Tariftreuegesetz, Regeln

Tariftreuegesetz: Neue Regeln für Bundesaufträge ab Mai

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die HR-Berichterstattung 2026 steht vor weitreichenden Änderungen: CSRD-Vereinfachungen, neue Lohntransparenzregeln und verschärfte Datenschutzhaftung prägen die Personalarbeit.

HR-Berichterstattung 2026: CSRD-Vorgaben, Prüfungsmarkt und neue Gesetze im Überblick
HR-Manager bei der Arbeit an einem modernen Schreibtisch in einem hellen Bürogebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Aktuelle Vorbereitungsrichtlinien für die HR-Berichterstattung im Jahr 2026 gewinnen für Unternehmen derzeit massiv an Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die damit verbundenen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS).

Nachdem die Europäische Kommission bereits im Februar 2025 ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands vorgelegt hatte, konkretisieren sich nun die praktischen Umsetzungsbedingungen für die Personalabteilungen.

Vereinfachung der Berichtsstandards und regulatorischer Rahmen

Die Bemühungen um eine Entlastung der Unternehmen führten im vergangenen Jahr zu signifikanten Anpassungen. Am 4. Dezember 2025 übermittelte die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (Efrag) ihr technisches Gutachten zur Vereinfachung der ESRS-Vorgaben an die Europäische Kommission.

Zuvor hatte bereits der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments im Oktober 2025 einen Kompromiss zur sogenannten Omnibus-Richtlinie angenommen, der eine politische Einigung zwischen verschiedenen Fraktionen widerspiegelt.

In Frankreich wurde die CSRD bereits durch eine Verordnung im Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt. Dies beinhaltete unter anderem die Umwandlung der dortigen Aufsichtsbehörde H3C in die neue Struktur H2A sowie umfassende Schulungsverpflichtungen für Prüfer.

Auf europäischer Ebene veröffentlichte die Efrag bereits im Mai 2024 Leitfäden zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette, um die Unternehmen bei der Identifikation relevanter Datenpunkte zu unterstützen.

Analysen von BL Évolution aus dem Frühjahr 2025 zeigen, dass europäische Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten üblicherweise zwischen 4 und 10 wesentliche Themen ausweisen.

Prüfungsqualität und Marktsituation bei Nachhaltigkeitsberichten

Eine Untersuchung der Universität Köln, die im Oktober 2025 veröffentlicht wurde, unterstreicht die Dominanz großer Prüfungsgesellschaften in diesem Bereich.

Bei der Analyse von 628 CSRD-Berichten entfielen 90 % der Audits auf die vier größten Anbieter. Dabei hielt PwC einen Anteil von 28,20 %, gefolgt von EY mit 24,13 %, KPMG mit 20,49 % und Deloitte mit 17,01 %.

Die Studie verdeutlicht zudem den aktuellen Status der Prüfungstiefe: In 598 Fällen wurde lediglich eine begrenzte Sicherheit (limited assurance) gewährt, während nur 32 Berichte eine hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) erreichten. Die Quote der eingeschränkten Prüfungsurteile lag bei lediglich 1 %.

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Nationale Gesetzgebung und rechtliche Risiken für die Personalarbeit

Parallel zu den Berichtspflichten verschärfen sich in Deutschland die Anforderungen an die Lohntransparenz und Tarifbindung. Seit dem 1. Mai 2026 findet das Bundestariftreuegesetz Anwendung auf Bundesaufträge ab einem Volumen von 50.000 Euro.

In diesem Zusammenhang fordern Branchenexperten von FM-Connect seit Mitte August 2026 eine höhere Transparenz bei den Kalkulationen. Hintergrund ist unter anderem die sinkende Tarifbindung: Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2025 lediglich 49 % der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag tätig.

Zudem müssen Personalabteilungen neue Sorgfaltspflichten beachten. Seit Anfang 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine Neuerung im Sozialgesetzbuch II verpflichtet Jobcenter zudem, den Zoll zu informieren, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Unterschreitung dieser Grenze vorliegen.

Auch im Bereich des Datenschutzes steigen die Haftungsrisiken. Der Bundesgerichtshof entschied im Juni 2026 (Az. VI ZR 97/22), dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen kann. In dem zugrunde liegenden Fall war ein Vertragsangebot, das ein Jahresgehalt von 80.000 Euro auswies, versehentlich an einen unbefugten Dritten versendet worden.

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Entwicklungen im öffentlichen Dienst

Orientierungspunkte für die allgemeine Lohnentwicklung bieten zudem aktuelle Anpassungen in der Besoldung. In Hessen stiegen die Bezüge zum 1. Juli 2026 um 3,02 %, mindestens jedoch um 110 Euro.

In Bayern erfolgt eine Erhöhung um 2,82 % zum 1. Oktober 2026. Durch die Verschiebung dieser Anpassung erzielt der Freistaat Bayern Einsparungen in Höhe von 600 Millionen Euro. Weitere Steigerungen sind dort für September 2027 und Januar 2028 festgeschrieben.

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