Tankflaschen, Wohnmobil

Tankflaschen im Wohnmobil: Befüllen an Autogas-Tankstellen jetzt erlaubt

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die überarbeitete TRBS 3151 erlaubt fest installierte Tankflaschen an Autogas-Zapfsäulen, sofern technische Sicherheitsvorgaben erfüllt sind.
Eine moderne Autogas-Zapfsäule auf einem ruhigen Tankstellengelände im Freien. Illustration mit AI erstellt.

Wohnmobil- und Caravanbesitzer in Deutschland erhalten neue Freiheiten bei der Gasversorgung: Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) gab am 26. Oktober 2026 bekannt, dass Camper sogenannte Tankflaschen ab sofort an öffentlichen Autogas-Tankstellen im gesamten Bundesgebiet befüllen dürfen.

Die Neuerung beruht auf einer Überarbeitung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3151). Zuvor war das eigenständige Befüllen von Flüssiggas-Tankflaschen an öffentlichen Stationen hierzulande nicht gestattet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte die geänderte Richtlinie am 20. Oktober 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Strenge Sicherheitsauflagen für das Betanken

Die Freigabe ist an klare technische Rahmenbedingungen geknüpft, um Risiken beim Umgang mit dem unter Druck stehenden Treibstoff zu minimieren. Ein Befüllen ist nur gestattet, wenn die Flasche im Fahrzeug fest eingebaut ist und während des gesamten Tankvorgangs stabil fixiert bleibt. Zudem muss im Flaschenkasten eine versiegelte Verbindung vorhanden sein, während gleichzeitig die werkzeuglose Entnahme der Tankflasche möglich sein muss.

Darüber hinaus darf die Betankung ausschließlich über einen fahrzeugeigenen Außenfüllanschluss erfolgen. Die zugehörige Füllleitung darf keinesfalls durch den Wohnraum des Campingfahrzeugs verlegt sein.

Um eine gefährliche Überfüllung auszuschließen, müssen die verwendeten Behälter über einen automatischen Füllstopp bei einem Füllstand von 80 Prozent sowie über ein integriertes Sicherheitsventil verfügen. Klassische Tausch-Gasflaschen sind von der Neuregelung ausdrücklich ausgenommen; sie dürfen weiterhin nicht eigenhändig an Zapfsäulen befüllt werden.

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Seit der Veröffentlichung der überarbeiteten TRBS 3151 dürfen fest eingebaute Tankflaschen an öffentlichen Autogas-Tankstellen befüllt werden — aber nur, wenn Füllstopp bei 80 Prozent, Sicherheitsventil und Außenfüllanschluss stimmen. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch die technischen Voraussetzungen und die G-607-Prüfung Ihrer Anlage. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Prüfung und technische Empfehlungen für Bestandsanlagen

Für Besitzer bereits umgerüsteter Fahrzeuge spricht der DVFG eine deutliche Empfehlung aus: Bestehende Anlagen sollten vor dem ersten Tankstellenstopp einer Prüfung nach den Vorgaben der Richtlinie G 607 unterzogen werden. Gegebenenfalls erforderliche Nachrüstungen müssen im Anschluss von einer sachkundigen Fachkraft abgenommen werden.

Bei älteren Camping-Installationen zieht ein entsprechender Umbau eine erneute Gasprüfung nach sich, wodurch zusätzliche Kosten für Fahrzeughalter entstehen. Neben den formalen Prüfschritten wird zudem der Einbau eines speziellen Gasfilters empfohlen. Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Kraftstoffs, da Autogas ölartige Rückstände aufweisen kann, die empfindliche Komponenten der bordeigenen Gasanlage beeinträchtigen können.

Situation im europäischen Ausland

Mit der Anpassung folgt Deutschland teilweise den Regelungen in Nachbarländern. In den Niederlanden war das Betanken fest installierter Gasflaschen an Flüssiggas-Stationen (LPG) bereits vor längerer Zeit rechtlich zulässig.

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Ältere Gasanlagen sollten vor dem ersten Tankstellenstopp geprüft werden — ein nötiger Umbau zieht eine erneute Gasprüfung nach sich und verursacht zusätzliche Kosten. Der Leitfaden zeigt, welche Nachrüstungen anfallen, was die Abnahme durch eine sachkundige Fachkraft umfasst und warum ein zusätzlicher Gasfilter empfehlenswert ist. Kosten- und Nachrüst-Übersicht sichern

Allerdings ist dort die Zahl der verfügbaren LPG-Stationen mittlerweile rückläufig, was die Versorgungssituation für Reisende beeinflussen kann. Die Neuerung in Deutschland schafft nun Rechtssicherheit für Campingreisende und vereinheitlicht den technischen Standard im Inland.

Mehr zum Thema bei CHIP: „Wohnmobil an der Tankstelle: Was ab jetzt erlaubt ist“

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