Teilkrankschreibung: 48% der Firmen halten Regelung für nicht sinnvoll
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Einer am 4. August 2026 veröffentlichten Umfrage des ifo Instituts und des Personaldienstleisters Randstad zufolge blicken deutsche Unternehmen äußerst kritisch auf die geplante Einführung der Teilkrankschreibung. Demnach halten 48 % der befragten Firmen das Instrument für nicht sinnvoll, während lediglich 25 % die Neuregelung als hilfreich einstufen. Weitere 25 % der Teilnehmer äußerten sich neutral zu dem Vorhaben.
Fehlender Nutzen und organisatorische Hürden
Die Detailauswertung der Ergebnisse verdeutlicht das geringe Vertrauen der Wirtschaft in die Maßnahme. Lediglich 8 % der Unternehmen stufen die Teilkrankschreibung als sehr sinnvoll ein, 19 % bewerten sie als eher sinnvoll. Demgegenüber steht eine deutliche Erwartungshaltung hinsichtlich der Effektivität: 50 % der Betriebe gehen nicht davon aus, dass die Regelung positive Effekte erzielen wird. Unter den Personalverantwortlichen teilen 47 % diese Einschätzung.
Als wesentliche Barrieren identifizierte die Studie vor allem praktische Umsetzungsprobleme. So sehen 76 % der Unternehmen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Bei Großunternehmen liegt dieser Wert mit 88 % sogar noch deutlich höher. Darüber hinaus bewerten 57 % der Firmen den damit verbundenen organisatorischen Aufwand als problematisch. Der ifo-Forscher Hennrich verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass neben der schwierigen Abgrenzung insbesondere die zusätzliche administrative Belastung einen zentralen Kritikpunkt darstelle.
Sektorale Unterschiede in der Umsetzbarkeit
Die Umfrage, die im zweiten Quartal 2026 unter rund 1.000 Führungskräften durchgeführt wurde, zeigt zudem, dass die Teilkrankschreibung je nach Tätigkeitsbereich sehr unterschiedlich bewertet wird. Während 49 % der Unternehmen angeben, dass das Modell in vielen Tätigkeitsfeldern kaum umsetzbar sei, variieren die potenziellen Einsatzbereiche stark.
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In der Administration sehen 55 % der Befragten Möglichkeiten für eine teilweise Arbeitsaufnahme trotz Erkrankung. Im Vertrieb und Kundenservice liegt dieser Anteil bei 33 %. Deutlich skeptischer fallen die Einschätzungen für physisch geprägte Bereiche aus: In der Logistik halten lediglich 11 % einen Einsatz für machbar, in der Produktion sind es nur 8 %.
Geringe Erwartungen trotz potenzieller Vorteile
Trotz der allgemeinen Skepsis identifizieren Teile der Wirtschaft auch mögliche Chancen. Jeweils ein Drittel der Unternehmen verbindet mit der Teilkrankschreibung die Hoffnung auf kürzere Fehlzeiten oder eine schnellere Rückkehr der Beschäftigten in den Betrieb. 21 % der Befragten sehen die Möglichkeit, dass Mitarbeiter dadurch insgesamt länger arbeiten können, und 12 % erhoffen sich eine flexiblere Planung des Personaleinsatzes.
Kritik kommt unterdessen auch von medizinischer Seite. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte am 4. August 2026 ebenfalls den hohen administrativen Aufwand, der mit der Einführung des Instruments verbunden sei.
Nur 8% der Unternehmen halten die Teilkrankschreibung für sehr sinnvoll – die meisten sehen vor allem organisatorische Hürden. Mit unserem Leitfaden zur Abgrenzung und Umsetzung sind Sie bestens vorbereitet, wenn die Regelung 2028 kommt. Leitfaden zur Teilkrankschreibung jetzt sichern
Gesetzlicher Rahmen ab 2028
Die gesetzliche Regelung zur Teilkrankschreibung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Das Modell sieht vor, dass Ärzte künftig eine Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 25 %, 50 % oder 75 % feststellen können. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung ist jedoch die beidseitige Zustimmung: Sowohl der Arbeitgeber als auch der versicherte Arbeitnehmer müssen der teilweisen Wiederaufnahme der Tätigkeit explizit zustimmen.
