Urlaubsabgeltung, BAG

Urlaubsabgeltung: BAG klÀrt Berechnung bei Langzeiterkrankung

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht prĂ€zisiert die Berechnung von Urlaubsabgeltungen bei Langzeiterkrankung und schafft Klarheit fĂŒr Personalabteilungen.

BAG-Urteil: Neue Regeln fĂŒr Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit
Schreibtisch mit Taschenrechner, FĂŒller und juristischen Unterlagen zum Arbeitsrecht. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die rechtssichere Berechnung von Urlaubsabgeltungen nach langen Krankheitsphasen ist fĂŒr Personalabteilungen eine Dauerbaustelle. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit einem Urteil vom 3. Juni 2025 (9 AZR 137/24) Klarheit geschaffen.

Der Krankenstand in Deutschland bleibt hoch – und damit gewinnen die neuen Berechnungsgrundlagen an Bedeutung.

Das ist der entscheidende Geldfaktor

Im Kern geht es um den sogenannten Geldfaktor nach § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Entscheidend ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des ArbeitsverhÀltnisses.

Das Gericht stellte klar: Krankheitsbedingte VerdienstausfĂ€lle wĂ€hrend dieses Zeitraums dĂŒrfen nicht zulasten der BeschĂ€ftigten gehen.

Bei dauerhafter ArbeitsunfĂ€higkeit oder Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der frĂŒher ĂŒbliche Stundenlohn heranzuziehen. Zeiten unverschuldeter ArbeitsversĂ€umnis bleiben außen vor.

Ein Beispiel: Bei 20 Tagen Urlaubsanspruch, 8 Stunden tÀglicher Arbeitszeit und 18 Euro Stundenlohn ergibt sich eine Bruttoabgeltung von 2.880 Euro.

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Wann AnsprĂŒche verfallen – und wann nicht

UrlaubsansprĂŒche entstehen auch wĂ€hrend einer ArbeitsunfĂ€higkeit weiter. Sie verfallen bei dauerhafter Krankheit nicht einfach zum Jahresende. Die aktuelle Rechtsprechung sagt: Gesetzliche UrlaubsansprĂŒche erlöschen frĂŒhestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

Ein Anspruch auf Auszahlung besteht erst dann, wenn das ArbeitsverhĂ€ltnis endet. Solange es fortbesteht – auch nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld nach 78 Wochen –, bleiben die AnsprĂŒche erhalten.

Keine Langzeiterkrankung? Dann verfallen UrlaubsansprĂŒche spĂ€testens drei Jahre nach Ablauf des Urlaubsjahres.

Schutz fĂŒr Elternzeit und Mutterschutz

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kĂŒrzlich die Rechte von BeschĂ€ftigten in Elternzeit gestĂ€rkt. UrlaubsansprĂŒche, die vor dem Mutterschutz oder der Elternzeit erworben wurden, bleiben trotz tariflicher Verfallsklauseln bestehen.

Nach § 24 Mutterschutzgesetz und § 17 Abs. 2 BEEG tritt ein Verfall erst nach Ablauf des Jahres ein, in dem die Elternzeit endet. Tarifliche Ausschlussfristen fĂŒr Mehrurlaub greifen wĂ€hrend dieser geschĂŒtzten Phasen nicht.

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Krankenstand auf Rekordniveau

Die Zahlen untermauern die Relevanz: Von Januar bis November 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand bei 18,6 Tagen pro BeschĂ€ftigtem – ein deutlicher Anstieg. Studien deuten zudem darauf hin, dass ein erheblicher Teil der BeschĂ€ftigten sich krankgemeldet hat, obwohl grundsĂ€tzlich ArbeitsfĂ€higkeit bestand.

Bei konkretem Verdacht auf vorgetĂ€uschte Erkrankungen haben Arbeitgeber rechtliche Möglichkeiten: ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag oder Einschaltung des Medizinischen Dienstes. Das Landesarbeitsgericht DĂŒsseldorf warnte jedoch: UnverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Überwachung kann SchmerzensgeldansprĂŒche auslösen.

Was sich 2026 Àndert

FĂŒr das laufende Jahr ergeben sich Änderungen im Renten- und Sozialversicherungsrecht. Bei der Erwerbsminderungsrente endet die Zurechnungszeit 2026 mit 66 Jahren und drei Monaten.

Ab 2027 entfĂ€llt der Krankengeldanspruch fĂŒr Personen, die eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Diese Neuerung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll jĂ€hrlich rund 30 Millionen Euro einsparen.

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