TrifluoressigsÀure: ECHA stuft Chemikalie als reproduktionstoxisch ein
10.06.2026 - 15:19:03 | boerse-global.de
Der Risikobewertungsausschuss der EuropĂ€ischen Chemikalienbehörde (ECHA) hat eine Neueinstufung von TrifluoressigsĂ€ure (TFA) empfohlen. Die Substanz soll kĂŒnftig als reproduktionstoxisch in Kategorie 1B gelten. Das gab die Behörde am heutigen Mittwoch bekannt. Offiziell wird TFA damit als Stoff gewertet, der die FortpflanzungsfĂ€higkeit beeintrĂ€chtigen und SchĂ€den bei Ungeborenen verursachen kann.
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Tierversuche als Grundlage der Entscheidung
Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche. Sie basiert auf der Auswertung toxikologischer Studien. Bei Kaninchen wurden Fehlbildungen beobachtet, bei Ratten eine Abnahme der SpermienqualitĂ€t. Das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung (BfR) hatte gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits im Mai 2025 einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Das BfR weist darauf hin, dass die Effekte bei Konzentrationen auftraten, die ĂŒber den derzeit gemessenen Umweltwerten liegen. Dennoch unterstreicht die Einstufung das grundlegende Gefahrenpotenzial. TFA gilt als extrem langlebig und wird wegen seiner hohen MobilitĂ€t im Wasserkreislauf zusĂ€tzlich als âsehr persistent und sehr mobilâ (vPvM) sowie als âpersistent, mobil und toxischâ (PMT) klassifiziert.
PFAS-Pestizide als Hauptquelle
TrifluoressigsĂ€ure entsteht als Abbauprodukt verschiedener fluorierter Chemikalien â sogenannter PFAS. Eine wesentliche Quelle sind bestimmte Pflanzenschutzmittel. Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen: Allein in Deutschland werden jĂ€hrlich bis zu 434 Tonnen TFA durch PFAS-Pestizide freigesetzt.
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 sieht in der ECHA-Empfehlung einen Wendepunkt. Denn viele Pestizide, die TFA als Abbauprodukt in die Umwelt abgeben, könnten die Zulassungsvoraussetzungen in der EU nicht mehr erfĂŒllen. Messungen belegen zudem, dass die TFA-Konzentrationen in deutschen GewĂ€ssern seit 2016 kontinuierlich steigen.
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Was die Einstufung fĂŒr die Industrie bedeutet
Die Empfehlung geht nun an die EU-Kommission. Sie muss auf dieser Basis ĂŒber rechtliche BeschrĂ€nkungen und Kennzeichnungspflichten entscheiden. TFA wurde bereits in weiten Teilen des Trinkwassers und in verschiedenen Nahrungsmitteln nachgewiesen. Das UBA fordert eine deutliche Senkung der EintrĂ€ge, um die langfristige Sicherheit der Wasserressourcen zu gewĂ€hrleisten.
Die Einstufung erfolgt vor dem Hintergrund einer breiteren Debatte ĂŒber Ewigkeitschemikalien. Erst Ende MĂ€rz hatte die ECHA ein weitreichendes PFAS-Verbot empfohlen â mit Ausnahmen fĂŒr bestimmte Anwendungen. Die aktuelle Entscheidung zu TFA verschĂ€rft den regulatorischen Druck auf Hersteller von KĂ€ltemitteln, Pestiziden und Industriechemikalien.
