ĂberstundenzuschlĂ€ge: Steuererleichterung fĂŒr VollzeitbeschĂ€ftigte geplant
08.06.2026 - 08:40:53 | boerse-global.de
Der Entwurf des ArbeitsmarktstÀrkungsgesetzes vom September 2025 ist noch immer nicht in Kraft. Dabei wollte die Bundesregierung unter Kanzler Merz eigentlich schon zum 1. Januar 2026 durchstarten.
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Wer profitieren soll â und wer nicht
Das Gesetz sieht vor: ĂberstundenzuschlĂ€ge bis 25 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Profitieren sollen ausschlieĂlich VollzeitbeschĂ€ftigte â und zwar ab 34 Stunden (tariflich) beziehungsweise 40 Stunden (nicht tariflich) pro Woche.
Das hat einen Haken. Rund 30 Prozent der ErwerbstĂ€tigen in Deutschland arbeiten in Teilzeit â darunter fast jede zweite berufstĂ€tige Frau. Sie gehen bei der geplanten Steuererleichterung leer aus. âDas ist eine Schieflage", kritisieren VerbĂ€nde.
Die Rechnung fĂŒr die BegĂŒnstigten: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und durchschnittlich 13,1 bezahlten Ăberstunden blieben monatlich rund 30 Euro mehr Netto ĂŒbrig. Aktuell sind weiterhin nur ZuschlĂ€ge fĂŒr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei.
Drei Wege, Ăberstunden auszugleichen
Wer Mehrarbeit leistet, hat grundsĂ€tzlich drei Optionen â jede mit eigenen Fallstricken.
Finanzielle VergĂŒtung: Klingt einfach, ist aber teuer. Die Auszahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer durch die Extra-Stunden in eine höhere Steuerprogression rutscht, zahlt drauf.
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Freizeitausgleich: Klingt flexibel, ist aber nicht frei wÀhlbar. Der Arbeitgeber bestimmt, wann das Zeitguthaben abgebaut wird. Und: Laut Bundesarbeitsgericht wandelt sich ein Urlaubsanspruch wÀhrend des ArbeitsverhÀltmisses nicht automatisch in Geld um.
Lebensarbeitszeitkonto: Die langfristige Variante. BeschĂ€ftigte sparen Stunden an â fĂŒr ein Sabbatical oder den frĂŒheren Ruhestand.
Was das Gesetz dazu sagt
Die rechtliche Basis liefert § 612 BGB. Demnach gilt eine VergĂŒtung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Ausnahmen gibt es fĂŒr Ărzte und AnwĂ€lte â hier ist Mehrarbeit oft mit dem Grundgehalt abgegolten.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 2012 (Az.: 5 AZR 347/11) macht Arbeitnehmern das Leben schwer: Sie mĂŒssen Beginn und Ende jeder Arbeitseinheit genau darlegen. Bestreitet der Arbeitgeber pauschal, gelten die Stunden als zugestanden. Pauschale Abgeltungsklauseln in VertrĂ€gen sind dagegen oft unwirksam â wenn nicht klar ist, wie viele Ăberstunden genau abgegolten sein sollen.
Die Zahlen des IAB fĂŒr 2024 zeigen die Dimension: Pro BeschĂ€ftigtem fielen im Schnitt 28,2 Ăberstunden an. Nur 13,1 wurden bezahlt, 15,1 blieben unbezahlt.
Streit um den Acht-Stunden-Tag
Parallel zur Steuerdebatte gibt es in der Koalition Bestrebungen, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland sprach sich am 6. Juni klar dagegen aus. âEin 13-Stunden-Tag ist mit den LebensrealitĂ€ten der Menschen nicht vereinbar", warnte sie.
ZusĂ€tzlichen Druck erzeugt die EU. Deutschland hat die Umsetzungsfrist fĂŒr die Entgelttransparenzrichtlinie verpasst â sie endete am 7. Juni. Familienministerin Prien kĂŒndigte an, die Richtlinie bis Anfang 2027 umzusetzen. Sie sieht unter anderem Berichtspflichten fĂŒr Unternehmen ab 100 BeschĂ€ftigten vor. Das könnte kĂŒnftig auch fĂŒr mehr Transparenz bei der VergĂŒtung von Mehrarbeit sorgen.
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