Trassenpreise 2027 steigen um 7,9 Prozent – Güterverkehr besonders betroffen
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes sollen 2027 im Durchschnitt um 7,9 Prozent steigen.
Güterverkehr besonders betroffen
Die für das Netz zuständige DB InfraGO will bei der Bundesnetzagentur einen Zielerlös von 7,5 Milliarden Euro beantragen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Im Schienengüterverkehr sollen die Trassenpreise demnach um 12,9 Prozent steigen, im Schienenpersonennahverkehr um 7,7 Prozent und im Fernverkehr um 5,0 Prozent.
Trassenpreise sind eine Art Mautgebühr für die Schiene. Sie werden pro Kilometer erhoben und unterscheiden sich je nach Verkehrsart.
Unterhalb der gerichtlichen Obergrenze
Mit dem Antrag will DB InfraGO eine vom Verwaltungsgericht Köln festgelegte Obergrenze der Gesamtkosten von 8,2 Milliarden Euro nicht ausschöpfen. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bahn die Trassenpreise im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen und auf die Verkehrsunternehmen umlegen darf.
Die jeweiligen Entgelte müssen in einem komplexen Verfahren jedes Jahr von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. DB InfraGO finanziert damit unter anderem den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen in das deutsche Schienennetz.
Vorläufiger Wert für 2028
Für 2028 will DB InfraGO zunächst einen Zielerlös von 8,6 Milliarden Euro beantragen. Rechnerisch entspräche dies einer durchschnittlichen Erhöhung der Trassenpreise um 15,1 Prozent.
Nach Angaben der Bahn handelt es sich dabei um einen vorläufigen Wert, weil unter anderem die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht. Sobald die offenen Punkte geklärt sind, soll der Antrag entsprechend nach unten angepasst werden.
Folgen für den Regionalverkehr möglich
Die höheren Gebühren könnten Auswirkungen auf das Angebot im Regionalverkehr haben. Die Unternehmen kämpfen bereits mit stark gestiegenen Kosten, etwa für Personal und Energie.
Der Europäische Gerichtshof kippte im März die sogenannte Trassenpreisbremse. Durch sie waren Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen gewesen.
Trassenpreise als Teil der Infrastrukturfinanzierung
Die Entgelte für die Nutzung des Schienennetzes sind ein zentraler Bestandteil der Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung und Ausbau. DB InfraGO muss ihre erwarteten Erlöse jährlich bei der Bundesnetzagentur anmelden; die konkrete Höhe wird in einem regulierten Verfahren festgelegt. Die nun beantragten 7,5 Milliarden Euro liegen unter der vom Verwaltungsgericht Köln festgelegten Kostenobergrenze von 8,2 Milliarden Euro.
Die Auswirkungen verteilen sich unterschiedlich auf die Verkehrsarten. Besonders stark trifft die geplante Erhöhung den Güterverkehr mit 12,9 Prozent. Für Logistikunternehmen verschlechtert das die Kostenposition der Schiene gegenüber dem Straßentransport. Im Nahverkehr fällt der Anstieg mit 7,7 Prozent geringer aus, trifft aber Verkehrsunternehmen, die bereits unter hohen Personal- und Energiekosten stehen.
Finanzielle Folgen für den Regionalverkehr
Für Fahrgäste bedeutet die Anhebung nicht automatisch höhere Ticketpreise. Im Regionalverkehr werden viele Leistungen über Verkehrsverträge der Länder und Aufgabenträger finanziert. Steigende Trassenpreise können dort jedoch Haushaltsmittel binden, Nachbestellungen erschweren oder bei fehlender Gegenfinanzierung das Angebot unter Druck setzen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur früheren Trassenpreisbremse verschärft diesen Anpassungsdruck. Gleichzeitig soll das Netz umfassend modernisiert werden. Für die Jahre 2027 und 2028 steht damit ein Zielkonflikt im Mittelpunkt: höhere Einnahmen für die Infrastruktur, aber zusätzliche Kosten für Unternehmen und öffentliche Besteller. Der endgültige Antrag für 2028 hängt zudem von der noch offenen Instandhaltungsförderung ab.
