Teilarbeitsunfähigkeit, Stufen

Teilarbeitsunfähigkeit: Neue Stufen ab Januar 2028 für Millionen

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Landessozialgericht lehnt Verletztengeld für Ärztin ab. Ab 2028 ermöglicht ein neues Gesetz gestufte Teilarbeitsunfähigkeit.

LSG-Urteil: Keine Teilarbeitsunfähigkeit bei vollem Stundensoll
Ein Stethoskop und ein Aktenordner liegen auf einem Schreibtisch als Symbol für die Schnittstelle von Medizin und Recht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Wer seine vertragliche Arbeitszeit voll erfüllt, ist nicht arbeitsunfähig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt. Selbst wenn Beschäftigte bestimmte Dienste wie Nachtschichten nicht mehr leisten können, ändert das nichts an der rechtlichen Bewertung.

Geklagt hatte eine Assistenzärztin. Bei ihr war eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkannt. Im Juni 2022 nahm sie ihre Tätigkeit mit 40 Wochenstunden wieder auf – allerdings ohne Bereitschaftsdienste. Weil ihr dadurch Zuschläge entgingen, forderte sie Verletztengeld. Die Richter lehnten ab: Das geltende Recht sehe keine Teilarbeitsunfähigkeit vor (AZ: L 10 U 135/25).

Stufenmodell zur Teilkrankschreibung kommt 2028

Die Rechtslage ändert sich bald grundlegend. Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung der GKV. Mit Paragraf 44c im SGB V wird ab 1. Januar 2028 eine echte Teilarbeitsunfähigkeit möglich.

Das Modell sieht Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent vor. Voraussetzungen: eine voraussichtliche Krankheitsdauer von über vier Wochen sowie die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebers. In den ersten sechs Wochen bleibt der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung. Danach gibt es anteiliges Gehalt vom Arbeitgeber plus Teilkrankengeld von der Versicherung – 70 Prozent des wegfallenden Bruttoentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoausfalls. Die Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte.

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Krankengeld für Teilrentner entfällt ab 2027

Das Gesetz bringt weitere Verschärfungen. Ab 2027 entfällt der Krankengeldanspruch für Bezieher einer Teilrente wegen Alters komplett – sofern die Rente mehr als zwei Drittel einer Vollrente beträgt.

Betroffen sind auch Modelle mit 99,99 Prozent Teilrente. Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 29. April 2026 beschlossen.

Grenzen der Detektiv-Überwachung

Internationale Urteile zeigen die Grenzen der Arbeitgeberkontrolle bei Arbeitsunfähigkeit. Das spanische Arbeitsgericht A Coruña erklärte die Kündigung einer Arbeitnehmerin für nichtig. Sie war nach einem Schlaganfall über zwei Jahre erkrankt – und von einem Detektiv überwacht worden. Die Richter betonten: Alltägliche Verrichtungen wie Einkaufen belegen keine Arbeitsfähigkeit. Die Frau erhielt 5000 Euro Schmerzensgeld.

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In Deutschland ist der Einsatz von Detektiven nur bei einem konkreten, auf Tatsachen gestützten Verdacht zulässig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 25. Juli 2024 (Az. 8 AZR 225/23).

Krankheit während Zeitausgleich: Österreich zeigt Unterschiede

Anders als beim Erholungsurlaub: Der Oberste Gerichtshof in Österreich entschied, dass eine Erkrankung den vereinbarten Zeitausgleich nicht unterbricht. Während Krankheitstage ab drei Tagen beim Urlaub gutgeschrieben werden, verfällt das Zeitguthaben bei Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitsrechtsexpertin wies darauf hin, dass viele Beschäftigte diese Regelungslücke nicht kennen.

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