Tarifkonflikt, ErnÀhrung

Tarifkonflikt ErnÀhrung: NGG kÀmpft um Ost-Angleichung morgen

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 22:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Vor der nÀchsten Tarifrunde in der ostdeutschen ErnÀhrungswirtschaft fordern Gewerkschaften volle Lohnangleichung an Westniveau.

Ost-Lohnangleichung: NGG erhöht Druck vor sechster Verhandlungsrunde
Zwei HĂ€nde, eine im Arbeitskittel, eine im Anzug, schĂŒtteln sich ĂŒber einem unscharfen Hintergrund einer Fabrikhalle. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Am 15. Juli steht die sechste Verhandlungsrunde in der ostdeutschen ErnÀhrungswirtschaft an. Die Gewerkschaft NGG erhöht den Druck auf die Arbeitgeber.

Im Zentrum des Tarifkonflikts: die vollstĂ€ndige Angleichung der Ost-Löhne an das Westniveau. BeschĂ€ftigte in den östlichen BundeslĂ€ndern verdienen monatlich zwischen 500 und ĂŒber 1.000 Euro weniger als ihre Kollegen im Westen. Das entspricht einer Differenz von bis zu 30 Prozent.

Massive Warnstreiks in 15 Betrieben

In Sachsen-Anhalt lehnten die BeschĂ€ftigten zuletzt ein Arbeitgeber-Angebot ĂŒber 14 Prozent Lohnerhöhung ab. Rund 2.500 Streikstunden legten die Arbeiter in den vergangenen Wochen ein. Etwa 3.000 Mitarbeiter aus 15 Betrieben beteiligten sich an den Warnstreiks.

Eine Petition zur UnterstĂŒtzung der Forderungen verzeichnete 102.000 Unterschriften. Politische RĂŒckendeckung kommt unter anderem vom SPD-Spitzenkandidaten Armin Willingmann. Er fordert ein Ende der ungleichen Bezahlung.

Betroffen sind namhafte Marken der Lebensmittelindustrie: RotkÀppchen, Ditsch und Freiberger.

Baugewerbe als Vorreiter

Anders sieht es im deutschen Baugewerbe aus. Hier wurde der Tarifkonflikt fĂŒr rund 930.000 BeschĂ€ftigte beigelegt. Der Abschluss sieht eine dreistufige Erhöhung vor.

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Nach einer ersten Stufe im Mai 2024 und einer weiteren Anpassung im April 2025 sollen die Ost-Löhne bis FrĂŒhjahr 2026 beziehungsweise 2027 das Westniveau erreichen. In der letzten Stufe steigen die BezĂŒge im Osten um 3,9 bis 5,3 Prozent. Die AusbildungsvergĂŒtungen wurden bereits im FrĂŒhjahr 2024 bundesweit vereinheitlicht. Die Laufzeit des Tarifvertrags betrĂ€gt drei Jahre.

Paradox: Gender Pay Gap im Osten deutlich kleiner

Trotz der allgemeinen LohnlĂŒcke zwischen Ost und West – im Schnitt rund 20 Prozent – zeigt eine IAB-Studie aus 2024 ein gegensĂ€tzliches Bild beim Gender Pay Gap. In Westdeutschland ist der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied fast viermal so hoch wie in den östlichen BundeslĂ€ndern.

In Baden-WĂŒrttemberg lag der unbereinigte Unterschied bei 25,7 Prozent. In Sachsen-Anhalt betrug er nur 3,4 Prozent. In Dessau-Roßlau wurde sogar ein negativer Wert von -1,6 Prozent gemessen: Frauen verdienen dort im Durchschnitt mehr als MĂ€nner.

Als Ursachen gelten die Wirtschaftsstruktur, andere Rollenbilder und eine historisch gewachsene bessere VerfĂŒgbarkeit von Kinderbetreuung im Osten.

Strengere Regeln durch EU-Richtlinie

Die Debatte um Lohngerechtigkeit bekommt verschĂ€rfte rechtliche Rahmenbedingungen. Die Umsetzungsfrist fĂŒr die EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab. Deutschland erwartet die vollstĂ€ndige Umsetzung fĂŒr Anfang 2027. Erste Berichtspflichten fĂŒr Unternehmen greifen ab Juni 2028.

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Die Richtlinie verlangt: Arbeitgeber mĂŒssen bereits in Stellenausschreibungen Entgeltspannen offenlegen. BeschĂ€ftigte erhalten weitreichende AuskunftsansprĂŒche ĂŒber das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Kollegen. Eine wesentliche Neuerung: die Beweislastumkehr. Bestehen Indizien fĂŒr eine Entgeltbenachteiligung, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Bereits im Oktober 2025 stĂ€rkte das Bundesarbeitsgericht die Position von Arbeitnehmern (Az. 8 AZR 300/24). Die Kenntnis ĂŒber das höhere Gehalt eines mĂ€nnlichen Kollegen reicht demnach aus, um eine Vermutung fĂŒr eine Entgeltdiskriminierung zu begrĂŒnden. Das erleichtert rechtliche Schritte fĂŒr Betroffene erheblich.

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