Verbraucherrechte, Widerrufsbutton

Verbraucherrechte: Widerrufsbutton ab Juni und Reparaturrecht ab Juli

28.06.2026 - 00:48:14 | boerse-global.de

Online-Käufer erhalten mehr Rechte durch Widerrufsbutton und Reparaturanspruch, während Importe aus Drittstaaten teurer werden.

Neue Verbraucherrechte: Widerruf, Reparatur & Zollpauschale
Verbraucherrechte - Ein stilisiertes Einkaufswagensymbol umgeben von digitalen Zahlungssymbolen vor einem verschwommenen Bildschirm einer E-Commerce-Website. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein aktuelles Gerichtsurteil und neue gesetzliche Regelungen stärken die Position von Käufern. Gleichzeitig steigen die Kosten für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten.

Gerichtsurteil: Klarheit beim Rechnungskauf

Ein Urteil vom Samstag zwingt Online-Shops zu mehr Transparenz. Sie müssen künftig schon in der Werbung darauf hinweisen, wenn der Kauf auf Rechnung an eine Bonitätsprüfung geknüpft ist.

Bisher erfuhren Kunden oft erst im letzten Schritt des Bestellprozesses von dieser Einschränkung. Das Urteil soll die Entscheidungsgrundlage bereits in der Anbahnungsphase verbessern.

Widerrufen per Knopfdruck

Seit dem 19. Juni gilt eine neue Pflicht für Online-Händler. Sie müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihrer Webseite oder in ihrer App bereitstellen.

Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie und wurde in Paragraf 356a des BGB umgesetzt. Sie gilt für Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte. Verbraucher sollen ihren Widerruf direkt und unkompliziert erklären können – ohne Suche nach versteckten Kontaktformularen.

Ab Juli: Zollpauschale für Importe

Ab dem 1. Juli wird es teurer, Waren aus Ländern außerhalb der EU zu bestellen. Für Sendungen unter 150 Euro Warenwert führt die EU eine Zollpauschale von drei Euro pro Warenkategorie ein.

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Die Maßnahme dient als Übergangslösung bis 2028. Dann soll die 150-Euro-Freigrenze komplett wegfallen. Die Auswirkungen sind enorm: Ein T-Shirt für zwölf Euro kann durch Zollpauschale, Einfuhrumsatzsteuer und Postgebühren auf fast 25 Euro steigen. In Österreich plant man zudem ab Oktober eine Paketsteuer von zwei Euro für große Händler.

Reparaturanspruch kommt

Ende Juli tritt das Recht auf Reparatur in Kraft. Hersteller von Waschmaschinen, Smartphones oder E-Bikes müssen ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu angemessenen Preisen reparieren.

Für Smartphones gilt: Ersatzteile müssen bis zu sieben Jahre nach Produktionsende verfügbar sein. Und wer reparieren lässt, bekommt drei Jahre Gewährleistung.

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Justiz beschäftigt sich mit Großkonzernen

Neben den neuen Regeln beschäftigen sich die Gerichte weiter mit großen Plattformen:

  • Das Oberlandesgericht Hamm bereitet eine Verhandlung gegen Amazon vor. Die Verbraucherzentrale NRW hält eine Preiserhöhung für Prime aus dem September 2022 für unzulässig. Rund 130.000 Kunden haben sich bereits ins Klageregister eingetragen.
  • Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Der Konzern haftet für Werbelinks zu illegalen Webshops, nachdem er Abmahnungen wegen nicht zugelassener Tierarzneimittel ignoriert hatte.
  • Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am 12. Juni: Bewertungsportale wie Google Maps dürfen sachlich korrekte Hinweise über gelöschte Rezensionen veröffentlichen, wenn ein berechtigtes Transparenzinteresse besteht.
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