Teilkrankschreibung, HĂ€lfte

Teilkrankschreibung: Fast die HĂ€lfte der Betriebe lehnt Modell ab

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fast die HĂ€lfte der Firmen lehnt das Modell ab, vor allem wegen Abgrenzungsproblemen. Ab 2028 soll die Regelung gelten.

Teilkrankschreibung: Deutsche Betriebe ĂŒberwiegend skeptisch
Ein moderner BĂŒroarbeitsplatz mit einem Tablet und Aktenordnern, der die organisatorische Herausforderung im Personalwesen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das Ifo-Institut und der Personaldienstleister Randstad haben rund 1.000 FĂŒhrungskrĂ€fte und Personalverantwortliche befragt. Das Ergebnis: Fast die HĂ€lfte der Betriebe hĂ€lt die geplante Teilkrankschreibung fĂŒr wenig sinnvoll.

Abgrenzung zwischen Arbeit und Krankheit bereitet Sorgen

48 Prozent der befragten Unternehmen lehnen das Modell ab. Nur 27 Prozent bewerten es als hilfreich, ein Viertel positioniert sich neutral. Besonders groß ist die Skepsis bei der praktischen Umsetzung: 76 Prozent befĂŒrchten erhebliche Probleme bei der Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Krankheitszeit. Bei Großunternehmen liegt dieser Wert mit 88 Prozent sogar noch deutlich höher.

Zudem rechnen 57 Prozent der Betriebe mit hohem organisatorischem Zusatzaufwand. 35 Prozent sorgen sich um eine Überforderung der BeschĂ€ftigten. Immerhin: Rund ein Drittel der Firmen erhofft sich kĂŒrzere Fehlzeiten oder eine schnellere RĂŒckkehr der Mitarbeitenden.

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Verwaltung ja, Produktion nein

Die Einsatzmöglichkeiten hĂ€ngen stark vom TĂ€tigkeitsbereich ab. In der Verwaltung sehen 55 Prozent der Unternehmen Potenzial, im Vertrieb immerhin noch 33 Prozent. In der Logistik halten nur 11 Prozent das Modell fĂŒr praktikabel, in der Produktion sogar nur 8 Prozent. Besonders zurĂŒckhaltend zeigen sich Kleinunternehmen: 40 Prozent von ihnen halten das Konzept generell fĂŒr nicht sinnvoll.

Was die Teilkrankschreibung vorsieht

Die rechtliche Grundlage schuf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 24. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet wurde. Ab dem 1. Januar 2028 soll die TeilarbeitsunfĂ€higkeit bei lĂ€ngerfristigen Erkrankungen eine Reduzierung der Arbeitszeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent ermöglichen. Voraussetzung: die Ă€rztliche Feststellung und die Zustimmung des Arbeitgebers, fĂŒr die eine Frist von sieben Tagen vorgesehen ist.

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Bereits ein Jahr frĂŒher, am 1. Januar 2027, greifen weitere Änderungen: Krankenkassen dĂŒrfen Versicherte dann aktiv kontaktieren. Zudem wird das Krankengeld am Ende eines BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses angepasst – auf 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent fĂŒr Versicherte mit Kindern. Auch die Frist fĂŒr Aufforderungen zur Rehabilitation wird auf vier Wochen festgesetzt. SelbststĂ€ndige profitieren von einer sofort wirksamen WahlerklĂ€rung zum Krankengeld.

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