UV-Schutzkleidung, Arbeitgeber

UV-Schutzkleidung: Arbeitgeber müssen Bedarf für Außentätigkeiten prüfen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt den UV-Schutzbedarf; Arbeitgeber müssen geeignete PSA kostenlos bereitstellen und deren Konformität dokumentieren.
Nahaufnahme von robustem, dunklem Arbeitsstoff auf einer Baustelle bei intensivem Sonnenlicht zur Veranschaulichung des UV-Schutzes. Illustration mit AI erstellt.

Pflicht zur Prüfung bei Tätigkeiten im Außenbereich

Arbeitgeber sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob UV-schützende Arbeitskleidung für Beschäftigte im Freien erforderlich ist. Betroffen von dieser Prüfung sind vor allem Tätigkeiten in der Bauwirtschaft, der Industrie, der Logistik, der Montage sowie im Garten- und Landschaftsbau, wie aus einem Bericht vom 15. Oktober 2026 hervorgeht. Da Arbeiten unter freiem Himmel mit einer direkten Belastung durch Sonnenstrahlung einhergehen, rückt die Prävention durch entsprechende Textilien verstärkt in den Fokus des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Prüfkriterien und Schutzklassen nach Normvorgaben

Als maßgeblich für UV-Schutzkleidung gilt ein geprüfter Schutz nach EN 13758-2 mit einem Ultraviolett-Schutzfaktor von UPF 40+. Der UPF-Wert definiert den UV-Durchlass des textilen Gewebes: Ein Schutzfaktor von UPF 50 entspricht dabei einer Transmission von lediglich 2 Prozent. Während die Prüfnorm DIN EN 13758 reine Laborwerte abbildet, bezieht der UV Standard 801 praxisnahe Bedingungen wie die Dehnung und Durchfeuchtung der Stoffe in das Messverfahren ein.

Die Materialauswahl spielt für die Schutzwirkung eine wesentliche Rolle. Dicht gewebte synthetische Fasern wie Polyester und Acryl blockieren UV-Strahlung besser, während Baumwolle bei Nässe mehr Strahlung durchlässt. Zudem absorbieren dunklere Farben mehr UV-Strahlung. Feuchtigkeit und mechanische Dehnung des Gewebes erhöhen den UV-Durchlass, während die natürliche Alterung der Fasern das Schutzpotenzial mindert.

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Kombination mit Warn- und Hitzeschutzanforderungen

In der Praxis kann der Schutz vor optischer Strahlung im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) mit weiteren Schutzeigenschaften wie Warn-, Hitze- oder Flammschutz kombiniert werden. Hersteller stellen dafür verschiedene Produktlösungen bereit. So führt DBL UV-Schutz-Shirts und -Polos in den Kollektionen Hi-Vis Stretch und Hi-Vis Comfort sowie multinormierte Ausführungen in den Reihen Pro-Line und Vis-Line. Dazu zählt ein langärmeliges Multinorm-Shirt in Leuchtgelb, das neben Sichtbarkeit auch Hitze- und Flammschutz, Störlichtbogenschutz bis APC 2 sowie die Eignung für elektrostatisch sensible Arbeitsbereiche bietet.

Für Einsätze im Freien vertreibt Agrotex den wiederverwendbaren Overall Suntex mit UPF 50+, der in den abgedeckten Zonen 98 Prozent der UVA- und UVB-Strahlung abhält. Das Material besteht aus 93 Prozent Nylon sowie 7 Prozent Elasthan, ist scheuerfest und schnelltrocknend. Das Unternehmen empfiehlt als Ergänzung die Nutzung von Fischer-, Legionärs- oder Jockey-Hüten sowie geeignetem Schuhwerk.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die PSA-Auswahl

Die Festlegung der Schutzausrüstung basiert grundlegend auf der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, geltenden Regelwerken – wie der PN-EN ISO 13688 für Schutzkleidung, EN 397 für Helme oder EN ISO 20345 für Sicherheitsschuhe – sowie der ergonomischen Passform für den jeweiligen Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen PSA den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung stellen, verbindliche Anweisungen vermitteln und Schulungen durchführen.

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Bei der Beschaffung sind die CE-Kennzeichnung sowie die zutreffenden Normen zu kontrollieren. Unternehmen sind zudem dazu verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen zu gewährleisten, die Konformität der Schutzkleidung nachweisbar zu dokumentieren und die Herstellererklärungen aufzubewahren.

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