Unterhaltsvorschuss, Bund

Unterhaltsvorschuss: Bund plant KĂĽrzung bis 12. Lebensjahr

28.05.2026 - 06:24:13 | boerse-global.de

Bundesregierung plant massive Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss, um eine Milliarde Euro zu sparen.

Unterhaltsvorschuss: Bund plant KĂĽrzung bis 12. Lebensjahr - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Unterhaltsvorschuss: Bund plant KĂĽrzung bis 12. Lebensjahr - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen 108-seitigen Maßnahmenkatalog mit über 70 möglichen Sparvorschlägen vorgelegt. Die Pläne würden eine teilweise Rücknahme der Reform von 2017 bedeuten, die den Unterhaltsvorschuss seinerzeit deutlich ausgeweitet hatte.

Härtere Regeln für den Bezug

Im Kern geht es um drei zentrale Einschnitte. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt werden – bisher liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Zusätzlich ist eine maximale Bezugsdauer von 72 Monaten pro Kind im Gespräch. Damit würde der Rechtsstand von vor 2017 wiederhergestellt.

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Ein weiterer Streitpunkt: die sogenannte Doppelförderung. Derzeit erhalten manche Familien sowohl Unterhaltsvorschuss als auch Bürgergeld. Würde diese Überschneidung abgeschafft, ließen sich nach Schätzungen rund eine Milliarde Euro pro Jahr einsparen.

Härtefall für die Länder

Wie tief die Einschnitte treffen würden, zeigt ein Blick nach Rheinland-Pfalz. Dort verlören rund 17.461 Kinder zwischen 12 und 17 Jahren ihren Anspruch. Weitere 6.600 Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren – etwa 40 Prozent der Empfänger in dieser Gruppe – wären von der 72-Monats-Frist betroffen.

Die Rückholquote, also der Anteil der erfolgreich von säumigen Elternteilen zurückgeforderten Zahlungen, liegt in Rheinland-Pfalz bei durchschnittlich 18,7 Prozent. Die Spanne reicht von mageren 9,3 bis zu immerhin 29,5 Prozent – je nach Kommune. Das Sozialministerium und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV RLP) warnen, dass die Kürzungen vor allem ohnehin belastete Haushalte treffen würden.

Sparen auf breiter Front

Die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss ist Teil eines größeren Sparkurses der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Merz. Finanzminister Klingbeil hat allen Ministerien eine pauschale Einsparung von einem Prozent ihrer Etats verordnet.

Doch nicht nur das Familienministerium muss liefern. Auch andere Sozialleistungen stehen auf dem PrĂĽfstand:

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  • Elterngeld: Familienministerin Prien erwägt kĂĽrzere Bezugsdauern oder niedrigere Sätze – das Ziel sind 540 Millionen Euro Einsparungen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro will Prien zwar nicht antasten, dafĂĽr aber die Mindest- und Höchstbeträge anheben und strukturell bei der Bezugsdauer sparen.
  • Rente: Die Regierung prĂĽft ein höheres Renteneintrittsalter und Anpassungen des Rentenniveaus. Eine Kommission soll bis Ende Juni konkrete Vorschläge vorlegen.
  • Bildung und Wohnen: Unionsfraktionschef Spahn machte Ende Mai klar: FĂĽr Erhöhungen bei Bafög, BĂĽrgergeld oder Wohngeld ist kein Geld da.

Entscheidung im Juli

Ein endgültiger Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt ist für den 7. Juli geplant. Bis dahin wird hinter den Kulissen weiter verhandelt. Einige Bundesländer drohen bereits damit, die geplanten Steuerentlastungen für Gering- und Mittelverdiener zu blockieren – falls der Bund zu viel Last auf die Länder abwälzt.

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