Teilkrankschreibung ab 2028: Stufenweise arbeiten bei Langzeiterkrankung
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Kernstück: das Modell der Teilkrankschreibung. Parallel dazu sorgt ein Koalitionsplan für eine verschärfte Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag für Diskussionen.
Teilarbeitsunfähigkeit: Das ändert sich für Arbeitnehmer
Ab dem 1. Januar 2028 dürfen Versicherte in drei Stufen arbeiten – 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit. Voraussetzung: Die Arbeitsunfähigkeit besteht seit mehr als vier Wochen, und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stimmen zu.
Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig. Das Modell hat Vorrang vor der bisherigen stufenweisen Wiedereingliederung.
Die finanziellen Regelungen im Detail:
- In den ersten sechs Wochen: volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Danach: Arbeitgeber zahlt anteiliges Gehalt für geleistete Stunden
- Die Krankenkasse zahlt Teilkrankengeld – 70 Prozent des ausgefallenen Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes
- Die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen bleibt unberührt
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Streit um Attestpflicht ab Tag eins
Anfang Juli einigten sich die Koalitionsparteien auf ein Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Dynamik. Geplant: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss künftig schon am ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Bislang reichte ein Attest ab dem vierten Tag, sofern der Arbeitgeber nichts anderes verlangte.
Zusätzlich soll die telefonische Krankschreibung aus der Corona-Zeit wieder abgeschafft werden. Krankschreibungen per Videosprechstunde bleiben dagegen erlaubt.
Dagegen regt sich Widerstand. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag forderte die Landesregierung auf, im Bundesrat nicht zuzustimmen. Fraktionschefin Susanne Schaper warnt: Kranke würden gezwungen, trotz Infekten die Praxen aufzusuchen – das erhöhe die Ansteckungsgefahr und verzögere die Genesung.
Auch aus der SPD kommen Signale: Eine solche Änderung sei nur im Paket mit einer besseren Termingarantie bei Fachärzten umsetzbar. Laut Statistiken entfallen derzeit nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen auf den telefonischen Weg.
Höhere Zuzahlungen und neue Belastungen
Die GKV-Finanzreform soll 2027 Einsparungen von rund 18,8 Milliarden Euro bringen. Für Versicherte bedeutet das:
- Zuzahlungen für Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro
- Homöopathie fliegt komplett aus dem Leistungskatalog
- Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent
Ab 2028 wird für bestimmte mitversicherte Ehepartner ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent fällig. Bereits 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro.
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Krankenstand sinkt – psychische Erkrankungen legen zu
Laut Auswertungen der DAK sank der Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 leicht auf 5,3 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent). Im Schnitt verzeichnete jeder Versicherte 9,6 Fehltage.
Die Krankheitsursachen verschieben sich: Atemwegserkrankungen gingen um 21 Prozent zurück. Psychische Erkrankungen stiegen dagegen um 9 Prozent – mit 184 Fehltagen je 100 Versicherte sind sie jetzt die Hauptursache für Arbeitsausfälle.
DAK-Chef Andreas Storm sieht die Teilkrankschreibung vor diesem Hintergrund als sinnvolle Alternative: Sie helfe, den Kontakt zum Arbeitsplatz während längerer Krankheitsphasen aufrechtzuerhalten.
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