Umweltwerbung: Neue EU-Regeln ab September verbieten Greenwashing
28.05.2026 - 09:30:10 | boerse-global.deAb dem 27. September 2026 tritt die neue Verbraucherrechte-Richtlinie (EmpCo) in Kraft – und Unternehmen drohen empfindliche Strafen.
Strengere Auflagen für Umweltwerbung
Vage Begriffe wie „umweltfreundlich", „ökologisch" oder „klimaneutral" werden dann zur heiklen Kategorie. Wer solche Versprechen macht, muss sie mit konkreten, geprüften Nachweisen belegen können. Besonders brisant: Klimaneutralitätsversprechen, die ausschließlich auf Kompensationszahlungen beruhen, sind künftig komplett verboten.
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Auch wer künftige Umweltleistungen anpreisen will, braucht einen detaillierten Umsetzungsplan – und der muss von einer unabhängigen Stelle geprüft und genehmigt werden. Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen wie dem EU-Umweltzeichen oder dem Blauen Engel basieren.
Die neuen Regeln sind bereits in deutsches Recht überführt – unter anderem ins Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Durchsetzung und drakonische Strafen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist als zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt. Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsbehörden werden die Einhaltung genau im Auge behalten. Eine Übergangsfrist für bereits produzierte Ware gibt es nicht.
Die Sanktionen können Unternehmen teuer zu stehen kommen: Neben Abmahnungen droht die Abschöpfung von Gewinnen, die durch irreführende Werbung erzielt wurden. Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sind möglich. In extremen Fällen müssen Verantwortliche sogar mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
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Industrie warnt vor Produktvernichtung
Große Handelskonzerne stellen sich bereits auf das neue Regime ein. Die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) hat eine eigene Taskforce eingerichtet. Amazon arbeitet eigenen Angaben zufolge mit mehr als 50 Zertifizierungsstellen zusammen, um seine Umweltlabels fit für die neuen Anforderungen zu machen.
Doch die Industrie schlägt Alarm. Der österreichische Markenartikelverband (MAV) fordert eine Übergangsfrist bis März 2027 für bereits hergestellte Waren und Verpackungen. Ohne diese Schonfrist drohe eine welle von Abmahnungen, Rückrufaktionen und im schlimmsten Fall die Vernichtung einwandfreier Produkte. Besonders betroffen wären Branchen mit langen Produktions- und Lieferzyklen – etwa Kaffee, Kosmetik oder Babynahrung.
Weitere Regularien am Horizont
Die EmpCo-Richtlinie ist nur ein Baustein in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Während die Green-Claims-Richtlinie noch im Trilog-Verfahren steckt, nehmen andere Vorschriften bereits konkrete Formen an. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab 2030 unter anderem ein maximales Leervolumen von 50 Prozent für bestimmte Verpackungskategorien vorschreiben.
Parallel dazu schreitet die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voran – Versicherungen sollen bereits 2025 mit der Berichterstattung beginnen. All dies geschieht vor einem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat seine Wachstumsprognose für 2026 gerade auf mickrige 0,3 Prozent gesenkt.
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