Urheberrecht: EU-Kommission ringt um Opt-in-Regeln für KI-Training
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 02:17 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Konsultation zur Überprüfung der Urheberrechtsrichtlinie abgeschlossen, die eine deutliche Polarisierung der betroffenen Branchen offenbart. Insgesamt gingen 432 Stellungnahmen zur sogenannten Digital Single Market Directive ein.
Die Auswertung verdeutlicht die verhärteten Fronten zwischen den Entwicklern Künstlicher Intelligenz (KI) und den Vertretern des Kreativsektors bei der Frage, wie geistiges Eigentum im Zeitalter generativer Modelle geschützt und vergütet werden sollte.
Kontroverse um Datennutzung und Vergütungsmodelle
Im Zentrum der Debatte steht der Zugang zu Trainingsdaten für KI-Systeme. Während die EU-Kommission das Ziel verfolgt, den Datenzugang für Technologieunternehmen zu erleichtern und gleichzeitig eine faire Vergütung für Urheber sicherzustellen, fordern Rechteinhaber grundlegende Änderungen an den bestehenden Mechanismen.
Ein zentraler Streitpunkt ist das sogenannte Text- und Data-Mining (TDM). Vertreter des Kreativsektors plädieren für eine Umstellung von der aktuellen Opt-out-Regelung auf ein Opt-in-Verfahren. Dies würde bedeuten, dass Werke standardmäßig nicht für das KI-Training genutzt werden dürfen, sofern die Urheber nicht explizit zustimmen.
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KI-Unternehmen wie Anthropic lehnen eine solche Lizenzpflicht jedoch ab. Branchenbeobachter berichten zwar von ersten Kompromissansätzen, doch die grundsätzlichen Positionen bleiben weit voneinander entfernt.
Die technologische Entwicklung überholt dabei teilweise die regulatorischen Rahmenbedingungen: Auf dem Buchmarkt wurde ein 19-facher Anstieg KI-generierter Bücher registriert, während der Gesamtumsatz in diesem Segment lediglich um das 9-fache stieg.
Massive Buchkäufe für KI-Training durch Anthropic
Wie weitreichend die Methoden zur Datenbeschaffung sind, zeigt das Beispiel der KI-Firma Anthropic. Das Unternehmen steht wegen seines internen Projekts „Project Panama“ in der Kritik. Dabei wurden täglich etwa 11.000 Bücher erworben, um sie für das Training der KI-Modelle zu scannen.
Berichten zufolge wurden die physischen Exemplare nach dem Scanvorgang zerstört, was in der Branche als „destruktives Scannen“ bezeichnet wird. Ein zuständiger US-Richter wertete die Vernichtung der rechtmäßig erworbenen Bücher als rechtmäßigen Formatwechsel und ordnete dies dem Prinzip des „Fair Use“ zu.
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Obwohl Anthropic die Zerstörung seltener Bücher dementierte, berichten Antiquariate von massiven nächtlichen Großbestellungen aus Nordamerika, die oft Ladenhüter umfassten und den Händlern sechsstellige Gewinne einbrachten. In den USA bleibt die Rechtslage dennoch komplex, da bisher lediglich drei erstinstanzliche Urteile vorliegen.
Ein US-Gericht genehmigte kürzlich einen Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren. Dies stellt die bisher größte Entschädigungszahlung in einer Urheberrechts-Sammelklage dar, wobei betroffene Autoren etwa 3.000 US-Dollar pro Werk für die Nutzung raubkopierter Quellen aus Datenbanken wie LibGen erhielten.
Juristische Schranken und neue Marktakteure im Musikbereich
Auch in der Musikindustrie und im Streaming-Sektor verschärfen sich die Konflikte. Die Plattform Twitch, die zum Amazon-Konzern gehört, hat das KI-Training mit Inhalten wie Livestreams, Clips und Chat-Verläufen standardmäßig aktiviert. Nutzer müssen dieses Training aktiv über die Einstellungen deaktivieren (Opt-out), obwohl sich im Vorfeld über 15.000 Anwender für eine obligatorische Zustimmungslösung ausgesprochen hatten.
In Deutschland setzt die Justiz dem unregulierten Training engere Grenzen. Das Münchner Landgericht I erließ ein Verbot gegen den Anbieter Suno. Das Unternehmen darf keine KI-generierte Musik erzeugen, die sechs spezifische, bekannte deutsche Musiktitel imitiert.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Suno urheberrechtlich geschützte Elemente gespeichert und damit die zulässigen Ausnahmen für Text- und Data-Mining überschritten habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Parallel dazu drängen neue Akteure auf den Markt. Das Unternehmen Alibaba veröffentlichte mit „HappyShrimp“ ein Modell, das Songs auf Basis von Textvorgaben generiert. Das Projekt entstand in Kooperation mit dem Label Taihe Music und markiert einen weiteren Schritt in der Kommerzialisierung KI-generierter Medieninhalte, während die rechtliche Klärung der zugrunde liegenden Trainingsprozesse weltweit andauert.
