UODO, Bußgeld

UODO treibt Bußgeld ein: 10.082 PLN wegen verweigerter Auskünfte

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 02:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wegen verweigerter Auskünfte treibt die UODO eine rechtskräftige Geldbuße ein; die Prüfung der Wahl-App läuft weiter.
Ein minimalistisches, menschenleeres Büro mit leeren Schreibtischen und neutralen Wänden bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die polnische Datenschutzbehörde UODO greift im Streit um Auskunftspflichten zu Zwangsmaßnahmen: Behördenleiter Miros?aw Wróblewski hat die administrative Vollstreckung eines verhängten Bußgeldes gegen die Vereinigung Stowarzyszenie RKW – Ruch Kontroli Wyborów – Ruch Kontroli W?adzy beim zuständigen Finanzamt eingeleitet.

Anlass für diesen Schritt war das wiederholte Ausbleiben von Reaktionen auf behördliche Auskunftsersuchen, wie die UODO in einer Mitteilung vom 26. Oktober 2026 bekannt gab.

Rechtskräftige Strafe wegen verweigerter Kooperation

Die gegen die Organisation verhängte Geldbuße beläuft sich auf 10.082 PLN, was umgerechnet rund 2.400 Euro entspricht. Wie das Fachportal bezprawnik.pl am 26. Oktober 2026 berichtete, ist die Sanktion inzwischen rechtskräftig. Da die geforderte Summe nicht beglichen wurde, reichte die Aufsichtsbehörde unter dem Aktenzeichen DKE.561.13.2025 den Vollstreckungsantrag bei der Finanzverwaltung ein, um den Betrag administrativ beizutreiben.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde bezieht sich diese finanzielle Maßnahme ausschließlich auf die verweigerte Mitwirkung und die Nichtbeantwortung der behördlichen Anfragen. Die Vereinigung hatte es versäumt, Auskunft über ihre Datenverarbeitungsprozesse zu geben, und nach Informationen von prawo.pl vom 26. Oktober 2026 darüber hinaus auch keine angeforderten Finanzunterlagen vorgelegt.

Untersuchung zur Wahl-App dauert an

Der Konflikt wurzelt in den Vorgängen rund um die polnische Präsidentschaftswahl 2025. Damals hatte die Organisation eine Anwendung eingesetzt, mit der die Berechtigung von Wählern überprüft werden sollte.

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Anlass für das Einschreiten der Datenschützer war ein Hinweis auf mögliche Fehler bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Software. Die Applikation war nach vorliegenden behördlichen Angaben nicht durch das nationale Wahlbüro Krajowe Biuro Wyborcze autorisiert.

Im Rahmen der eingeleiteten Untersuchung richtete die UODO einen Katalog von zehn detaillierten Fragen an die Vereinigung. Die Ermittler forderten unter anderem Aufklärung über die konkrete Rechtsgrundlage der Datenerhebung sowie die genauen Kategorien der erfassten Informationen.

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Im Fokus standen dabei IP-Adressen, Gerätekennungen und Standortdaten. Zudem verlangte die Aufsichtsbehörde Auskunft über den physikalischen Speicherort der Daten sowie die getroffenen technischen Sicherheitsmaßnahmen.

Mit der Weiterleitung an das Finanzamt ist der Fall für die Organisation nicht ausgestanden. Während die Vollstreckung der Geldstrafe für die unterlassene Kooperation läuft, wird das eigentliche Hauptverfahren bezüglich der Wahl-App weitergeführt. Bei festgestellten materiellen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben drohen der Vereinigung nach behördlichen Angaben weitere Sanktionen.

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