Unternehmensnachfolge: Gerichte setzen neue steuerliche MaĂstĂ€be
06.06.2026 - 22:40:22 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile und neue EU-Vorgaben verÀndern die Spielregeln.
Drei Wege, ein Ziel
Bei der VerĂ€uĂerung von Familienunterstehen stehen derzeit drei Optionen im Fokus: die familieninterne Nachfolge, das Management-Buy-out oder der externe Verkauf. Die steuerliche Verschonung bei einer internen Ăbergabe kann laut Erbschaftsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen 85 bis 100 Prozent betragen.
In der Bewertungspraxis kommen hĂ€ufig EBIT-Multiplikatoren im Bereich des Drei- bis Sechsfachen zum Einsatz. Eine bestehende Familienverfassung kann den Unternehmenswert um 10 bis 20 Prozent steigern â sie stĂ€rkt StabilitĂ€t und Governance. Der Arbeitsmarkt zeigt die Bedeutung des Feldes: In Hamburg waren Anfang Juni knapp 20 Stellen explizit fĂŒr Experten in der Unternehmensbewertung ausgeschrieben.
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Gerichte setzen neue MaĂstĂ€be
Das Finanzgericht MĂŒnster lieferte im Februar 2026 wichtige Impulse zur steuerlichen Behandlung von Auslandsbeziehungen. Die Richter entschieden: Der Begriff der Einkommensminderung im Körperschaftsteuergesetz ist wirtschaftlich-abstrakt auszulegen. Im konkreten Fall blieb eine verdeckte GewinnausschĂŒttung einer spanischen Tochter an ihre deutsche Mutter steuerfrei â weil die Gewinne bereits im Ausland steuerbefreit waren.
Das Finanzgericht DĂŒsseldorf befasste sich im April 2026 mit der schenkungsteuerlichen Erfassung von Lebenssachverhalten. Eine doppelte Erfassung durch mehrere Bescheide fĂŒhrt demnach nicht zur Nichtigkeit, sondern gilt als korrigierbarer Fehler. In beiden FĂ€llen lieĂen die Gerichte die Revision zum Bundesfinanzhof zu â eine höchstrichterliche KlĂ€rung steht bevor.
Bereits Ende 2025 stÀrkte der Bundesfinanzhof den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Eine GelangensbestÀtigung ist nicht zwingend erforderlich, sofern der Unternehmer gutglÀubig handelte und alle zumutbaren Nachweise erbrachte.
Strengere Regeln fĂŒr Sanierung und Nachhaltigkeit
FĂŒr Unternehmen in Krisen gelten durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verschĂ€rfte Bedingungen fĂŒr die Eigenverwaltung. Nötig sind nun eine detaillierte sechsmonatige Finanzplanung sowie ein tragfĂ€higes Sanierungskonzept.
Parallel treibt die EU-Kommission die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung voran. Im Mai 2026 legte sie EntwĂŒrfe fĂŒr vereinfachte europĂ€ische Standards (Simplified ESRS) vor. Diese zielen auf berichtspflichtige Unternehmen mit geringeren Datenanforderungen. Zudem gibt es einen neuen, freiwilligen Standard fĂŒr kleinere Betriebe in der Wertschöpfungskette â sie sollen Nachhaltigkeitskriterien gegenĂŒber gröĂeren GeschĂ€ftspartnern leichter nachweisen können.
Netzwerke helfen beim Generationswechsel
Kammern und VerbĂ€nde bauen ihre UnterstĂŒtzungsangebote aus. Im Mittelrheinland kooperiert der BVMW mit einem spezialisierten Netzwerk fĂŒr Nachfolgelösungen â Hilfe bei Kaufpreisermittlung und Nachfolgersuche inklusive. Die IHK Berlin stellt Verzeichnisse öffentlich bestellter und vereidigter SachverstĂ€ndiger bereit, die auf die Bewertung von Unternehmen oder Arztpraxen spezialisiert sind.
Im Juni 2026 finden bundesweit Aktionen statt, darunter ein Nachfolgestammtisch der IHK Lippe Mitte des Monats. Ăbergeber und potenzielle Nachfolger treffen sich im informellen Rahmen. Auch das Institut fĂŒr Law and Economics der UniversitĂ€t St. Gallen begleitet die Entwicklung durch Fachseminare zur Unternehmensbesteuerung im weiteren Jahresverlauf.
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