Textilverbot ab sofort: Große Firmen dürfen nicht mehr vernichten
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Ökodesignverordnung (ESPR) zwingt sie zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Spende. Betroffen sind Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro.
Warum das Verbot kommt
Die Modeindustrie vernichtet jedes Jahr Unmengen an Kleidung. Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) zufolge landen in Europa zwischen vier und neun Prozent aller Textilien im Müll – bis zu 600.000 Tonnen pro Jahr. Das verursacht laut EU-Kommission rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich.
Wer betroffen ist – und wer nicht
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben mehr Zeit. Mittlere Betriebe müssen die Vorgaben erst ab 2030 erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bleiben vorerst ganz ausgenommen.
Branchenverbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnen mit mehr Preisreduzierungen im Handel. Der Verband GermanFashion begrüßt das Verbot als „wichtiges Signal“, warnt aber vor Problemen mit Ultra-Fast-Fashion-Anbietern aus Drittstaaten. Deren Kontrolle sei schwierig.
Wann Vernichtung doch erlaubt ist
Die Verordnung lässt Ausnahmen zu. Kleidung darf entsorgt werden, wenn sie beschädigt, verschmutzt, gesundheitsgefährdend oder gefälscht ist. Auch wenn Spendenorganisationen die Annahme ablehnen oder Recycling technisch nicht sinnvoll oder zu teuer ist, bleibt die Vernichtung erlaubt.
Die Unternehmen müssen ihre entsorgten Mengen jährlich offenlegen. Die Nachweise sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
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Neues Verpackungsrecht kommt im August
Parallel zum Textilverbot nimmt ein weiteres Gesetz Fahrt auf. Am 17. Juli wurde das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verkündet. Es tritt am 12. August in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz.
Die Fristen sind kurz:
- Registrierung bis zum 12. September 2026
- Systembeteiligungen bis zum 31. Dezember 2026
Auch hier drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
Weitere Änderungen im Sommer und Herbst
Der 31. Juli bringt das EU-weite „Recht auf Reparatur“. Hersteller müssen dann Reparaturen zu transparenten Kosten anbieten. Die Garantie für reparierte Produkte verlängert sich um ein Jahr.
Am 27. September folgt ein Verbot für unbelegbare Umweltaussagen. Begriffe wie „klimaneutral“ sind dann nur noch erlaubt, wenn Unternehmen detaillierte Nachweise liefern.
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Bürokratieabbau geplant – Skepsis bleibt
Die Bundesregierung plant trotz der neuen Auflagen ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Ziel ist der Abbau von Bürokratie – konkret sollen nationale Berichtspflichten fallen, die nicht durch EU-Recht vorgegeben sind. Das ifo-Institut beziffert die jährlichen Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft auf rund 150 Milliarden Euro.
Viele Mittelständler bleiben skeptisch. Ein Großteil der aktuellen Belastungen stammt direkt aus Brüssel.
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