VdS, Sicherheitsregel

VdS 6159: Neue Sicherheitsregel für Lithium-Akkus bis 31. August

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

VdS 6159 definiert neue Anforderungen für Akkus in Handgeräten. TU Graz entwickelt Frühwarnsysteme gegen Mikro-Kurzschlüsse.

Neue VdS-Sicherheitsregel für Akkus: Strengere Standards für Lithium-Ionen-Batterien
Techniker bei der professionellen Prüfung eines Lithium-Ionen-Akkus in einem modernen Labor. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Sicherheit von Lithium-Ionen-Akkus in mobilen Endgeräten rückt verstärkt in den Fokus von Regulierungsbehörden und Prüforganisationen. Ein zentraler Meilenstein ist hierbei die neue Sicherheitsregel VdS 6159 der VdS Schadenverhütung GmbH.

Das Regelwerk, das spezifische Anforderungen für Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten festlegt, befindet sich derzeit in der finalen Abstimmungsphase. Marktteilnehmer und Fachkreise haben noch bis zum 31. August 2026 Zeit, ihre Einsprüche gegen den Entwurf geltend zu machen.

Forschungsprojekte adressieren technische Schwachstellen

Parallel zur regulatorischen Entwicklung arbeiten Wissenschaftler an der technischen Verbesserung der Batteriesicherheit. An der TU Graz befasst sich das Forschungsprojekt „E-Track“ mit der Entwicklung von Design-Richtlinien für sichere und reparierbare Batterien. Da Batteriezellen rund 75 Prozent der Masse eines Akkus ausmachen, steht deren effiziente Nutzung und Instandsetzung im Vordergrund.

Nach Erkenntnissen der Forscher lohne sich eine Reparatur bereits ab einer Wiederverwendungsquote von 8 Prozent. Ein wesentlicher Fortschritt in der Sicherheitstechnik sei zudem die Entwicklung neuer Diagnosemethoden, mit denen sich sogenannte Mikro-Kurzschlüsse frühzeitig erkennen lassen. Diese gelten als Vorläufer für schwerwiegende thermische Ereignisse.

Verschärfte Transportregeln und internationale Vorfälle

Die Notwendigkeit strengerer Standards wird durch aktuelle Vorfälle und Statistiken im internationalen Luftverkehr unterstrichen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat bereits seit März 2026 verschärfte Regeln implementiert.

Demnach dürfen Powerbanks ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Während Geräte bis 100 Wh generell erlaubt sind, benötigen Kapazitäten zwischen 100 und 160 Wh eine Genehmigung; über 160 Wh ist der Transport untersagt. Pro Person sind maximal zwei Geräte gestattet.

Fluggesellschaften wie die Lufthansa Group haben zudem bereits im Januar 2026 das Laden von Powerbanks an Bord untersagt und schreiben vor, dass diese in der Sitztasche verstaut werden müssen.

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Die Relevanz dieser Maßnahmen belegen Daten der FAA, die für das Jahr 2025 insgesamt 39 Vorfälle mit Lithium-Batterien registrierte. Im Mai 2026 musste ein Flugzeug der Fluggesellschaft EasyJet zwischenlanden, nachdem eine Powerbank im Aufgabegepäck zu Problemen geführt hatte.

In Taiwan ordnete die zuständige Standardisierungsbehörde zuletzt den Rückruf von über 87.000 Powerbanks an, nachdem es zwischen Mai und Juli 2026 zu drei Bränden in Zügen und U-Bahnen gekommen war.

Betroffen sind unter anderem 25.000 Einheiten des Modells LaPO WT-08P, rund 17.800 Geräte des Typs acer Gadget P-187 sowie über 18.000 Stück der Serie MEGA KING MK10050. Als Ursache identifizierten Experten die sogenannte Dendritenbildung, die zu inneren Kurzschlüssen führen kann.

Schadensstatistiken und Entsorgungspflichten

Eine Untersuchung des Versicherers QBE in Großbritannien verdeutlicht das wachsende Risikopotenzial. Im Jahr 2025 wurden dort 1.760 Brände im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus verzeichnet. Davon entfielen 520 Fälle auf E-Bikes, 279 auf Elektroautos und 182 auf E-Scooter.

Auch im Bereich von Photovoltaik-Anlagen stieg die Zahl der Brände zwischen 2022 und 2025 um 133 Prozent auf 212 Ereignisse im Jahr 2025 an, wobei Batteriespeicher in 23 Fällen als Brandherd identifiziert wurden.

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Angesichts dieser Gefahren rückt auch die fachgerechte Entsorgung in den Fokus. In Mannheim etwa gilt seit dem 1. Juli 2026 eine strikte Rücknahmepflicht für E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen. Die Entsorgung über den Restmüll oder öffentliche Abfalleimer ist untersagt. Für die fachgerechte Abgabe stehen spezialisierte Recyclinghöfe zur Verfügung, um das Risiko von Bränden in Entsorgungsfahrzeugen und Sortieranlagen zu minimieren.

Auch bei Kleinstbatterien werden Sicherheitsinnovationen eingeführt. Der Hersteller Energizer hat eine Lithium-Knopfzelle mit einem speziellen Verätzungsschutz auf den Markt gebracht. Die in den Größen CR2032, CR2025 und CR2016 erhältlichen Zellen nutzen einen Bitterstoff und eine Farbreaktion bei Speichelkontakt, um das Verschlucken durch Kinder zu verhindern und schnelle Hilfe zu ermöglichen.

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