliche Kritik
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung und das von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geführte Bundesfinanzministerium streben eine rückwirkende Reparatur einer folgenreichen Gesetzespanne bei der Tabaksteuer an.
Rechtswissenschaftler kritisieren das Vorhaben des Finanzministers jedoch als verfassungsrechtlich unzulässig. Nach einem handwerklichen Fehler im Gesetzgebungsverfahren waren höhere Steuersätze teils jahrelang zu früh in Kraft getreten, während andere Produkte plötzlich steuerfrei blieben.
Ein handwerklicher Fehler im Gesetzgebungsverfahren
Der Bundestag hatte das zugrunde liegende Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 16. Oktober zu, woraufhin die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 20. Oktober erfolgte. Ursprünglich sah der Plan der Bundesregierung vor, dass die Tabaksteuer ab Anfang 2027 schrittweise angehoben wird. Bis zum Jahr 2030 sollte der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro steigen.
Durch eine fehlerhafte Inkrafttretensregelung traten Steuersatzänderungen, die erst für spätere Jahre vorgesehen waren, jedoch teilweise bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft.
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Für die Zeitspanne vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 entstand dadurch eine unklare Rechtslage. Für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Fein- und Pfeifentabak sowie erhitzten Tabak und Wasserpfeifentabak galten theoretisch sofort die höheren, eigentlich erst ab 2030 geplanten Steuersätze.
Bei Substituten für Tabakwaren wie E-Zigaretten-Liquids trat hingegen das gegenteilige Problem auf: Für sie galt seit dem 21. Oktober formal überhaupt kein Steuersatz mehr. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gab es bislang keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen, da die Zollverwaltung Anmeldungen seit dem 21. Oktober weiterhin zu den niedrigeren Sätzen akzeptiert habe.
Reparatur im Eilverfahren über das Finanzausgleichsgesetz
Um das Problem zu beheben, stellte das Bundesfinanzministerium eine Formulierungshilfe für die Fraktionen von SPD und Union bereit. Demnach soll die Korrektur per Omnibusverfahren an das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs 2026 angehängt und im November verabschiedet werden. Für den 20. November plant Minister Klingbeil den entsprechenden Beschluss im Bundesrat.
Der Änderungsantrag sieht vor, für herkömmliche Tabakwaren rückwirkend ab dem 21. Oktober bis zum Jahresende die alten Steuersätze festzuschreiben. Für Substitute soll für denselben Zeitraum rückwirkend ein Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter verankert werden.
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Schwere verfassungsrechtliche Bedenken
Gegen diese rückwirkende Besteuerung regt sich deutlicher juristischer Widerstand. Staatsrechtler und Steuerexperten weisen darauf hin, dass eine rückwirkende Steuererhöhung verfassungsrechtlich verboten und allenfalls in extrem engen Ausnahmefällen zulässig sei.
Eine solche Konstellation habe es bisher noch nicht gegeben. Juristen stellen zudem klar, dass Händler, die Liquids in der Zwischenzeit steuerfrei verkauft haben, dafür nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden können.
Auch im parlamentarischen Raum stößt das Vorhaben auf Vorbehalte. FDP-Chef Wolfgang Kubicki äußerte massive verfassungsrechtliche Bedenken und bezeichnete eine rückwirkende Steuererhebung im Rechtsstaat als prinzipiell unzulässig; die Begründung des Ministeriums sei ausgesprochen dünn.
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Beck, verlangte umfassende Aufklärung über die rechtlich unsichere Zwischenphase. Zudem äußerten sich Haushalts- und Finanzexperten der CDU/CSU-Fraktion skeptisch gegenüber der geplanten gesetzlichen Reparatur.
