Urlaubsrecht: Feiertage dürfen Urlaubskonto nicht belasten
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Beschäftigten in mehreren Grundsatzurteilen gestärkt. Besonders bei Urlaubsberechnung, Kündigungen und Betriebsratsvergütung gibt es Neuerungen.
Feiertage dürfen das Urlaubskonto nicht belasten
Urlaubstage dürfen nur für Tage abgezogen werden, an denen tatsächlich eine Arbeitspflicht besteht. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im August 2025 (Az. 9 AZR 216/24). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einem Notfallsanitäter neun Urlaubstage für gesetzliche Feiertage verrechnet, obwohl der Mitarbeiter laut Dienstplan ohnehin frei gehabt hätte. Das Urteil sorgt nun für Klarheit bei der Urlaubsplanung in Schichtbetrieben.
Ähnlich gelagert ist die Frage, ob Feiertage, die auf einen Samstag fallen, gutgeschrieben werden müssen. Arbeitsrechtler empfehlen: Nur wer regelmäßig samstags arbeitet, hat Anspruch auf eine Zeitgutschrift. Unternehmen prüfen derzeit ihre Arbeitszeitmodelle entsprechend.
Urlaubsanspruch trotz Erwerbsminderungsrente
Wer eine befristete EM-Rente bezieht und dessen Arbeitsverhältnis nur ruht, behält seinen vollen Urlaubsanspruch. Das BAG bestätigte diese Rechtslage bereits in älteren Entscheidungen (Az. 9 AZR 353/10). Weder der gesetzliche Mindesturlaub noch der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen dürfen gekürzt werden.
Bei langer Krankheit gilt: Der Urlaubsanspruch verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Das bekräftigte das Gericht Ende 2022 (Az. 9 AZR 245/19).
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Hohe Hürden
Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs erfordert mehr als einen dokumentierten Acht-Stunden-Tag. Das Arbeitsgericht Berlin entschied im März 2026 (Az. 60 Ca 12322/25): Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Sollarbeitszeit über den gesamten Zeitraum vorsätzlich unterschritten wurde.
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Betroffene Arbeitnehmer haben nach Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Wer die Frist versäumt, verliert seinen Kündigungsschutz.
Betriebsräte: Arbeitgeber trägt Beweislast
Seit Mai 2026 gilt: Will der Arbeitgeber eine über Jahre gewährte Vergütungsanpassung eines Betriebsratsmitglieds korrigieren, muss er die Fehlerhaftigkeit beweisen (Az. 7 AZR 124/25). Maßgeblich für die Vergleichsgruppe ist der Zeitpunkt der Amtsübernahme.
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersvorsorge
Das BAG erklärte im März 2026 eine Klausel für unwirksam, die Hinterbliebenenrenten ausschloss, wenn die Ehe nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und weniger als fünf Jahre bestand. Das Gericht wertete dies als unzulässige Altersdiskriminierung.
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Weitere Entscheidungen im Überblick
- Bonuspläne: Ein Spruch der Einigungsstelle ist unwirksam, wenn er den mitbestimmungsfreien Dotierungsrahmen überschreitet (BAG vom 24. Februar 2026, Az. 1 ABR 23/25).
- Entgeltfortzahlung: Bei Fortsetzungserkrankung gibt es keinen neuen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn zwischen zwei Erkrankungen keine Arbeitsfähigkeit bestand (Az. 5 AZR 505/18).
- Reiserecht: Eine deutliche Flugverspätung bei Pauschalreisen stellt einen erheblichen Reisemangel dar – der anteilige Tagespreis muss erstattet werden (AG München, Az. 191 C 7747/26).
Geplante Änderungen bei der Krankmeldung
Die Bundesregierung plant für 2026 eine Verschärfung: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen, die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Während Arbeitgeberverbände die Pläne begrüßen, kritisieren Gewerkschaften die zusätzliche Bürokratie für Erkrankte.
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